Nach dem Aufheben der “Gehweg frei”-Markierung Anfang Oktober 2023 sind alle Radfahrenden ab dem 10. Geburtstag gezwungen, durch Garchings Ortsmitte auf einer Länge von etwa 400 m die Fahrbahn der Münchner Straße bzw. Freisinger Landstraße zu benutzen. Dazu müssen sich Radfahrende zwischen den mit Tempo 50 fahrenden PKW-, LKW-, Bus- und Motorradverkehr zwängen, der häufig den innerorts vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu Radfahrenden von 1,50 m nicht einhält.
Wir wollen diese Verschlechterung der Sicherheitslage für den Radverkehr nicht hinnehmen und fordern die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt München auf, die Ortsdurchfahrt für alle Teilnehmende am Straßenverkehr sicher zu gestalten. Aus unserer Sicht sind dafür in einem ersten Schritt mindestens die folgenden Maßnahmen erforderlich:
- Sicher zur Schule, sicher zum Einkaufen, zum Sport und ins Restaurant – bei Tempo 30 passieren viel weniger schlimme Unfälle als bei Tempo 50. Wir fordern daher Tempo 30 ab der südlichen Ortseinfahrt (Kreuzung Umgehungsstraße) bis zur Kreuzung Lehrer-Stieglitz-Straße/Riemerfeldring, aber mindestens überall dort, wo der Radverkehr den Gehweg nicht benutzen darf.
- Klarheit schafft Orientierung! Oft wissen Autofahrende gar nicht, dass der (für Fahrräder freigegebene) Fußweg kein Fahrradweg ist und erwarten keine Fahrräder auf der Straße. Und oft sind Radfahrende nicht sicher, wo sie die Fahrbahn nutzen können/ müssen. Wir fordern daher eine Markierung der Fahrbahn mit Piktogrammen:
a) Fahrrad-Piktogramme mit Richtungspfeil an der südlichen Ortseinfahrt (Kreuzung mit Umgehungsstraße) in nördlicher Richtung und an der Kreuzung mit der Lehrer-Stieglitz-Straße in südlicher Richtung
b) Piktogramm-Kette zwischen Auweg und Hüterweg
c) Jeweils ein letztes Piktogramm mit Richtungspfeil nach jeder einmündenden Straße, um die weitere Benutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr anzuzeigen
- Angesichts des Mindestabstands von 1,5 m, der kurvigen Straßenführung im Ortszentrum und des hohen Verkehrsaufkommens ist ein sicheres Überholen von Fahrrädern nicht möglich. Wir fordern daher die Anordnung des Verkehrszeichens "Verbot einspurige Fahrzeuge zu überholen" (Vz277.1/Vz.281.1) zwischen Auweg und Hüterweg. Dort ist die Fahrbahn für ein Überholmanöver mit Mindestabstand und freier Sicht zu schmal.
- Verkehrszeichen und Tempolimits sind nur etwas wert, wenn sie auch eingehalten werden. Wir fordern daher, dass die Änderungen für mehr Verkehrssicherheit von Kontrollen durch die Verkehrspolizei begleitet werden.
- Um den Durchgangsverkehr nicht mehr im Ortszentrum zu haben und um als Stadt selbstständig über Tempo 30 entscheiden zu dürfen, muss mittelfristig die Staatsstraße 2350 über die Umgehungsstraße verlegt werden. Das Ziel ist eine Führung der Staatsstraße ab der Kreuzung mit der Ludwig-Prantl-Straße bis zur Kreuzung mit der B 471 über die Umgehungsstraße. Die Route ist zwar mit 4,7 km länger als die Route durch den Ort (2,8 km), aber zumindest während der Stoßzeiten zügiger befahrbar.
Auch weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen wären einfacher möglich. Damit diese Verlegung erfolgreich ist, dürfen nicht nur Schilder getauscht werden. Es müssen auch bauliche Veränderungen an den besagten Kreuzungen vorgenommen werden, die deutlich machen, dass der Weg durch Garching um den Ortskern herum führt.