500 Unterschriften erreicht
An: Bezirksvertretung Lüttringhausen
EIL: Ja zum Gartenlokal in der Gertenbachstraße
Die Brachwiese bei "Topbas Tapas", ehemals Mamma Rita, ist im Flächennutzungsplan aus nicht nachvollziehbaren Gründen als Wohngebiet ausgewiesen, obwohl es an der historischen Einkaufsstraße Gertenbachstraße liegt und seit jeher zum danebenliegenden Gastronomiebetrieb gehört.
Wir fordern eine Ausnahmegenehmigung für Aliaba Topbas, die ihm gestattet, seine jetzige Brachwiese als genehmigungsfreies kleines Gartenlokal nutzen zu dürfen.
Wir fordern eine Ausnahmegenehmigung für Aliaba Topbas, die ihm gestattet, seine jetzige Brachwiese als genehmigungsfreies kleines Gartenlokal nutzen zu dürfen.
Warum ist das wichtig?
Die Gertenbachstraße ist eine historisch gewachsene Einkaufsstraße. Die anliegenden Geschäfte und die Lütterkuser Altstadt können einen gastronomischen Treffpunkt in historischer Kulisse gut brauchen, um Menschen in den Dorfkern zu ziehen und das Gemeinschaftsgefühl unter den Anwohnenden weiter zu stärken.
Anwohnende der Gertenbachstraße wissen, dass Sie in einer Einkaufsstraße leben und wünschen Sie sich lebendiger. Es gibt durchgängig eine 2h-Parkregelung, womit sich das Mischgebiet deutlich von einem Wohngebiet unterscheidet. Die Gertenbachstraße ist immer wieder Veranstaltungsort für große und kleinere Veranstaltungen, wie den Herbst- und Bauernmarkt vom Marketingrat Lüttringhausen, den Restaurant-Day mit Unterstützung der Lüttringhauser Volksbühne und den Ideellen Lüttringhauser Weihnachtsmarkt vom Heimatbund Lüttringhausen.
Die Nachbarschaft in der unteren Gertenbachstraße steht hinter der Maßnahme. Nach dem Baugesetzbuch ist ein Vorhaben zulässig, wenn es auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit dem Öffentlichen Interesse vereinbar ist. Das öffentliche Interesse ist hier mehrfach gegeben: Wesentliche Aufwertung des Ortsbildes (Beseitigung einer direkt an der Gertenbachstraße und im Denkmalbereich liegenden verwahrlosten Grundstücksfläche) sowie die Belebung der Altstadt mit einer kleinen Außengastronomie, die es bisher im gesamten historischen Ortskern nicht gibt. Wenn man den Maßstab, den die städtische Baugenehmigungsbehörde hier ansetzt, gelten lassen würde, dürfte es in der Lenneper Altstadt keine Außengastronomie mehr geben.
Anwohnende der Gertenbachstraße wissen, dass Sie in einer Einkaufsstraße leben und wünschen Sie sich lebendiger. Es gibt durchgängig eine 2h-Parkregelung, womit sich das Mischgebiet deutlich von einem Wohngebiet unterscheidet. Die Gertenbachstraße ist immer wieder Veranstaltungsort für große und kleinere Veranstaltungen, wie den Herbst- und Bauernmarkt vom Marketingrat Lüttringhausen, den Restaurant-Day mit Unterstützung der Lüttringhauser Volksbühne und den Ideellen Lüttringhauser Weihnachtsmarkt vom Heimatbund Lüttringhausen.
Die Nachbarschaft in der unteren Gertenbachstraße steht hinter der Maßnahme. Nach dem Baugesetzbuch ist ein Vorhaben zulässig, wenn es auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit dem Öffentlichen Interesse vereinbar ist. Das öffentliche Interesse ist hier mehrfach gegeben: Wesentliche Aufwertung des Ortsbildes (Beseitigung einer direkt an der Gertenbachstraße und im Denkmalbereich liegenden verwahrlosten Grundstücksfläche) sowie die Belebung der Altstadt mit einer kleinen Außengastronomie, die es bisher im gesamten historischen Ortskern nicht gibt. Wenn man den Maßstab, den die städtische Baugenehmigungsbehörde hier ansetzt, gelten lassen würde, dürfte es in der Lenneper Altstadt keine Außengastronomie mehr geben.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die gesammelten Unterschriften überreichen wir Aliaba Topbas, damit er sie gegenüber der Bezirksvertretung Lüttringhausen anliegenunterstützend einsetzen kann.