vor 6 Monaten
Aufgrund einer Beschwerde des im Abschnitt "Warum ist das wichtig" des Petitionstextes exemplarisch genannten Verlages wurde dort eine Formulierung angepasst - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
Auch in diesen Wochen bereiten sich wieder hunderttausende Schüler*innen auf ihre Abschlussprüfungen vor – und stellen damit die Weichen für ihre berufliche Zukunft.
Vielleicht stehst Du ja selbst kurz vor den Prüfungen?
Oder Ihr Kind oder Enkelkind lernt gerade für seinen Schulabschluss?
Für die Prüfungsvorbereitung eignen sich Aufgaben und Lösungen aus den Vorjahren besonders gut. Sie zeigen den Schülerinnen, was von ihnen erwartet wird. Allerdings weigern sich die meisten Bundesländer, die alten Aufgaben frei, digital und öffentlich zur Verfügung zu stellen – angeblich steht dem das Urheberrecht im Weg. Ob und wie Schülerinnen überhaupt an Aufgaben und Lösungen aus den Vorjahren kommen, ist in allen Bundesländern unterschiedlich. In mindestens acht Bundesländern, so unsere Recherchen, verschenken oder verkaufen Kultusministerien die Lizenz, die Aufgaben zu veröffentlichen, sogar an Verlage. Aufgaben, die immerhin mit öffentlichen Mitteln erstellt wurden.
Mit dieser Ungerechtigkeit muss Schluss sein! Schüler*innen aller Schulformen und aus allen Bundesländern haben das gleiche Recht, sich selbstständig mit frei zugänglichen Aufgaben aus Vorjahren auf eine der entscheidendsten Prüfungen ihres Lebens vorzubereiten.
Daher fordern wir von den Kultusminister*innen der Länder: Geben Sie die Aufgaben frei – einfach, öffentlich und online!
• In Thüringen weigert man sich mit Verweis auf eine spezielle Einschränkung im Transparenzgesetz gänzlich, Informationen zur Nutzung von Prüfungsmaterialien zu erteilen.
• In Berlin heißt es nur vage, dass „auch die Bearbeitung von Prüfungsaufgaben aus Vorjahren“ im Unterricht erfolgt. Wie genau das aussieht und wie die Schülerinnen Zugang zu den Aufgaben erhalten, teilte der Senat nicht mit.
• In Nordrhein-Westfalen liegen Aufgaben aus Vorjahren in einem passwortgeschützten Bereich. Den Zugang hierfür können Schülerinnen von der Schulleitung bekommen.
• In Baden-Württemberg und Hessen erhalten Schulen die Prüfungen aus dem Vorjahr – ob und wie diese bei den Schülerinnen ankommen und von ihnen selbstständig genutzt werden können, ist unklar.
• Dass es geht, zeigt etwa Niedersachsen. Dort können sich Schülerinnen seit 2019 auf das Abitur [3], den Haupt- und den Realschulabschluss [4] mit den vergangenen Aufgaben und Lösungserwartungen zu allen Prüfungsfächern selbstständig vorbereiten. Das Kultusministerium macht sie im Bildungsportal Niedersachsen einfach, online und frei zugänglich.
• Auch in Schleswig-Holstein bekommen Schüler*innen Aufgaben und Leistungserwartungen aus Vorjahren einfach im Netz.[5] Das zeigt auch, dass ein häufig genanntes Argument gegen eine Veröffentlichung – das Urheberrecht – dem nicht im Wege stehen muss. In beiden Bundesländern werden Drittmaterialien wie Romanausschnitte, Artikel oder Statistiken und Grafiken, die in Prüfungen verwendet wurden, mit abgedruckt, verlinkt, geschwärzt und mit Quellen- bzw. Seitenangabe genannt oder es werden frei lizenzierte Drittmaterialien für Prüfungen genutzt.
Nur Abiturientinnen können Aufgaben und Lösungen aus Vorjahren digital und frei einsehen – aber nur für Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik und ohne zu wissen, ob die zentral erstellten Aufgaben an ihrer Schule auch zum Einsatz kamen. Wir finden dieses Chaos kann man Schülerinnen nicht zumuten! Damit alle künftig gleichermaßen einfach und selbstständig auf Prüfungsaufgaben zugreifen können, fordern wir: Geben Sie die Prüfungen digital und öffentlich frei – und hören Sie auf, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Inhalte an Verlage abzugeben!
Quellen:
[1] Grafiken: Bildungsungleichheit, Bundeszentrale für politische Bildung
[2] Der Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 (Veröffentlichungsdatum 4.1.2023) ist über die Publikationensuche des Bundesanzeigers zu finden und kostenlos einsehbar
[3] Schriftliche Abituraufgaben, Niedersächsisches Kultusministerium
[4] Aufgaben der schriftlichen Abschlussarbeiten, Niedersächsisches Kultusministerium
[5] Zentrale Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein, Landesregierung Schleswig-Holstein
Wir werden die Petition bei der nächsten Kultusministerkonferenz im Juni überreichen.
Aufgrund einer Beschwerde des im Abschnitt "Warum ist das wichtig" des Petitionstextes exemplarisch genannten Verlages wurde dort eine Formulierung angepasst - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung.
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