Wir fordern den Gesetzgeber dazu auf, der Justiz juristisch zu untersagen, bei Meinungsdelikten Hausdurchsuchungen veranlassen zu dürfen!
Artikel 13 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung.
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Meinungsdeliktes ist völlig unverhältnismäßig!
Die deswegen durchgeführten Hausdurchsuchungen sind deshalb verfassungswidrig!
Ein Staat der mit unverhältnismäßigen Maẞnahmen sein eigenes Grundgesetz verletzt, zeigt totalitärer Züge!
Meinungsdelikte können strafbar sein.
Unabhängig wem sie gefallen oder nicht.
Aber sie dürfen nicht mit verfassungswidrigen Maßnahmen verfolgt werden!