1,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesfamilien- und Bundesjustitzministerium
Gleichberechtigung - auch für engagierte Väter - zum Wohle der Kinder
Modernisierung der rechtlichen Vorgaben im dt. Familienrecht.
- gleiche Rechte und gleiche Pflichten für beide Elternteile
- der Grundsatz " Beide Eltern betreuen - beide Eltern bezahlen" sollte gelten
Gleichstellung und gleiche Chancen auch für Väter, welche sich nach einer Trennung um Ihr/e Kind/er kümmern wollen.
Individuelle und dynamische Regelungen, welche den jeweiligen Umständen gerecht werden, müssen anerkannt werden.
Eine Neuregelung sollte flexibel sein und sich vor allem am Kindeswohl orientieren, ohne einen Elternteil, egal ob weiblich oder männlich, bevorzugen.
Warum ist das wichtig?
Für ein heranwachsendes Kind sind beide Elternteile gleich wichtig, auch nach einer Trennung, um emotional gefestigt heranwachsen und sich entwickeln zu können.
Väter sind nicht entbehrlich, und dürfen sich nicht nach einer Trennung in der Rolle des Bittstellers wiederfinden. Mütter und Väter haben gleichermaßen die Verantwortung zu tragen, sowohl für die Betreuung der Kinder, als auch für den anfallenden finanziellen Aufwand.
Die aktuell angewandte Praxis für Nachtrennungsfamilien im Familienrecht beruht auf Regelungen, die dem Gesellschaftssystem der 50er bis 70er Jahre des letzten Jahrhunderts entsprechen.
Die Quote der Kontaktabbrüche zum zweiten Elternteil beträgt in Deutschland ca. 40% (Allensbach-Studie 2017), damit wird klar, dass die aktuell als Standard praktizierten Gesetze und Regelungen nach dem Residenzmodell nicht die Lösung, sondern Ursache des Problems sind.
Nachtrennungsfamilien benötigen kein staatlicherseits verordnetes, starres Modell, sondern individuelle und dynamische Lösungen.
Hinweis:
Auszüge aus dem Schriftstück "Neustart im deutschen Familienrecht - Der Weg zum modernsten Familienrecht Europas" der "Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)" www.ig-jungen-männer-väter.de