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An: Abgeordnetenhaus Berlin

Das Berliner Gewalthilfegesetz muss queere und weitere vulnerable Personen explizit schützen


Es ist großartig, richtig und wichtig, dass Betroffene mit dem Gewalthilfegesetz einen rechtliche Anspruch auf eine Schutzunterkunft und eine Fachberatung bekommen werden. Aber: Der aktuelle Entwurf des Berliner Gewalthilfegesetzes denkt queere Menschen nicht ausdrücklich mit.
Dabei sind LGBTQIA+ Personen überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen und treffen im Hilfesystem weiterhin auf strukturelle Hürden. LGBTQIA+ bedeutet: lesbische*, schwule, bi+ , trans*, queere, inter* und nicht-binäre Menschen sowie aspec* Personen. 

Besonders betroffen sind trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN*)
, die oft zusätzliche Unsicherheiten beim Zugang zu Schutz erleben.

Ein Gesetz, das wirksamen Gewaltschutz schaffen soll, darf diese Realität nicht ausblenden.


Was ist das Problem?

Das geplante Gewalthilfegesetz arbeitet zwar an vielen Stellen mit geschlechtsneutralen Formulierungen wie „gewaltbetroffene Personen“. Doch an anderen Stellen steht im Gesetz explizit, dass es nur dem Schutz von Frauen und Mädchen dienen soll

Wir sagen: Alle Menschen verdienen Schutz vor Gewalt und sollten mit dem Gewalthilfegesetz einen Anspruch auf diesen Schutz bekommen. 

Zudem sind Frauen und Mädchen nicht die einzige Gruppe, die besonders stark von Gewalt betroffen ist. Das Land Berlin muss alle vulnerablen Gruppen vor Gewalt schützen.

Erfahrungen aus der queeren Beratungs- und Schutzarbeit zeigen:

  • Queere Menschen erleben Gewalt in Beziehungen und im sozialen Umfeld
  • Sie sind oft unsicher, welche Beratungsstellen und Schutzunterkünfte sie akzeptieren und werden zum Teil dort abgewiesen oder von anderen Bewohner*innen diskriminiert
  • Insbesondere TIN*-Personen berichten, dass sie nicht wissen, ob sie willkommen oder sicher sind
  • Bestehende Beratungs-, Schutz- und Präventionsangebote sind nicht in alle ausreichend auf unterschiedliche Lebensrealitäten vorbereitet

Dabei geht es nicht nur um einzelne Situationen, sondern um eine strukturelle Lücke: Ohne klare gesetzliche Vorgaben bleibt offen, ob und wie Angebote diskriminierungssensibel ausgestaltet werden.


Weitere strukturelle Hürden im Gewaltschutz

Neben geschlechtlicher Vielfalt betreffen die Lücken im System auch andere Dimensionen von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung.

Viele Menschen finden keinen Zugang zu Schutz, zum Beispiel:

  • wenn sie eine Behinderung haben und keine barrierearme Schutzeinrichtung finden
  • wenn sie in Einrichtungen leben (bspw. einer Pflegeeinrichtung), in der durch die Betreuer*innen Gewalt ausgeübt wird
  • wenn sie keine Informationen in verständlicher Sprache erhalten
  • wenn Übersetzung oder Gebärdensprachdolmetschung fehlt
  • wenn sie aufgrund von Rassismus Hürden und weitere Diskriminierung und Marginalisierung erleben

Ein wirksames Gewalthilfegesetz muss diese Realitäten berücksichtigen, ansonsten bleiben die vulnerabelsten Gruppen schutzlos.


Unsere Forderungen

Wir fordern das Abgeordnetenhaus und den Senat von Berlin auf:

  1. Im Gesetz ausdrücklich zu benennen, dass von Gewalt betroffene Menschen aller Geschlechter Zugang zu Gewaltschutz bekommen müssen
    – Frauen und LGBTQIA+ müssen als besonders vulnerable Gruppen benannt werden, die Zugang zu spezialisierten Schutz- & Beratungsangeboten bekommen
  2. Zu benennen, dass Schutzangebote für Frauen sowohl cis als auch trans* Frauen offenstehen müssen.
    – ein signifikanter Anteil dieser Angebote sollte zudem allen TIN* Personen offenstehen
  3. Spezialisierte queere Schutz- und Beratungsangebote strukturell abzusichern und auszubauen.
    – als notwendige Ergänzung zur Regelversorgung
    – Hand in Hand mit Frauenhäusern und nicht als Konkurrenz

Im Sinne der Vielfalt queerer Lebensrealitäten und der Solidarität mit allen diskriminierten Menschen fordern wir außerdem:

  1. Verbindliche Vorgaben für diskriminierungssensible Schutzangebote einzuführen
    – insbesondere durch Schulungen, Standards und klare fachliche Leitlinien
  2. Barrierefreien Zugang zu Informationen gesetzlich zu verankern
    – inkl. Mehrsprachigkeit, Gebärdensprache und Leichter Sprache
    – sowie niedrigschwellige, zentrale Suchmöglichkeiten für passende Schutzangebote
  3. Diskriminierungssensible Standards für das gesamte Hilfesystem festzulegen
    – z. B. zu Barrierefreiheit, Antidiskriminierung und intersektionaler Kompetenz


Jetzt unterschreiben

Unterschreibt die Petition und helft mit, dass wirklich alle Betroffene von Gewalt Hilfe bekommen. Denn alle Menschen haben Würde und dazu gehört auch, dass sie keine Gewalt verdient haben, sondern im Gegenteil: Alle Menschen haben Schutz und Fürsorge verdient.

Und: Von Diskriminierung betroffene Personen sind besonders gefährdet und müssen daher auch besonders geschützt werden. Dazu gehören unter anderem: Cis und trans* Frauen, queere Menschen, BIPoCs, geflüchtete Menschen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, muslimische und jüdische Menschen, neurodivergente Menschen, mehrgewichtige Menschen, Arbeiter*innen, armutsbetroffene und wohnungslose Menschen. 

Warum ist das wichtig?


Statistiken und Erfahrungen aus queeren Einrichtungen

  • 61,1 % der befragten bisexuellen Frauen gaben in einer US-amerikanischen Studie an, mindestens einmal im Leben Gewalt (sexualisiert, körperlich oder psychisch) in ihren Partnerschaften erfahren zu haben. Bei homosexuellen Frauen waren es 43,8 %, 35% bei heterosexuellen Frauen.[1]
  • Eine aktuelle Berliner Studie zeigt, dass über 56 % der befragten nicht-binären Personen Gewalterfahrungen in Beziehungen erlebt haben.[2]
  • Trans* Frauen und trans* Männer waren in der gleichen Studie zu 45 % von Gewalt betroffen.
  • Nur 7 % der untersuchten Frauenhäuser in Deutschland sprechen auf ihren Webseiten auch trans* Frauen an.[3]
  • Der LSVD Berlin-Brandenburg e.V. betreibt gemeinsam mit der AWO Berlin Spree-Wuhle e.V. Queere Schutzwohnungen. Dort treffen immer wieder schwule und bi+ Männer sowie trans*, inter* und nicht-binäre Personen ein, die reguläre Schutzangebote nicht nutzen konnten oder sich dort nicht hingetraut haben, weil sie sich dort nicht sicher oder willkommen gefühlt haben.
  • In Berlin/Brandenburg gibt es keine regulären Schutzeinrichtungen für Männer, egal ob cis oder trans*, queer oder hetero.

Ohne inklusiven Schutz bleiben Menschen auf der Strecke. Das bedeutet mehr und längere Gewalterfahrung, bis hin zu Morden, die hätten verhindert werden können. Unterschreibe jetzt die Petition und setze dich für einen Gewaltschutz ein, der wirklich alle Menschen schützt.


Petition initiiert von:

LSVD Brandenburg-Berlin e.V.

BiBerlin e.V.

L-SUPPORT e.V.


[1] Walters, Mikel L., et al. "The national intimate partner and sexual violence survey (NISVS): 2010 summary report." (2011).
[2]  Konradi, Moritz / Özdemir,Furkan / Riese, Sarah (2026): Gewalt in queeren Beziehungen. Eine Studie zu Erfahrungen
mit Partnerschaftsgewalt unter LSBTIQ+ in Berlin. Berlin: Camino gGmbH.
[3] Klute-Mähler, Lena. Inwiefern werden trans* Frauen in der Angebotsgestaltung von Frauenhäusern inkludiert?. Diss. FH Münster-University of Applied Sciences, 2023.
Berlin, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Neuigkeiten

2026-06-09 17:13:45 +0200

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2026-06-09 13:38:08 +0200

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2026-06-09 12:21:29 +0200

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2026-06-09 10:11:48 +0200

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