100 Unterschriften erreicht
An: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg (Die Linke) und Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen)
AfD-Prüfverfahren in den Koalitionsvertrag von Mecklenburg-Vorpommern

Wir fordern SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf, in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen, dass sich die neue Landesregierung auf Bundesebene für die sofortige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzt. Konkret soll sich die Landesregierung verpflichten, gegenüber der Bundesregierung auf ein Verbotsverfahren zu drängen und gemeinsam mit anderen Ländern ohne Verzögerung eine Bundesratsinitiative für einen Verbotsantrag einzubringen.
Warum ist das wichtig?
Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Den Antrag dafür stellen können aber nur Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat. [4] Solange keines dieser Organe handelt, kann das Gericht nicht prüfen. Weitere Gerichtsverfahren über die Einstufung durch den Verfassungsschutz reichen nicht aus, um die akute Gefahr abzuwenden, die von der AfD ausgeht. Sie arbeitet mit allen Mitteln daran,
- die freiheitliche demokratische Grundordnung auszuhöhlen, [5]
- die Menschenwürde ganzer Bevölkerungsgruppen in Frage zu stellen, [5]
- mit Sperrminoritäten Parlamente und Kontrollgremien zu blockieren, [6]
- die Besetzung von Richterstellen in ihrem Sinne zu verändern, [7]
- den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein Minimum zu stutzen und die freie Berichterstattung zu schwächen, [8]
- Kultur und Schulen auf ihre politische Linie zu bringen. [9]
In Mecklenburg-Vorpommern ist diese Gefahr besonders nah. Bei der Landtagswahl am 20. September ist die AfD mit über 38 Prozent stärkste Kraft geworden. [1] Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sie 2025 nach dreijähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft; darüber wird derzeit noch vor Gericht gestritten. [2] Ihr Umfeld spricht offen von der millionenfachen „Remigration“ auch deutscher Staatsbürger. [3] Hier saß die NPD zehn Jahre im Landtag, heute sitzen ihre früheren Kader als „Heimat und Identität“ im Kreistag Ludwigslust-Parchim, [10] und die Neonazi-Bruderschaft Hammerskins unterhält zwei Chapter im Land, die nach einem aus formalen Gründen gekippten Verbot weiter aktiv sind. [11] Im Bundesrat sitzt Mecklenburg-Vorpommern mit eigener Stimme.
Aus der deutschen Geschichte hat das Grundgesetz die Lehre einer wehrhaften Demokratie gezogen. Artikel 21 Absatz 2 soll es ermöglichen, verfassungsfeindlichen Parteien früh entgegenzutreten, bevor sie die Demokratie von innen zerstören. Dieser Zeitpunkt ist jetzt.
Grundlage unserer Verfassung ist die Würde des Menschen. Sie zu achten und zu schützen, ist die erste Pflicht allen staatlichen Handelns.
Es gibt keinen Grund mehr zu warten: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD muss jetzt kommen. Die Beweise vorzulegen ist Aufgabe der Prozessbevollmächtigten vor Gericht. Und auch die Sorge vor dem Scheitern trägt nicht: Wie der bayerische Verfassungsrichter Chan-jo Jun im Thüringer Landtag erklärt hat, kann ein solches Verfahren nur ohne Verbot enden, wenn sich die Partei grundlegend demokratisiert. [12]
Wenn „Nie wieder ist jetzt“ ernst gemeint ist, muss der Staat die Mittel nutzen, die ihm die Verfassung gibt. Hape Kerkeling hat es vor dem Thüringer Landtag so gesagt: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.“ [13] Mitte November wird in Schwerin unterschrieben. Jetzt kann Mecklenburg-Vorpommern das erste Land sein, das diesen Satz in seinen Koalitionsvertrag schreibt.
Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern, die die Petition mit ihrem Logo unterstützen möchten, können sich gern bei uns melden.
Initiative Demokratie erhalten
Quellen
- Landtagswahlergebnis: Pharmazeutische Zeitung/dpa, Stuttgarter Zeitung
- Einstufung durch den Verfassungsschutz und Verfahren vor dem VG Köln: evangelisch.de/epd, beck-aktuell
- „Remigration“ von Staatsbürgern: Correctiv: Geheimplan gegen Deutschland, Correctiv zum Urteil des LG Hamburg
- Antragsrecht für ein Parteiverbot: § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- Menschenwürde und Demokratieprinzip, OVG Münster 2024: evangelisch.de/epd, beck-aktuell, Schwäbische
- Blockade von Gremien in Thüringen: Stuttgarter Zeitung
- Justiz: beck-aktuell zur Blockade in Thüringen, Volksstimme/dpa zu Sachsen-Anhalt
- Rundfunk und Presse: Jüdische Allgemeine, beck-aktuell, LTO, Horizont
- Kultur und Schulen: ZDFheute zur Kultur, ZDFheute zu Schulen, Correctiv
- „Heimat und Identität“ im Kreistag LUP: Nordkurier
- Hammerskins: Bundesverwaltungsgericht, Landtag MV, Drucksache 8/6167
- Chan-jo Jun: Volksstimme, Sonntagsblatt/epd
- Hape Kerkeling: inFranken/dpa
Wie die Unterschriften übergeben werden
Persönlich an Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), Simone Oldenburg (Die Linke) und Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen) in Schwerin, vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen.