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An: Bundesfamilien- und Bundesjustitzministerium

Gleichberechtigung - auch für engagierte Väter - zum Wohle der Kinder

Modernisierung der rechtlichen Vorgaben im dt. Familienrecht.
- gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Elternteile
- der Grundsatz " Beide Eltern betreuen - beide Eltern bezahlen" sollte gelten
Gleichstellung und gleiche Chancen auch für Väter, welche sich nach einer Trennung um Ihr/e Kind/er kümmern wollen.
Individuelle und dynamische Regelungen, welche den jeweiligen Umständen gerecht werden, müssen anerkannt werden.
Eine Neuregelung sollte flexibel sein und sich vor allem am Kindeswohl orientieren, ohne einen Elternteil, egal ob weiblich oder männlich, bevorzugen.

Warum ist das wichtig?

Für ein heranwachsendes Kind sind beide Elternteile gleich wichtig, auch nach einer Trennung, um emotional gefestigt heranwachsen und sich entwickeln zu können.
Väter sind nicht entbehrlich, und dürfen sich nicht nach einer Trennung in der Rolle des Bittstellers wiederfinden. Mütter und Väter haben gleichermaßen die Verantwortung zu tragen, sowohl für die Betreuung der Kinder, als auch für den anfallenden finanziellen Aufwand.
Die aktuell angewandte Praxis für Nachtrennungsfamilien im Familienrecht beruht auf Regelungen, die dem Gesellschaftssystem der 50er bis 70er Jahre des letzten Jahrhunderts entsprechen.
Die Quote der Kontaktabbrüche zum zweiten Elternteil beträgt in Deutschland ca. 40% (Allensbach-Studie 2017), damit wird klar, dass die aktuell als Standard praktizierten Gesetze und Regelungen nach dem Residenzmodell nicht die Lösung, sondern Ursache des Problems sind.
Nachtrennungsfamilien benötigen kein staatlicherseits verordnetes, starres Modell, sondern individuelle und dynamische Lösungen.

Hinweis:
Auszüge aus dem Schriftstück "Neustart im deutschen Familienrecht - Der Weg zum modernsten Familienrecht Europas" der "Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)" www.ig-jungen-männer-väter.de

Neuigkeiten

2020-08-25 18:04:34 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2020-06-29 13:31:28 +0200

Liebe Unterstützer/innen meiner Petition,
in den letzten Tagen sind bundesweit einige Unterschriften dazu gekommen, vielen Dank dafür. Wir brauchen aber noch viel mehr, damit die Gleichberechtigung in diesem Bereich endlich voran gebracht werden kann und die betroffenen Kinder endlich davon profitieren können, ohne in unnötigen Streitereien aufgerieben zu werden.
Meine Bitte ist daher an jede/n Einzelne/n von Euch, dass Ihr mindestens eine weitere Person (Familie, Freunde, Vereine, etc.) findet, welche ebenfalls diese Petition unterstützen. Bis zum Ende der Woche würde ich gerne 1500 Unterschriften erreichen.
Mit Eurer Hilfe ist dies machbar!
Vielen Dank!

2020-06-26 05:58:20 +0200

500 Unterschriften erreicht

2020-06-19 13:11:14 +0200

100 Unterschriften erreicht

2020-06-17 16:19:44 +0200

50 Unterschriften erreicht

2020-06-08 11:32:26 +0200

Im deutschen Familienrecht werden die Eltern nach der Trennung im Regelfall systematisch ungleich behandelt. Beiden Elternteilen werden ungleiche Rollen zugewiesen. Sie haben damit auch ungleiche Rechte und ungleiche Pflichten. Es gibt einen „zuständigen“ („alleinerziehenden“) und einen „Umgangs“- („unterhaltspflichtigen“) Elternteil. Die Eltern verhandeln nicht auf Augenhöhe. Ungleiche Rollen sind keine Gleichbehandlung.
Weder der verfassungsgemäße Grundsatz der Gleichbehandlung noch die durch das Grundgesetz garantierten Elternrechte sind im Residenzmodell für beide Elternteile in gleicher Weise gewahrt.

2020-06-08 09:32:24 +0200

25 Unterschriften erreicht

2020-06-05 20:41:59 +0200

10 Unterschriften erreicht