Nein zur Bezahlkarte!
Die Bezahlkarte für Asylsuchende wird vielerorts in Deutschland eingeführt - Flüchtlingsräte und Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm. Anders als von den Bundesländern behauptet entlastet die Bezahlkarte nicht die Behörden, sondern ist vor allem entmündigend und diskriminierend gegenüber Geflüchteten. Sie dient der Abschreckung und ist nicht mit einer menschenwürdigen Asylpolitik vereinbar. Sei dabei und unterstütze eine Petition gegen die Bezahlkarte in deiner Nähe.
Finde eine Kampagne in Deiner Nähe
Dein Standort
14.373
von
15.000 Unterschriften
in
4 Petitionen
(4) Kampagnen
-
WiesbadenNEIN zur "Bezahlkarte" in HessenWas ist die Bezahlkarte? Staatliche Geldleistungen für Asylsuchende werden ab dem 16. Dezember 2024 auf eine sogenannte Bezahlkarte geladen. Geflüchtete können sich nur noch 50€ pro Monat auszahlen lassen. Die Bezahlkarte ist … … entmündigend. Die Bezahlkarte wird nicht überall akzeptiert. Geflüchtete sind deshalb gezwungen, in bestimmten Geschäften einzukaufen. Online-Einkäufe, Flohmärkte, Sozialkaufhäuser, aber auch Geld für einen Schulausflug – all das ist bei der Bezahlkarte nicht mitgedacht. … rechtswidrig. Die pauschale Begrenzung von Bargeld für Asylsuchende ist rechtswidrig, das ist gerichtlich bestätigt. Geflüchtete erhalten bereits Sozialleistungen unterhalb des Existenzminimums, jetzt wird auch noch ihr Zugriff auf Bargeld massiv beschränkt. Sozialleistungen werden so als Instrument zur Abschreckung missbraucht. … diskriminierend. Geflüchtete werden mit der Bezahlkarte wie Menschen zweiter Klasse behandelt: Ihre soziale Teilhabe wird erschwert oder sogar verhindert. Wenn Schulausflüge oder Sportvereine aufgrund der Bezahlkarte nicht bezahlt werden können, führt das zu gesellschaftlichem Ausschluss. Außerdem ist mit der Bezahlkarte beim Einkaufen der Aufenthaltsstatus einer Person ersichtlich. … populistisch. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) behauptete in der Vergangenheit immer wieder, mit der Bezahlkarte falle „ein Pull-Effekt“ weg. Geflüchtete könnten dann kein Geld mehr in ihre Herkunftsländer überweisen. Dabei passiert das gar nicht: Geflüchtete haben mit den Sozialleistungen kaum genug, um in Deutschland zu überleben. Geschweige denn, um etwas zu überweisen. Eine aktuelle Studie belegt: Nur sieben Prozent der Geflüchteten in Deutschland überweisen Geld ins Ausland. … teuer. Das zeigt etwa das Beispiel aus Berlin: Die Bezahlkarte verursacht dort vermutlich Kosten von 5 Millionen Euro. Bisher kosteten Sozialleistungen das Land 366.000€. Bezahlkarten verursachen Bürokratie und Aufwand auf allen Seiten: Geflüchtete können mit den Karten nicht überweisen, Überweisungen für Miete, Strom, Sportvereine usw. müssen deshalb vom Amt angeordnet werden. … der Anfang vom Ende. Geflüchtete gelten als „Testgruppe“, künftig könnten Bezahlkarten auch für andere Gruppen, die Sozialleistungen empfangen, eingesetzt werden. Das bedeutet: Menschen, die Sozialleistungen erhalten, könnten zukünftig stärker eingeschränkt, überwacht und kontrolliert werden.2.892 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Hessen sagt "Nein" zur Bezahlkarte
-
BerlinNein zur Bezahlkarte! Ja zur gleichberechtigten Teilhabe ALLER Menschen!Die Bezahlkarte ist vor allem: Entmündigend Die Bezahlkarte greift massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein. Das schränkt den Alltag der Menschen enorm ein: Die Raten für den Rechtsbeistand, Geld für die Klassenfahrt oder die Möglichkeit, Dinge günstig auf dem Flohmarkt zu kaufen – all das sind Beispiele für Dinge, die nicht mehr möglich sein werden. Verfassungswidrig In Artikel 1 GG heißt es, die Würde des Menschen sei unantastbar. Empfänger*innen von Leistungen nach dem AsylbLG erhalten nicht nur Leistungen unterhalb des Existenzminimums (knapp 20% weniger als Bügergeldempfänger*innen). Das dahinterstehende Ziel haben die Politiker*innen klar formuliert: Man will die Zahl der Asylsuchenden „deutlich und effektiv“ senken. Sozialleistungen werden somit als Abschreckungsinstrument missbraucht. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil bereits 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde nicht für migrationspolitische Zwecke relativiert werden darf. Aber genau das passiert gerade massiv. Diskriminierend Asylsuchende werden einmal mehr als Menschen zweiter Klasse behandelt. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist bereits zutiefst diskriminierend, da es u.a. besagt, dass es eine Gruppe von Menschen in Deutschland gibt, die scheinbar nicht würdig sind, das hier geltende Existenzminimum zu erhalten. Weiterhin offenbart sich bereits am noch weiter verschärften Diskurs zu Begrenzungen der Bargeldabhebungen, dass es nie um Verwaltungseffizienz oder unbare Zahlungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen ging, sondern allein um Sanktionierungsmaßnahmen. Stigmatisierend Menschen, die von nun an gezwungen werden sollen, die Bezahlkarte zu erhalten, müssen ständig im öffentlichen Raum ihren Aufenthaltsstatus darlegen. Auch gibt es aus Bayern erste Berichte, dass die Bargeldbegrenzung für geflüchtete Kinder bereits jetzt Probleme birgt im schulischen Alltag. Aus Sachsen hörten wir drohenden Wohnungsverlust und Kündigungen von Mitgliedschaften von Sportvereinen, da der Beitrag nicht mehr überwiesen oder Bar gezahlt werden konnte. Daran sehen wir: die so genannte Bezahlkarte ist nur ein weiteres Mittel, geflüchtete Menschen zu marginalisieren und auszugrenzen! Alternative Bargeld allein ist sicher nicht das Nonplusultra. Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn das monatliche Schlangestehen für die Auszahlung der Leistungen vermieden wird und eine Wahlfreiheit zwischen digitaler und barer Bezahlung gegeben ist. Asylsuchende haben gemäß dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf den Abschluss eines Basiskontovertrags. Solch ein Konto hat den Vorteil, dass AsylbLG-Empfänger*innen genauso wie alle anderen Menschen selbstbestimmt über ihr Geld entscheiden können UND dass Sozialbehörden entlastet werden, da sie die Leistungen einfach auf das Konto überweisen können.[1] Berlin darf sich an der Einführung der so genannten Bezahlkarte nicht beteiligen. Hier ist kein Platz für Stigmatisierung und Entrechtung geflüchteter Menschen! [1] Mit dieser Praxis hat Berlin bereits positive Erfahrungen gemacht. 2015 hat die Sparkasse zwei Kundencenter speziell für Geflüchtete eröffnet. Leider wurde dieses spezialisierte Beratungssystem eingestellt. Diese Praxis der Basiskontoeröffnung muss in Berlin wieder forciert werden, anstatt weiter dem humanitären wie rechtlichen Abwärtstrend zu folgen. Im Gegensatz zu den Mehrkosten durch die Bezahlkarte würde ein Basiskonto die Menschen im Idealfall über einen langen Zeitraum begleiten und so massiv öffentliche Gelder einsparen.2.977 von 3.000 UnterschriftenGestartet von Flüchtlingsrat Berlin
-
HamburgNEIN zur "Bezahlkarte" in HamburgWir haben jetzt noch die Zeit und die Möglichkeit, eine Etablierung dieser diskriminierenden Praxis in Hamburg zu verhindern! Wir sagen: Das Pilotprojekt zur Hamburger SocialCard muss scheitern! Werdet mit uns laut und skandalisiert die Entscheidung des Hamburger Senats! Wie funktioniert denn die Hamburg SocialCard? Es handelt sich um eine guthabenbasierte Bezahlkarte ohne Kontobindung, die an Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wird. Geldleistungen werden nicht mehr in Form von Bargeld ausgehändigt oder auf ein eigenes, frei verfügbares Bankkonto überwiesen, sondern auf die SocialCard geladen. Dies bedeutet real, dass Inhaber*innen der Hamburger SocialCard nur in Geschäften, die VisaDebit-Zahlungen akzeptieren, einkaufen können. Überweisungen sowie die Nutzung im Ausland sind mit der SocialCard ausgeschlossen, ebenso der Online-Handel. Bargeld-Abhebungen sind auf maximal 50 € monatlich beschränkt. Minderjährige erhalten keine eigene SocialCard, ihre Geldleistungen werden auf die Karte eines Elternteils geladen. Pro Kind können monatlich 10 € zusätzlich abgehoben werden. Es ist vorgesehen, dass Menschen die ihnen zustehenden Geldleistungen ausschließlich über ihre SocialCard erhalten, auch wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung bereits verlassen haben, über ein eigenes Konto verfügen oder in Minijobs arbeiten. Was ist das Problem? Die Einführung der Hamburger SocialCard ist eine symbolpolitische Handlung, die gravierende Verschlechterungen für Betroffene nach sich zieht und Menschenfeindlichkeit weiter normalisieren soll. 1. Gesellschaftliche Exklusion, Repression und Einschränkung der Selbstbestimmung: Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Hamburger Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine. Wie Menschen nun mit der SocialCard Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt. Mehrere Klagen laufen bereits diesbezüglich gegen die Karte. 2. Kontrolle und Überwachung: Bestimmte Händler*innen, z.B. solche ohne Visa-Kartenzahlung, sowie der Online-Handel, Überweisungen und die Nutzung im Ausland sind bereits für das Bezahlen mit der Hamburger SocialCard ausgeschlossen. Technisch hätte das Amt zudem die Möglichkeit (wenn auch derzeit nicht vorgesehen), Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar! 3. Ausweitung auf weitere Sozialleitungsempfänger*innen: Erste Forderungen nach einer Bezahlkarte für bspw. Bürgergeld-Beziehende wurden bereits laut. Die SocialCard und ihre Ausweitung beträfe die vulnerabelsten Personengruppen: Schutzsuchende, Menschen, die von (Alters-)Armut betroffen sind, Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Krankheiten. Ein Land, das sich als Sozialstaat versteht, ist verpflichtet, eben diese Menschen zu beschützen! 4. Die Bezahlkarte - Heute wie damals eine populistische Symbolpolitik: Ende der 1990er Jahre führte die Einführung einer ähnlichen Bezahlkarte in Teilen Berlins dazu, dass Händler*innen die Notlage von Geflüchteten ausnutzten: Gegen einen Aufschlag zahlten sie Geflüchteten Bargeld aus. Die Bereicherung an den ohnehin geringen Geldmitteln von Asylbewerber*innen ist unter keinen Umständen hinzunehmen! Dies offenbart die Dringlichkeit und Relevanz von einem uneingeschränkten Zugang zu Bargeld und zum anderen, dass die Bezahlkarte den Zugang zu Bargeld zwar massiv erschwert, ihn jedoch nicht gänzlich verhindern kann. Die Wege an Bargeld zu kommen, sind kreativ und vielfältig. Quellen und weiterführende Links: • Aktuelle Infos zur Hamburger SocialCard • Die Freiheit nehmen wir euch • Was Bezahlkarten für Geflüchtete bedeuten • Hannover prescht vor • Eine Idee aus den 90ern • Ausweitung der Bezahlkarte? CDU-Abgeordneter will Druck auf Bürgergeld-Empfänger erhöhen • Asylbewerber-Bezahlkarte: Warum Klagen drohen • So lebt es sich mit der Bezahlkarte5.096 von 6.000 UnterschriftenGestartet von NEIN zur "Bezahlkarte" in Hamburg
-
BremenNEIN zur “Bezahlkarte” in BremenDer Bremer Senat hat sich am 9. Januar dazu entschlossen, die Bezahlkarte bis Ende des Jahres einzuführen.[2] Derzeit wird an den Details gearbeitet, um diesen Beschluss in die Realität umzusetzen. JETZT ist die Chance, als Zivilgesellschaft LAUT zu werden, um die Einführung zu STOPPEN. Was ist das Problem? Die Einführung der “Bezahlkarte” ist eine symbolpolitische Handlung, die gravierende Verschlechterungen für Betroffene nach sich zieht. 1. Diskriminierung und Stigmatisierung – Schutzsuchenden wird nicht zugetraut, verantwortlich mit Geld umzugehen. Dadurch wird ihre Selbstbestimmung weiter eingeschränkt. Außerdem werden Asylsuchende beim Bezahlen direkt als solche erkannt. Das widerspricht der Idee von Integration. “Eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte ist nicht möglich. Eine Bezahlkarte, die nur für Schutzsuchende gilt und sie einschränkt, ist Diskriminierung per se.” sagt Nazanin Ghafouri vom Flüchtlingsrat Bremen. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben die Einführung der Bezahlkarte beschlossen, um Asylsuchende abzuschrecken und Kontrolle über ihre Sozialleistungen zu haben. Von “Sozialkarte” oder “diskriminierungsfreier Karte” zu sprechen, ändert nichts daran, sondern ist Framing. 2. Kontrolle und Bevormundung – Mit der Bezahlkarte wird das Kaufverhalten von Geflüchteten kontrolliert, gesteuert und überwacht. Bspw. können bestimmte Händler oder Waren von der Bezahlung ausgeschlossen werden. Außerdem haben die Kommunen Einblick auf die Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden. Das ist eine diskriminierende Überwachung. 3. Überweisungen sind nicht möglich/ werden beschränkt – Ohne Überweisungen werden Geflüchtete aus dem Alltagsleben ausgegrenzt. Überweisungen sind heutzutage unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag oder um eine Rechtsanwältin für das Asylverfahren zu bezahlen. Auch Überweisungen von Karte zu Karte sollen nicht möglich sein. 4. Regionale Einschränkungen – Durch die Möglichkeit der regionalen Einschränkung der Karte kann die Mobilität und Selbstbestimmung der Betroffenen durch die Hintertür beschränkt werden. Wer Verwandte besucht oder Beratungsstellen aufsucht, kann dort mit der Bezahlkarte nicht bezahlen. 5. Ausweitung auf weitere Sozialhilfeempfänger*innen – Es werden bereits erste Forderungen nach einer Bezahlkarte für bspw. Bürgergeld-Beziehende laut. So fordert etwa Maximilian Mörseburg von der CDU/CSU am 22.02.2023 im Bundestag: ”Ich bin sehr optimistisch, dass die Bezahlkarte ein großer Erfolg wird. Vielleicht wird sie sogar so ein Erfolg sein, dass wir die Bezahlkarte auf weitere Bereiche im Sozialsystem ausweiten.”[3] Die Einführung dieser diskriminierenden Praxis wird die vulnerabelsten Personengruppen betreffen: Schutzsuchende, Menschen, die von (Alters-)Armut betroffen sind, Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Krankheiten. Ein Land, das sich als Sozialstaat versteht, ist verpflichtet, eben diese Menschen zu schützen! Befürworter*innen der Bezahlkarte stellen die Bezahlkarte als Lösung der “Migrationsprobleme” dar. Es wird damit argumentiert, dass mit der Bezahlkarte der bürokratische Aufwand reduziert werde, eine Flucht nach Deutschland unattraktiver werde oder Gelder nicht mehr in Herkunftsländer geschickt werden könnten. Tatsache ist: Kein einziges dieser Pro-Argumente ist handfest. Die Bundesregierung behauptet, Probleme zu lösen, von denen es seitens der Migrationsforschung keine Belege gibt, dass es überhaupt existiert.[4, 5, 6] Es ist reine Symbolpolitik, die zum Ergebnis hat, dass Schutzsuchende ausgegrenzt, diskriminiert und kontrolliert werden und Populismus und Menschenfeindlichkeit weiter normalisiert werden. Deswegen: NEIN zur “Bezahlkarte” in Bremen! Quellen: [1] Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am 21.01.2024 [2] Transparenzportal Bremen am 09.01.2024 [3] Kreiszeitung am 04.03.2024 [4] Europäische Komission (offizielle Website der Europäischen Union) am 08.12.2023 [5] Bayerische Rundfunk am 30.10.2023 [6] zdf heute am 30.01.2024 - Aussage zur Migrationsforschung: Hans Vorländer, Chef des Sachverständigenrats für Integration und Migration; Jochen Oltmer Migrationsforscher der Universität Osnabrück3.408 von 4.000 UnterschriftenGestartet von NEIN zur "Bezahlkarte" in Bremen