Skip to main content

An: Frau Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Beenden Sie das Recycling von radioaktivem AKW-Abrissmaterial

Diese Kampagne wurde beendet.

Beim Rückbau eines Atomkraftwerks (AKW) fallen 300.000 bis 500.000 Tonnen (radioaktives) Material an. Mehr als 95% davon wird wie Hausmüll verbrannt oder findet sich in Straßen- und Gebäudebau, Alltagsgegenständen, usw. wieder. Aus medizinischer Sicht führt jede Strahlenbelastung nachweislich zu einer Erhöhung des Erkrankungsrisikos (Krebs, Stoffwechselstörungen und Herz-Kreislauf).

Deshalb fordern wir:

1. Freigabe radioaktiver Abfälle abschaffen:
Durch die Freigabepraxis werden wir einem nicht kalkulierbaren Strahlenrisiko ausgesetzt.
2. Keine künstliche Trennung von Material aus AKW-Abriss:
Atommüll darf nicht aus der atomrechtlichen Kontrolle entlassen werden.
3. Das gesamte Material einer Atomanlage muss am Standort verbleiben, bis klar ist, wie viel insgesamt anfällt und ein umfassendes Konzept für dessen Verbleib entwickelt werden kann.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung auf Augenhöhe in allen Teilen des Stilllegungs- und Abbaugenehmigungsverfahrens von AKW und Forschungsreaktoren.

Quelle: .ausgestrahlt e.V.

Warum ist das wichtig?

In Deutschland gibt es 36 AKW, von denen 30 außer Betrieb sind. Diese befinden sich im Rückbau, wobei pro AKW 300.000 bis 500.000 Tonnen Material anfallen: Beton, Metalle, Kunststoffe, Isoliermaterial, Elektro-Teile, Glas, Werkzeuge.

Aktuell befinden sich 25 AKW im Rückbau – es eilt sehr.

Aufteilung:

  • 1% wird langfristig als Atommüll gelagert.
  • 1% – 4% werden in Bauschutt-Deponien gelagert oder verbrannt.
  • 95% – 98% werden zerkleinert, geschrubbt und bearbeitet, bis bei Stichproben die Freigabewerte erreicht werden. Das auf diese Weise „freigemessene“, aber immer noch strahlende Material darf so wie Hausmüll verbrannt oder als Wertstoff recycelt werden: Es findet sich im Straßen- und Gebäudebau, in Autoteilen, Heizkörpern, Kochtöpfen, Konservendosen, usw.

Das regelt die 2001 geänderte Strahlenschutzverordnung: Seitdem darf die vor Ort zuständige Behörde AKW-Abrissmaterial „freigeben“, wenn Radionuklid-Messungen den Rückschluss erlauben, „dass für Einzelpersonen der Bevölkerung [...] nur eine effektive Dosis im Bereich von
10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann.“

Wissenschaftlicher Konsens ist, dass radioaktive Strahlung schädlich für Mensch und Umwelt ist. Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend wäre. Das steht genau so in einem Beschluss des Deutschen Ärztetages aus dem Jahr 2017 (siehe 1). Grenz- bzw. Risikowerte sind politische Werte. Wie bedenklich diese Praxis ist, zeigt vielleicht die Tatsache, dass die Entsorgung von atomaren Abfällen über die Müllverbrennung in keinem anderen Land erlaubt ist.

Jede Erhöhung der individuellen Strahlenbelastung bedeutet eine Erhöhung des Gesundheitsrisikos. Daher lautet das Minimierungsgebot im §8 Strahlenschutzgesetz, dass jede unnötige Strahlenbelastung oder Kontamination von Mensch und Umwelt, auch unterhalb von Grenzwerten, unterbleiben muss.

Die Begründung für die Freigaberegelung ist nicht im medizinischen Bereich zu finden. Durch die Freigabe wird die Strahlenbelastung insgesamt erhöht. Entsprechend steigt das Gesundheitsrisiko. Die Freigabe ist ein Finanzierungskonzept zur Reduzierung der Atommüllkosten. Das Bundesumweltministerium formulierte das im Jahr 2001 so: „In die Abwägung zur Festlegung entsprechender Vorsorgewerte fließen neben den in erster Linie zu berücksichtigenden Erkenntnissen der Risikobewertung zur Wirkung niedriger Strahlendosen auf Mensch und Umwelt auch Überlegungen der Risikoakzeptanz ein. Dabei müssen auch wirtschaftliche Erwägungen, z.B. die Kosten einer Endlagerentsorgung einbezogen werden.“

Alternativen zum Freimessen:

  • Entkernen und stehen lassen:
    Nur die stärker strahlenden Teile werden ausgebaut, die Gebäude selbst aber einige Jahrzehnte stehen gelassen, bis kurzlebigere Radionuklide abgeklungen sind.

  • Vollständiger Rückbau mit Bunker:
    Alle beim Abriss des AKW anfallenden gering radioaktiven Materialien werden am Standort in einem robusten Bauwerk gelagert

  • Vorgehen nach französischem Modell:
    In Frankreich dürfen AKW-Abfälle grundsätzlich nicht über die konventionelle Abfallwirtschaft „entsorgt“ werden. Sehr schwach radioaktive Abfälle werden in Behältnissen zur Verhinderung von Partikelflug rückholbar oberflächennah gelagert. Und sie werden weiterhin atomrechtlich überwacht.

Weitere Infos siehe beispielsweise hier:

https://www.atommuellreport.de/themen/freigabe.html
https://www.ausgestrahlt.de/informieren/atommuell/schwach-mittelradioaktiv/akw-abriss-und-atomschutt/
https://www.ausgestrahlt.de/shop/produkte/catalogue/faltblatt-atomschutt-auf-hausmulldeponien_403/
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Strahlenschutz/strlschv_novelle_2001_begruendung.pdf
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Freimessung_Aerztetag.pdf (1)
https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/IPPNW_Akzente_AKW_Abriss_2016.pdf
https://www.scinexx.de/news/medizin/leukaemie-schon-bei-geringer-strahlung/

Neuigkeiten

2021-01-03 14:34:44 +0100

5,000 Unterschriften erreicht

2020-12-23 10:50:06 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2020-12-23 10:10:59 +0100

500 Unterschriften erreicht

2020-12-23 09:17:43 +0100

100 Unterschriften erreicht

2020-12-19 19:30:54 +0100

50 Unterschriften erreicht

2020-12-17 22:41:52 +0100

25 Unterschriften erreicht

2020-12-17 08:22:31 +0100

10 Unterschriften erreicht