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An: Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales / Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz / Anke Rehlinger, Präsidentin des Bundesrates

Diskriminierung stoppen - Care ins Grundgesetz!

Stell dir vor: Dein Kind ist krank, du fehlst im Job – selbstverständlich, weil du Verantwortung hast. Du pflegst deine Mutter, Tag für Tag, mit Geduld, Kraft und Liebe. Du arbeitest rund um die Uhr, hältst Familie und Alltag zusammen, ohne Feierabend oder Urlaub. Du sorgst, damit andere leben können. Das ist unbezahlte Care-Arbeit.

Aber Care-Arbeit kostet: Zeit, Einkommen, Karriere, manchmal Gesundheit. Und obwohl sie das Fundament unserer Gesellschaft ist, wird sie rechtlich kaum geschützt. Das ist die Lücke, die wir schließen müssen.  

Unser Grundgesetz schützt vor Diskriminierung wegen Geschlecht, Religion, Behinderung (u.a.). Aber es schützt nicht vor Benachteiligungen wegen Care-Arbeit. Das betrifft über 22 Millionen Menschen in Deutschland: Eltern, Pflegende, Fürsorgende.[1]

Deshalb muss Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzt werden:
"Niemand darf wegen seiner familiären* Fürsorgeverantwortung benachteiligt oder bevorzugt werden."

Das ist kein neues Privileg, sondern die Anerkennung einer bestehenden Leistung. Care-Arbeit gehört zur Infrastruktur unseres Landes – genauso wie Straßen, Energie und Gesundheitssysteme.

Warum ist das wichtig?

117 Milliarden Stunden unbezahlte Care-Arbeit werden jährlich geleistet – fast doppelt so viel wie alle bezahlte Arbeit. Das entspricht einem Wert von über 1,2 Billionen Euro und damit mehr als einem Drittel unserer Wirtschaftsleistung.[2]  

Wer schützt die, die andere schützen?

Die brutale Realität ist: Care-Arbeitende tragen ein extremes Risiko für finanzielle Unsicherheit, Karriereeinbußen und Altersarmut. Frauen erhalten im Schnitt 33% weniger Rente, hauptsächlich wegen Care-Arbeit.[3] Pflegende Angehörige werden bei Beförderungen übergangen oder aus Jobs gedrängt. Menschen mit Fürsorgeverantwortung sind in der Politik massiv unterrepräsentiert. 

Wer die grundlegendste Arbeit unserer Gesellschaft leistet, darf dafür nicht bestraft werden.

Was sich konkret ändern wird

Eine Verfassungsänderung ist nötig, denn sie macht für alle staatlichen Ebenen klar: Niemand darf wegen Care-Arbeit benachteiligt werden. "Familiäre* Fürsorgeverantwortung" als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz verpflichtet Gesetzgebende, Arbeitgebende und Verwaltungen, Care-Arbeit mitzudenken, z.B.: 

  • Schutz vor Altersarmut durch Berücksichtigung von Care-Zeiten in der Rente
  • Existenzsichernde Absicherung von Pflegezeiten
  • Ausbau von Entlastungsangeboten für familiär Sorgende und damit auch Aufwertung der beruflichen Care-Arbeit
  • Neue Arbeitszeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Stadtplanung im Hinblick auf Bedürfnisse Care-Arbeitender

Der Abbau von Nachteilen durch Care-Verantwortung fördert außerdem die Gleichstellung und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. Das wäre der Wendepunkt – für mehr Gleichwertigkeit, Teilhabe und soziale Stabilität.

1994 wurde "Behinderung" als Diskriminierungsmerkmal ins Grundgesetz aufgenommen. Das hat Inklusion, Stadtplanung und Arbeitsrecht tief verändert. Heute stehen wir wieder an so einem Punkt. Die Anerkennung von Care-Arbeit wäre ein Paradigmenwechsel.

Die Zeit ist JETZT. Werde Teil der Bewegung. Gemeinsam mit der Liga für unbezahlte Arbeit bringen wir Care-Arbeit ins Grundgesetz!

*Familiär bedeutet mehr als Ehe und Blutsverwandtschaft – auch freundschaftliche Beziehungen, Wahlfamilien und Patchwork-Konstellationen sind gemeint. Familie ist, wo Fürsorge ist.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Persönliche Übergabe am Tag für Care 2027

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