In der Pandemie ist es ein solidarischer Akt gegenüber allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, sich impfen zu lassen. Die Impfverweigerung führt dazu, dass unser Gesundheitssystem an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Damit wird auch die Gesundheit der Geimpften und von Kindern, für die noch keine Impfempfehlung erfolgte, gefährdet. Mehr als 96.000 Menschen (Stand 09.11.2021) sind in Deutschland bislang am Coronavirus Sars-Cov-2 gestorben und jeden Tag kommen neue Tote hinzu.
Alle relevanten und aktuellen Informationen über die Corona-Pandemie und die Impfung sind auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts [
www.rki.de] abrufbar. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit und die staatsbürgerliche Pflicht, sich dort und nicht aus unseriösen Quellen der so genannten „Sozialen Medien“ zu informieren.
Es gibt keine wissenschaftlichen Gründe, die gegen eine allgemeine Impfpflicht sprechen. Eine Impfpflicht ist bei besonders ansteckenden Krankheiten, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwer gefährden, zulässig. Der Schutz der Gesundheit anderer Personen beziehungsweise der Allgemeinheit zur Abwehr von Seuchen und Pandemien rechtfertigt den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Nur mit einer Impfpflicht können wir die Corona-Pandemie beenden.