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An: An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen und die Mitglieder des Landtags

NRW: Verbotsverfahren gegen die AfD

Wir fordern die Mitglieder des nordrhein-westfälischenLandtags auf, im nordrhein-westfälischen Landtag einen Antrag einzubringen, in dem die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Konkret soll die Landesregierung in Gesprächen mit der Bundesregierung auf ein Verbotsverfahren hinwirken und parallel dazu in Absprache mit anderen Bundesländern umgehend eine Bundesratsinitiative zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einbringen.

Warum ist das wichtig?

Aufgrund der besonderen Stellung von Parteien auf der einen Seite und den Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus auf der anderen Seite können weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung über ein Parteiverbot entscheiden. Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach § 43 Abs. 2 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen.

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, liegen konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Artikel 21 Abs. 2 GG ist dabei sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Die nordrhein-westfälische Landesregierung kann, wie im Antrag beschrieben, sowohl als Mitglied im Bundesrat direkt auf die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hinwirken, ähnlich wie es bereits der Bremer Senat tut, als auch indirekt durch entsprechende Kontaktaufnahme zur Bundesregierung. Dafür ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit!

Schon länger hat sich abgezeichnet, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Gelänge ihr dies, würden unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen bald fehlen. Dann würde es nicht mehr möglich sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Kernprinzipien zu verteidigen.

Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dabei die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns. Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen!

Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Nachdem bereits einzelne Landesverbände der AfD – in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg – als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden sind, hat der Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 nun auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründung für die Einstufung der AfD, so wird unter Verweis auf das über 1000-seitige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vielfach ausgeführt, ist, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Auch verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung.

Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche hinreichende Anhaltspunkte für gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebungen der AfD sieht, gebietet es die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung alles Notwendige tut, um die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Mit der Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es nun keine Ausrede mehr: Es ist Zeit für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens - bevor es zu spät ist. Ein Zögern können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es einem zu bestellenden Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen.

Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt - Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen!


 Vielen Dank:

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung von Aufstehen gegen Rassismus Hannover und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Hannover erstellt, sowie den MitinitiatorInnen Regina Hempler und Ulf Bijewitz. 

Die grafische Bearbeitung des Bildes hat Daniel Stein für uns gemacht.

Wir freuen uns, wenn diese Petition auch über unser Bundesland weiterverbreitet und unterschrieben wird. Jeder, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort/Bundesland darf unterschreiben.






Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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Neuigkeiten

2025-12-01 21:38:18 +0100

Hallo liebe Unterstützer*innen,
Vielen Dank für eure Unterschriften.
Ich war am Samstag in Gießen und habe unglaublich viele Menschen gesehen, die gegen die Neugründung der Jugend-AfD klare Kante gezeigt haben. Ein wundervolles friedliches Fest. Beim Verteilen meiner Flyer, die über die Petitionen informieren, hatte ich das Glück, einige von Euch persönlich kennen gelernt zu haben. Danke auch denen, die meine Flyer angenommen, unterschrieben und die Petition weitergeteilt haben.
Macht dies bitte weiter!
Zusammen werden wir unser Ziel erreichen.
Danke Euch allen ☘️Beate

2025-11-22 23:20:33 +0100

Liebe Unterstützer*innen der WeAct-Petition 'NRW: Verbotsverfahren gegen die AfD',
vielen Dank, dass ihr meine WeAct-Petition 'NRW: Verbotsverfahren gegen die AfD' unterzeichnet habt.
Wir haben eine weitere Petition für den Landtag Rheinland-Pfalz angelegt und bitten darum, dass diese ebenfalls unterschrieben und verbreitet wird.

https://weact.campact.de/petitions/verbotsverfahren-gegen-die-afd?share=a304ec28-1d78-4b68-b666-dd38b509be23&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

2025-11-19 14:20:06 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2025-11-19 13:35:27 +0100

500 Unterschriften erreicht

2025-11-17 14:47:56 +0100

100 Unterschriften erreicht

2025-11-16 22:46:27 +0100

50 Unterschriften erreicht

2025-11-13 18:16:03 +0100

25 Unterschriften erreicht

2025-11-13 15:41:37 +0100

Vielen Dank an Daniel Stein für die grafische Bearbeitung des Bildes.

2025-11-13 12:14:07 +0100

10 Unterschriften erreicht

2025-11-13 11:05:04 +0100

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung von Aufstehen gegen Rassismus Hannover und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Hannover erstellt, sowie den MitinitiatorInnen Regina Hempler und Ulf Bijewitz