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An: An die Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in 48485 Neuenkirchen
Amtliche Bekanntmachungen weiterhin barrierefrei im Mitteilungsblatt Neuenkirchen
Diese Kampagne wurde beendet.
Wir möchten, dass der Ratsbeschluss vom 28. Mai 2024, die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung künftig nicht mehr im Mitteilungsblatt Neuenkirchen zu veröffentlichen, nicht umgesetzt wird. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, dass die Änderung der Hauptsatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. September 2024 von allen Fraktionen abgelehnt wird. Wir möchten auch weiterhin, dass die Amtlichen Bekanntmachungen barrierefrei im Mitteilungsblatt Neuenkirchen erscheinen.
Warum ist das wichtig?
Am 28. Mai 2024 wurde im Rat durch die Mehrheit von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, die Amtlichen Bekanntmachungen nicht mehr im "Mitteilungsblatt" abzudrucken, sondern diese nur noch online anzubieten!
Die Begründung war "Konsolidierung des Haushaltes durch Digitalisierung" – jährliche Einsparung max. 3.000 Euro – und das bei einem strukturellen Haushaltsdefizit von fast 10.000.000 Euro bis 2027!
Die Begründung war "Konsolidierung des Haushaltes durch Digitalisierung" – jährliche Einsparung max. 3.000 Euro – und das bei einem strukturellen Haushaltsdefizit von fast 10.000.000 Euro bis 2027!
Bei diesem Antrag handelt es sich nicht um die Digitalisierung einer Dienstleistung, durch die man Kosten, Personal und Ressourcen einsparen könnte, vielmehr entsteht der Eindruck, es handelt sich um ein politisch, taktisches Manöver, welches auf dem Rücken einer schwachen Minderheit in der Gemeinde ausgetragen wird!
Für viele ältere und vielleicht auch pflegebedürftige Personen (Menschen mit Handicap), welche keinen Zugang zu mobilen Endgeräten haben, und welche nicht so mobil sind, die Schaukästen am Rathaus zu besuchen, ist das Mitteilungsblatt Neuenkirchen häufig die einzige Möglichkeit, um Amtliche Informationen zu erhalten. Es handelt sich um Informationen zu deren Veröffentlichung die Gemeinde verpflichtet ist und zu denen ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden muss.
Wir sehen in dieser Vorgehensweise eine digitale Altersdiskriminierung und die Vorenthaltung von wichtigen Informationen für einen Großteil der Bevölkerung!