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An: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Wahlrecht von Auslandsdeutschen sichern

Die Erfahrungen bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag haben gezeigt, dass Auslandsdeutsche praktische Probleme haben, an der Wahl teilzunehmen. Das bestehende Verfahren hat sich für viele Auslandsdeutsche als aufwendig und zum Teil als untauglich erwiesen. Nicht zuletzt wegen der kurzen Fristen zu dieser Wahl war es vielen Auslandsdeutschen deshalb nicht möglich, in der vorgegebenen Zeit die Wahlunterlagen von dem zuletzt gemeldeten Wohnsitz anzufordern,, die Unterlagen dann per Post im Ausland zu erhalten und sie rechtzeitig vor dem Wahltermin dem zuständigen Wahlamt postalisch zu übersenden. Für Auslandsdeutsche muss das Wahlrecht dringend durch ein einfaches Verfahren der Registrierung und Stimmabgabe in den deutschen Auslandsvertretungen abgesichert. 

Warum ist das wichtig?

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist ein elementares Recht aller Deutschen auch soweit sie ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Für Auslandsdeutsche muss das Wahlverfahren  deshalb  so ausgestaltet werden, dass sie ihr Wahlrecht auch im Ausland praktisch wahrnehmen können.

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2025-03-10 09:05:59 +0100

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