Zum 1.1.2019 hat die Deutsche Post AG ihre AGB Brief International verändert. Seitdem ist der Versand von als Waren bezeichneten Gegenständen in internationalen Briefsendungen verboten. Nach den Definitionen der DPAG sind davon alle Inhalte betroffen, bei denen es sich nicht um Mitteilungen und Dokumente handelt, also z.B. auch private Geschenke wie Bücher oder CDs.
Die DPAG führt diese Tarifänderung auf eine Regelung des Weltpostvereins zurück. Dieser hat jedoch lediglich die Trennung von Brief- und Warenpost angeordnet, nicht eine Abschaffung des günstigen Warenversandes für Privatpersonen.
Durch die Neuregelung entstehen privaten Postnutzerinnen und Postnutzern erhebliche Mehrkosten; die günstigste Möglichkeit, beispielsweise ein Buch in die Schweiz zu verschicken, ist ein Päckchen für 16 €, in die EU immerhin auch bereits 9 €, gegenüber bisher 3,70 €.
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html#WarenpostInt
Firmenkundinnen und Firmenkunden der Deutschen Post AG steht demgegenüber weiterhin die günstige Versandart Warenpost international ab 3,20 € zur Verfügung.
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html
Die Benachteiligung von Privatkundinnen und Privatkunden ist nicht nachvollziehbar.
Die Deutsche Post AG hat gegenüber Briefsendungen sowie gegenüber Warensendungen gewerblicher Kundinnen oder Kunden keinen erhöhten Aufwand, der einen zwei- bis vierfach höheren Preis rechtfertigen würde.
Ein Blick in die Konditionen ausländischer Postunternehmen zeigt, dass es nach den Regelungen des Weltpostvereins durchaus möglich und zulässig ist, private Sendungen mit sog. Waren günstig zu befördern.
In einem vereinigten Europa sowie eine globalisierten Welt ist es unangemessen, dass die Deutsche Post AG gerade Privatpersonen den preisgünstigen Austausch von Gegenständen wie Büchern, CDs und anderen kleinen Geschenken verweigert, während sie gleichzeitig gewerblichen Kundinnen und Kunden günstige Tarife hierfür einräumt.