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An: Bürgermeister und Gemeinderat

Die Gemeinde Bad Feilnbach beabsichtigt den Bau eines Monsterhotels zu ermöglichen

Auf diesem Gelände angrenzend an die Wohnbebauung soll das Projekt entstehen!

Und so soll der erste(!) Bauabschnitt aussehen:

https://www.rosenheim24.de/bilder/2022/05/09/91532867/28834205-so-sieht-die-erste-idee-fuer-das-vier-sterne-wellness-und-spa-hotel-apple-moor-auf-der-apfelmarktwiese-aus-das-projekt-steht-noch-ganz-am-anfang-im-Onef.jpg

Gemäß Begründung des Bebauungsplans soll das Vorhaben möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden.

Tatsache ist jedoch:
Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Möglichkeit für ein Vorhaben mit folgenden Bauwerken:
- auf dem Sondergebiet 1:
einem Hotelkomplex mit 100 - 120 Zimmern mit einer Wandhöhe von 14,5m
( diese Angabe spiegelt nicht die Gebäudehöhe wider, die bei 28° Dachneigung tatsächlich etwa 19,5m beträgt!)
Die Fläche dürfte zu 80% bebaut werden(GRZ 0,8)

- auf dem Sondergebiet 2:
bis zu 13 „Chalets“ mit einer Wandhöhe von 5m (diese Angabe spiegelt nicht die Gebäudehöhe wider, die bei 28° Dachneigung tatsächlich etwa 7,5m beträgt!)
Die Fläche dürfte zu 40% bebaut werden(GRZ 0,4)

- auf dem Sondergebiet 3a:
diverse Gebäude mit einer Wandhöhe von 11,5m
(diese Angabe spiegelt nicht die Gebäudehöhe wider, die bei 28° Dachneigung tatsächlich etwa 16,5m beträgt!)
Die Fläche dürfte zu 80% bebaut werden(GRZ 0,8)

- auf dem Sondergebiet 3b:
diverse Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,0m
(diese Angabe spiegelt nicht die Gebäudehöhe wider, die bei 28° Dachneigung tatsächlich etwa 11,0m beträgt!)
Die Fläche dürfte zu 60% bebaut werden(GRZ 0,6)

Für die Ermittlung der Wandhöhen wird grundsätzlich die Bergseite des Geländes als Referenz genommen – Zielsetzung ist also, möglichst hohe Gebäude zu genehmigen.

Einwand:
Ich erhebe Einwand gegen den Umfang der Genehmigung, die eine derartige Bebauung ermöglicht. Die maximale Bauhöhe ist deutlich zu reduzieren und die tatsächlich maximal mögliche Gesamthöhe (nicht die Wandhöhe!) der Gebäude im Bebauungsplan festzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Begründung:
Diese geplanten Bauwerke fügen sich keineswegs in die Landschaft oder gar die umgebende Bebauung ein. Insbesondere die Gebäudehöhe von 19,5m ist nicht akzeptabel.
Zudem ist der Umfang dieses Projekts für das Apfel-und Naturdorf und die Ökomodellregion Bad Feilnbach deutlich zu groß.

Kategorie

Neuigkeiten

2023-07-11 08:56:06 +0200

Am 10.07.2023 wurden die Einwände der Bürger zu diesem Projekt in einer Gemeinderatssitzung behandelt. Diese Petition mit mittlerweile 536 Unterschriften wurde - entgegen der Zusage des Bürgermeisters Anton Wallner - nicht berücksichtigt!

2022-09-18 08:56:33 +0200

500 Unterschriften erreicht

2022-07-26 13:25:17 +0200

Sollte der Gemeinderat dieser maximal möglichen Nutzung zustimmen, besteht die Möglichkeit, dass das Gelände an einen finanzkräftigen Investor verkauft wird.
Jeder enzelne Gemeinderat hat es jetzt in der Hand, dies zu verhindern.

2022-07-24 15:32:45 +0200

100 Unterschriften erreicht

2022-07-24 11:15:16 +0200

50 Unterschriften erreicht

2022-07-24 10:48:38 +0200

Infos zum geplanten Bebauugsplan:

https://www.bad-feilnbach.de/fileadmin/Buerger_Rathaus/Gemeindetafel/Bauleitplanung/BP_Vorentwurf_04.05_22.pdf

2022-07-23 20:06:29 +0200

25 Unterschriften erreicht

2022-07-23 18:50:46 +0200

10 Unterschriften erreicht