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An: Den Deutschen Bundestag, den Petitionsausschuss (Vorsitz: Martina Stamm-Fibich, SPD), das Bundesministerium des Innern (Nancy Faeser, SPD) und die Europäische Kommission (Ursula von der Leyen, CDU).

Schluss mit Wahlkampflügen - Für eine Wahrheits-Offenlegungspflicht!

Wir fordern eine gesetzliche Pflicht zur Wahrheits-Offenlegung in Wahlwerbung. Parteien und Kandidaten müssen für alle in Wahlwerbung gemachten Behauptungen nachprüfbare Belege offenlegen. Nachweislich falsche oder irreführende Aussagen sollen gekennzeichnet oder sanktioniert werden.

Diese Regelung soll für alle Formen der Wahlwerbung gelten – Plakate, Flyer, TV-Spots, Social Media und Online-Anzeigen. Die Offenlegung der Belege muss leicht zugänglich sein, beispielsweise durch einen QR-Code auf Plakaten oder eine offizielle Webseite, auf der alle Aussagen mit Quellen hinterlegt sind.

Eine unabhängige Prüfstelle soll gemeldete Fälle überprüfen und bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. Manipulative oder bewusst falsche Wahlwerbung könnte durch verpflichtende Korrekturen, Warnhinweise oder im Wiederholungsfall Bußgelder sanktioniert werden. Ziel ist es, Desinformation im Wahlkampf zu verhindern, die Integrität demokratischer Wahlen zu sichern und Wählerinnen und Wählern faktengestützte Entscheidungen zu ermöglichen.

PS: Live-Fakt-Checks in TV-Wahlkampf-Debatten sind bereits ein guter Anfang. Doch mein Vorschlag geht weiter: Plakatwerbung, Social-Media-Anzeigen und andere Wahlwerbeformate müssen ebenfalls überprüfbar sein. Gerade für gezielt verbreitete Inhalte im Netz oder gedruckte Aussagen sind belegbare Nachweise essenziell – dort, wo Manipulation langfristig wirkt, braucht es Transparenz auf Papier und online.

Warum ist das wichtig?

Die Wahrheits-Offenlegungspflicht in Wahlwerbung ist entscheidend für den Schutz der Integrität unserer Demokratie. Wahlwerbung beeinflusst maßgeblich die Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler. Wenn politische Akteure bewusst falsche oder irreführende Informationen verbreiten, wird das Vertrauen in den demokratischen Prozess erheblich geschwächt.

Eine solche Pflicht sorgt dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger informierte Entscheidungen treffen können – basierend auf nachprüfbaren Fakten statt auf manipulierten oder verzerrten Darstellungen. Sie hilft, Desinformation und gezielte Täuschung zu verhindern, die Wahlkämpfe verzerren und das demokratische Gleichgewicht gefährden.

Transparenz ist der Schlüssel zu fairen und gerechten Wahlen. Eine klare Offenlegungspflicht stärkt das Vertrauen in die politische Landschaft und schützt die Wählerinnen und Wähler vor bewussten Falschbehauptungen. Es geht um nichts weniger als die Wahrung demokratischer Grundwerte.



Umsetzung der Wahrheits-Offenlegungspflicht

1. Belegpflicht für Aussagen

Parteien und Kandidaten müssen für jede faktische Behauptung in Wahlwerbung (Plakate, Flyer, TV-Spots, Social Media) eine nachprüfbare Quelle angeben.

Diese Belege müssen auf einer offiziellen Website der Partei oder einer unabhängigen Prüfstelle öffentlich einsehbar sein.



2. Prüfinstanz für Beschwerden

Eine unabhängige Stelle (z. B. die Bundeszentrale für politische Bildung oder ein Wahlwerbungsrat) überprüft strittige Aussagen.

Bürgerinnen, Bürger und Medien sollen die Möglichkeit haben, falsche oder irreführende Behauptungen zu melden.



3. Kennzeichnungspflicht & Sanktionen

Nachweislich falsche oder irreführende Aussagen müssen entweder korrigiert oder mit einem Warnhinweis versehen werden.

Wiederholte Verstöße führen zu Bußgeldern oder Werbeeinschränkungen.




Diese Regelung stellt sicher, dass Wählerinnen und Wähler auf Basis verlässlicher Informationen entscheiden können und Manipulation durch Desinformation im Wahlkampf eingedämmt wird.


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Die Bedrohung durch Desinformation

Die Verbreitung von Falschinformationen im Wahlkampf ist eine ernsthafte Gefahr für demokratische Prozesse. So wurden beispielsweise im Bundestagswahlkampf 2021 bewusst gefälschte Zitate und Falschbehauptungen über Kandidierende verbreitet, um deren Ruf zu schädigen.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/wahlkampf-2021-diese-rolle-spielten-falschbehauptungen,SjwTc83

Zwar hat die EU im April 2024 eine Verordnung zur Transparenz politischer Werbung erlassen, die eine Kennzeichnungspflicht und Offenlegung der Finanzierung von Wahlwerbung vorschreibt. Allerdings gibt es weiterhin keine Verpflichtung zur inhaltlichen Wahrheit der Werbeaussagen.
Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/neue-regeln-fur-transparenz-politischer-werbung-treten-kraft-2024-04-09_de

Eine gesetzliche Wahrheits-Offenlegungspflicht für Wahlwerbung ist deshalb unerlässlich, um Manipulation im Wahlkampf zu stoppen, Desinformation zu bekämpfen und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken.


Wie die Unterschriften übergeben werden

Die Petition wird offiziell an den Deutschen Bundestag, das BMI und die Europäische Kommission überreicht, nachdem eine ausreichende Zahl an Unterschriften gesammelt wurde. Die Übergabe erfolgt schriftlich und wird durch den Petitionsausschuss im Bundestag sowie durch die zuständigen Ministerien und Institutionen bearbeitet. Eine öffentliche Übergabe kann zusätzlich organisiert werden, um Medienaufmerksamkeit zu erzeugen.

Deutschland

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Kategorie

Neuigkeiten

2025-02-18 00:29:09 +0100

50 Unterschriften erreicht

2025-02-06 09:51:17 +0100

25 Unterschriften erreicht

2025-02-04 20:06:15 +0100

10 Unterschriften erreicht