1,000 Unterschriften erreicht
An: Berliner Sozial- und Integrationssenatorin Cansel Kızıltepe, Regierender Bürgermeister von Berlin Kai Wegner
Nein zur Bezahlkarte! Ja zur gleichberechtigten Teilhabe ALLER Menschen!
Auf der letzten MPK vom 20. Juni 2024 haben sich die Länderchef*innen nun auf die Festsetzung eines einheitlichen Barbetrags in Höhe von 50€ pro Person verständigt. Lediglich die Bundesländer Bremen und Thüringen haben in einer Protokollnotiz erklärt, dass sie mit diesem Beschluss nicht einverstanden sind. Eigentlich hätte auch Berlin auf dieser Liste stehen müssen, denn in der schwarz-roten Koalition besteht weiterhin ein Dissens: Während Bürgermeister Wegner sowohl die Bezahlkarte als auch die Bargeldbegrenzung als notwendig befürwortet, ist die Sozialsenatorin Kiziltepe weiterhin dafür, dass Geflüchtete selbstbestimmt über ihr weniges Geld verfügen können.
Wir rufen mit unserer Petition alle Berliner*innen dazu auf, dass sie sich weiterhin für gesellschaftliche Teilhabe und gegen systematische Ausgrenzung geflüchteter Menschen stark machen. Wir dürfen uns nicht der rechtspopulistischen Meinungsmache beugen, der Preis für die betroffenen Menschen ist viel zu hoch!
Unterstützt uns in unserer Forderung nach einem klaren Nein zur Bezahlkarte und unterschreibt diese Petition!
Warum ist das wichtig?
Die Bezahlkarte ist vor allem:
Entmündigend
Die Bezahlkarte greift massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein.
Das schränkt den Alltag der Menschen enorm ein: Die Raten für den Rechtsbeistand, Geld für die Klassenfahrt oder die Möglichkeit, Dinge günstig auf dem Flohmarkt zu kaufen – all das sind Beispiele für Dinge, die nicht mehr möglich sein werden.
Die Bezahlkarte greift massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ein.
Das schränkt den Alltag der Menschen enorm ein: Die Raten für den Rechtsbeistand, Geld für die Klassenfahrt oder die Möglichkeit, Dinge günstig auf dem Flohmarkt zu kaufen – all das sind Beispiele für Dinge, die nicht mehr möglich sein werden.
Verfassungswidrig
In Artikel 1 GG heißt es, die Würde des Menschen sei unantastbar. Empfänger*innen von Leistungen nach dem AsylbLG erhalten nicht nur Leistungen unterhalb des Existenzminimums (knapp 20% weniger als Bügergeldempfänger*innen). Das dahinterstehende Ziel haben die Politiker*innen klar formuliert: Man will die Zahl der Asylsuchenden „deutlich und effektiv“ senken. Sozialleistungen werden somit als Abschreckungsinstrument missbraucht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil bereits 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde nicht für migrationspolitische Zwecke relativiert werden darf. Aber genau das passiert gerade massiv.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil bereits 2012 festgestellt, dass die Menschenwürde nicht für migrationspolitische Zwecke relativiert werden darf. Aber genau das passiert gerade massiv.
Diskriminierend
Asylsuchende werden einmal mehr als Menschen zweiter Klasse behandelt. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist bereits zutiefst diskriminierend, da es u.a. besagt, dass es eine Gruppe von Menschen in Deutschland gibt, die scheinbar nicht würdig sind, das hier geltende Existenzminimum zu erhalten.
Weiterhin offenbart sich bereits am noch weiter verschärften Diskurs zu Begrenzungen der Bargeldabhebungen, dass es nie um Verwaltungseffizienz oder unbare Zahlungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen ging, sondern allein um Sanktionierungsmaßnahmen.
Stigmatisierend
Menschen, die von nun an gezwungen werden sollen, die Bezahlkarte zu erhalten, müssen ständig im öffentlichen Raum ihren Aufenthaltsstatus darlegen. Auch gibt es aus Bayern erste Berichte, dass die Bargeldbegrenzung für geflüchtete Kinder bereits jetzt Probleme birgt im schulischen Alltag. Aus Sachsen hörten wir drohenden Wohnungsverlust und Kündigungen von Mitgliedschaften von Sportvereinen, da der Beitrag nicht mehr überwiesen oder Bar gezahlt werden konnte. Daran sehen wir: die so genannte Bezahlkarte ist nur ein weiteres Mittel, geflüchtete Menschen zu marginalisieren und auszugrenzen!
Alternative
Bargeld allein ist sicher nicht das Nonplusultra. Es ist für alle Beteiligten von Vorteil, wenn das monatliche Schlangestehen für die Auszahlung der Leistungen vermieden wird und eine Wahlfreiheit zwischen digitaler und barer Bezahlung gegeben ist.
Asylsuchende haben gemäß dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf den Abschluss eines Basiskontovertrags. Solch ein Konto hat den Vorteil, dass AsylbLG-Empfänger*innen genauso wie alle anderen Menschen selbstbestimmt über ihr Geld entscheiden können UND dass Sozialbehörden entlastet werden, da sie die Leistungen einfach auf das Konto überweisen können.[1]
Berlin darf sich an der Einführung der so genannten Bezahlkarte nicht beteiligen. Hier ist kein Platz für Stigmatisierung und Entrechtung geflüchteter Menschen!
[1] Mit dieser Praxis hat Berlin bereits positive Erfahrungen gemacht. 2015 hat die Sparkasse zwei Kundencenter speziell für Geflüchtete eröffnet. Leider wurde dieses spezialisierte Beratungssystem eingestellt. Diese Praxis der Basiskontoeröffnung muss in Berlin wieder forciert werden, anstatt weiter dem humanitären wie rechtlichen Abwärtstrend zu folgen. Im Gegensatz zu den Mehrkosten durch die Bezahlkarte würde ein Basiskonto die Menschen im Idealfall über einen langen Zeitraum begleiten und so massiv öffentliche Gelder einsparen.