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An: den Regierenden Bürgermeister Wegner, die Bürgermeisterin Giffey, den Bürgermeister Evers, die Senator*innen und die Fraktionen der Regierungskoalition des Landes Berlin
Berliner Aufruf: AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat einleiten – JETZT!
Wir appellieren an die Berliner Landesregierung:
Treten Sie ein für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Artikel 21 des Grundgesetzes. Sorgen Sie dafür, dass der Bundesrat den dafür nötigen Antrag stellt. Und zwar jetzt!
Nach vielen Jahren eindringlicher Warnungen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft hat sogar das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD in seinem Gutachten am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.* Einmal an die Macht gekommen, wird die AfD nicht zögern, ihre Pläne zur Abschaffung der Demokratie rücksichtslos umzusetzen.
Berlin war schon einmal der Ort, an dem die Demokratie zerstört wurde. Sorgen Sie dafür, dass Berlin diesmal ein Ort ist, an dem die Demokratie geschützt wird. Wir können den Antrag nicht stellen, aber Sie haben es in der Hand. Verbünden Sie sich mit den Ministerpräsident*innen und Regierungen der anderen Länder. Bilden Sie eine Koalition der Mutigen! Einige Vertreter*innen von Landesregierungen haben sich bereits für einen AfD-Verbotsantrag ausgesprochen. Nutzen Sie das Recht, das das Grundgesetz Ihnen einräumt, und übernehmen Sie Verantwortung. Denn heute ist Berlin vielfältig und unser Zuhause – und soll es bleiben!
Nie wieder ist jetzt.
Warum ist das wichtig?
Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist unmissverständlich: Die AfD ist bundesweit „gesichert rechtsextremistisch“.* Diverse Expert*innen, Sozialwissenschaftler*innen und Jurist*innen kamen schon Jahre vorher zu dem Schluss, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und die Demokratie bedroht. Die Angriffe der AfD auf Menschenrechte, demokratische Institutionen und den Rechtsstaat – einschließlich unzähliger Gewaltaufrufe – sind dokumentiert. Eine immense Menge an Beweismaterial ist von Gerichten, Verfassungsschutzbehörden, Arbeitsgruppen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengetragen worden. Die AfD verliert ein Gerichtsverfahren nach dem anderen. Die Belege sind erdrückend, die Gefährdung ist offenkundig und wächst stetig. Selbst der damalige Unions-Kanzlerkandidat und jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im Februar 2025 im Bundestag über die AfD: „Diese Partei ist eine in großen Teilen rechtsextreme Partei. Diese Partei untergräbt das Fundament unserer Demokratie.“ Diesen Worten müssen nun endlich Konsequenzen folgen.
Antidemokrat*innen politisch stellen und Parteiverbot beantragen
Selbstverständlich würde ein Verbot der AfD deren menschenverachtendes Gedankengut und die Bedrohung der Demokratie nicht verschwinden lassen. Das behauptet auch niemand. Es ist völlig klar, dass Politik, Staat und Zivilgesellschaft vor, während und nach dem Verbot aktiv mit politischen Mitteln der faschistischen Gefahr entgegenwirken müssen. Ein Verbot würde dies enorm erleichtern: Es würde die derzeitige staatliche Subventionierung der Demokratiefeinde in Millionenhöhe beenden, die gegenwärtig mit Abstand größte und mächtigste Organisation des deutschen Rechtsextremismus abschaffen und die zukünftigen politischen Einflussmöglichkeiten der jetzigen AfD-Kader massiv einschränken.
Koalition der Mutigen
Neben der Bundesregierung oder dem Bundestag kann auch der Bundesrat, in dem die Regierungen aller deutschen Bundesländer vertreten sind, ein Parteiverbot beantragen. Gleichgesinnte auf Länderebene für einen Antrag auf ein Parteiverbot der AfD gibt es bereits: In Bremen hat die Bürgerschaft im Mai 2025 beschlossen, dass sich der Bremer Senat für die schnelle Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen soll. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich bereits mehrfach die Dringlichkeit eines AFD-Verbotsverfahrens betont. Verhaltener, aber grundsätzlich offen für ein Verbotsverfahren zeigen sich die Ministerpräsident*innen von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland sowie die Innenminister*innen von Thüringen und Niedersachsen. Gemeinsam mit ihnen soll die Berliner Landesregierung eine Koalition der Mutigen bilden und die Mehrheit der Länder im Bundesrat von der Dringlichkeit überzeugen, jetzt ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Belege
Allgemein zur Beweislage:
- https://correctiv.org/aktuelles/debatte-um-afd-verbot/2025/08/08/alle-wichtigen-dokumente-zum-moeglichen-afd-verbot
- https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd
Informationen über Straftaten und Übergriffe durch AfD-Politiker*innen:
- https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/04/05/gewalt-als-alternative-14-verurteilte-afd-mandatstraeger-im-amt
- https://verband-brg.de/analyse-rechtsstaat-laesst-betroffenen-nach-gewalt-durch-afd-funktionaerinnen-im-stich
- https://www.vorwaerts.de/inland/armbiss-und-kokainschmuggel-wofuer-afd-politiker-vor-gericht-stehen
Eine Liste rechtsterroristischer Anschläge oder Anschlagsplanungen, bei denen Mitglieder der AfD mindestens indirekt beteiligt waren:
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/gelebte-demokratiegefaehrdung-mit-waffen-rueckblick-auf-ein-jahrzehnt-rechtsterrorismus-in-der-afd-128307
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/gelebte-demokratiegefaehrdung-mit-waffen-rueckblick-auf-ein-jahrzehnt-rechtsterrorismus-in-der-afd-128307
Eine kleine Auswahl aus der großen Menge von Aussagen aus der AfD, die deren antidemokratische Haltung verdeutlichen:
- „Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.“ René Springer, AfD
- „Daß [der rechtsextreme Terrorist Anders Breivik] ein Mörder war, beweist ja nicht, dass er politisch falsch lag.“ Kai Borrmann, AfD
- Stefan Keuter (AfD) teilte ein Foto eines Soldaten am Maschinengewehr, versehen mit der Aufschrift: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab!“
- „Ja, neben dem Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein großangelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein. Und bei dem wird man, fürchte ich, nicht um eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen. Das heißt, dass sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen werden.“ Björn Höcke, AfD
- „Mir soll es ja recht sein. Ich werde in meinen Rechten nicht eingeschränkt. Frauen brauchen einen Vormund. Bei Ihnen und ein paar anderen Menschen mit ,Menstruations-hintergrund‘ kann ich es sogar nachvollziehen.“ Gerhard-Michael Welter, AfD
- „Wir brauchen mal ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen und die letzten zehn Jahre Gesetzgebung zu kassieren.“ Holger Stienen, AfD
Weitere Informationen und Argumente für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AFD:
https://afd-verbot.jetzt/de/kampagne#faq
https://afd-verbot.jetzt/de/kampagne#faq
Liste der offiziellen Unterstützer*innen dieses Aufrufs:
https://weact.campact.de/s/erstunterzeichnerinnen-der-petition-berliner-aufruf-afd-verbotsverfahren-im-bundesrat-einleiten-jetzt
Sind Sie eine bekannte Person des öffentlichen Lebens in Berlin, oder leiten Sie ein Berliner Unternehmen, eine Organisation, einen Verein? Werden Sie Unterstützer*in des Berliner Aufruf! Es geht ganz einfach: Schreiben Sie uns unter:
berlin@afd-verbot.jetzt
Gern nehmen wir Sie in unsere Liste der Unterstützer*innen auf!
Nie wieder ist jetzt.
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* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Das bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren unbeteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.
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* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Das bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren unbeteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.