2024-05-25 10:06:35 +0200
An: Landtag Niedersachsen
1 % weniger C0 2 Ausstoß Handle jetzt
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW mit einer Gesamtmasse von 7,5 t liegt laut STVO § 3 bei 80 km/h auf Autobahnen und bei 60 km/h auf Landstraßen. Dies wird von den dafür zuständigen Ländern nicht kontrolliert und deshalb nicht eingehalten. Bei 68 Milliarden von LKW pro Jahr gefahrenen km würde eine Reduzierung des Verbrauchs um 1L/100 km eine Reduzierung des C0 2 Ausstoßes von 1,8 Millionen t bedeuten. Mir ist die Zahl von ca. 2000 Litern bekannt, die ein LKW bei einer Drosselung auf 86 km/h einsparen würde, 80 sind erlaubt. Mit Tempo 80 für LKW, siehe STVO, würde sich die Einsparung von C0 2 Ausstoß in dem Bereich bewegen, in dem ein Tempolimit von 120 km/h liegt, das es in den nächsten Jahren nicht geben wird. Daran denkt noch niemand.
Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden.
Art. 20 Abs.a GG „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Bei den drastischen vom Gesetz vorgesehenen Strafen bei überhöhter Geschwindigkeit von LKW würde allein die Ankündigung von Kontrollen ein Umdenken von Spediteuren und Fahrern erwirken. Auf tatsächliche Kontrollen kann dennoch nicht verzichtet werden. Diese müßten lediglich das Bewußtsein aufrecht erhalten, dass es teuer werden kann und dass die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Der Personalaufwand wäre überschaubar und zumindest kostenneutral. Die Reduzierung von C0 2 könnte schnell erfolgen, ist vom Gesetz so vorgesehen.
Art. 1 Abs. 3 GG „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Unsere Absicht ist nicht Strafe, wir fordern unser Recht auf Leben und das der nachfolgndenen Generationen auf körperliche Unversehrtheit ein, Art. 2 Abs. 2 GG.
Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden.
Art. 20 Abs.a GG „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Bei den drastischen vom Gesetz vorgesehenen Strafen bei überhöhter Geschwindigkeit von LKW würde allein die Ankündigung von Kontrollen ein Umdenken von Spediteuren und Fahrern erwirken. Auf tatsächliche Kontrollen kann dennoch nicht verzichtet werden. Diese müßten lediglich das Bewußtsein aufrecht erhalten, dass es teuer werden kann und dass die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Der Personalaufwand wäre überschaubar und zumindest kostenneutral. Die Reduzierung von C0 2 könnte schnell erfolgen, ist vom Gesetz so vorgesehen.
Art. 1 Abs. 3 GG „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Unsere Absicht ist nicht Strafe, wir fordern unser Recht auf Leben und das der nachfolgndenen Generationen auf körperliche Unversehrtheit ein, Art. 2 Abs. 2 GG.
Warum ist das wichtig?
Klimaschutz ist kein Ziel für irgendwann, sondern für gestern. Mein Vorschlag ist schnell umsetzbar, zumindest kostenneutral, niemand hat ihn auf dem Schirm, steht so im Gesetz, § 3 STVO, an das zu halten auch das Land Niedersachsen verpflichtet ist.
Ein Geschenk von ca. 5 Mill. t Co 2 liegt auf dem Tisch, es muß nur noch geöffnet werden.
Ein Geschenk von ca. 5 Mill. t Co 2 liegt auf dem Tisch, es muß nur noch geöffnet werden.