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An: Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, Hessische Landesregierung

Björn Höcke die hessischen Pensionsansprüche aberkennen!

Das Hessische Kultusministerium möge als Dienstherr erneut prüfen, ob Björn Höcke die Pensionsansprüche aberkannt werden können. Bereits während seiner Dienstzeit als hessischer Landesbeamter (bis 2014) hatte er u. a. in der NPD-Zeitschrift "Volk in Bewegung & Der Reichsbote" 2011 und 2012 mehrere staatsgefährdende Schriften veröffentlicht.
Dazu möge das Ministerium nach Art. 17 Abs. 2 den Staatsgerichtshof anrufen (das heißt dem Gericht den beschriebenen Sachverhalt anzeigen) und um eine Entscheidung bitten.
In Abwägung der Hessischen Landesverfassung Art. 11 Abs. 1 zum Recht auf freie Meinungsäußerung möge der Hessische Staatsgerichtshof prüfen, ob Herr Björn Höcke den verfassungsmäßigen Zustand des Landes Hessen gefährdet. Sollte er laut Art. 2 Abs. 1 die verfassungsmäßige Ordnung gefährden, so möge der Staatsgerichtshof ferner prüfen, ob Björn Höcke gemäß Art. 21 Abs. 2 der Hessischen Verfassung die bürgerlichen Rechte aberkannt werden.

Warum ist das wichtig?

Björn Höcke hat sich als verbeamteter Lehrer zur Einhaltung der Hessischen Landesverfassung verpflichtet. Seine Schulleitung hatte ihm 2006 untersagt, Aussagen zum Zweiten Weltkrieg öffentlich zu äußern. Unter dem Pseudonym Landolf Ladig und unter anderen Namensnennungen veröffentlichte er beispielsweise ab 2011 staatsgefährdende Schriften. Er war bis 2014 in hessischen Staatsdiensten tätig. Derzeit ist er wegen seiner Abgeordnetentätigkeit beurlaubt/freigestellt.
Die Unterstützer der Petition weisen darauf hin, dass Beamtinnen und Beamte auch außerhalb des Dienstes ihrem Dienstherrn zur Treue verpflichtet sind. Wird dieses besondere Verhältnis von Verbeamteten mißachtet, so kann das Land Hessen ihnen die Pensionsansprüche aberkennen.

Wie die Unterschriften übergeben werden

schriftlich sowohl an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags als auch an an das Hessische Kultusministerium als Dienstherr und Teil der Landesregierung -- die Regierung kann den Hessischen Staatsgerichtshof anrufen (dass heißt: hierzu bittet sie das Gericht um ein Urteil).

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2024-01-21 17:54:39 +0100

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