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An: Frau Franziska Giffey, Frau Astrid-Sabine Busse, Herrn Daniel Wesener

Einstiegsgehalt für Berliner LehrerInnen sichern!

Der Berliner Senat hat LehramtsanwärterInnen seit 2009 damit angeworben, dass diese mit Erhalt der vollen Lehrbefähigung nach TVL 13 Stufe 5 bezahlt werden. Mit dem Beschluss zur Verbeamtung von LehrerInnen in Berlin entfällt zum Jahresende 2022 für diese Gruppe auch die monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 1800 Euro (brutto) bei voller Lehrbefähigung. Dies führt zu einer ungerechten Behandlung, da nicht alle Lehrkräfte aus Alters- oder Krankheitsgründen verbeamtet werden können oder wollen.

Wir fordern daher:

1. Wer nicht verbeamtet werden kann oder will, soll weiterhin die versprochene Zulage auf E13 Stufe 5 erhalten bzw. eine gleichwertige Ausgleichszahlung.

2. Die Verbeamtung soll, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, allen Angestellten bis zu einer Altersgrenze von 52 Jahren zeitnah (spätestens 2023) angeboten und umgesetzt werden.

3. Bei Neuwerbungen muss der zukünftige Wegfall der Zulage sowie der zu erwartende Verdienst klar kommuniziert werden.

Warum ist das wichtig?

Bitte bedenken Sie, dass gerade QuereinsteigerInnen momentan eine unverzichtbare Säule zur Aufrechterhaltung des Berliner Schulsystems sind. Wir müssen uns im Gegenzug auch auf die Zusagen des Berliner Senats verlassen können.

Wir fordern nichts, was uns nicht ohnehin bei Vertragsabschluss versprochen wurde.

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Neuigkeiten

2022-09-16 09:34:38 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2022-09-15 19:57:17 +0200

500 Unterschriften erreicht

2022-09-15 15:46:51 +0200

100 Unterschriften erreicht

2022-09-15 15:15:17 +0200

50 Unterschriften erreicht

2022-09-15 14:54:48 +0200

25 Unterschriften erreicht

2022-09-15 14:45:57 +0200

10 Unterschriften erreicht