Wir fordern
Eine einheitliche Kastrations- und Registrierungspflicht aller Katzen in Deutschland. Ausnahme von der Kastrationspflicht nur für Katzen, die in der Zucht eingesetzt werden.
Die Zuständigkeit für wild lebende Katzen muss einheitlich in der Bundesrepublik Deutschland geregelt werden – finanziell hinterlegt – und darf nicht den ehrenamtlichen Helfern aufgebürdet werden.
Die Freiheiten der Rassekatzenverbände dürfen nicht so weit gehen, dass Qualzucht quasi legalisiert und durch die Hintertür zum Normalzustand erklärt wird.
Ebenso ist die Zucht mit Katzen, die neu auftretende Mutationen oder Gendefekte aufweisen, zu untersagen. Der Import von solchen Katzen muss verboten werden.
Das Merkblatt 189 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz zur Katzenhaltung, Stand April 2021, sollte inhaltlich ins Gesetz einfließen, damit Katzen keinen unsäglichen Haltungsbedingungen mehr ausgesetzt sind.
Das was fehlt, sind
Bundeseinheitlich festgelegte Regeln zur Katzenhaltung, gern hier Merkblatt 189 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, Stand April 2021
Die Möglichkeiten einer tatsächlichen Schulung zur Sachkunde, wie es zum Beispiel das Merkblatt 189 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz festlegt, Stand April 2021
Rahmenbedingungen die festlegen, was in der Zucht möglich ist. Hierin gehört auch das Beschneiden der Rechte der Zuchtvereine, Rassestandards festzulegen, die dem § 11 b Tierschutzgesetz widersprechen.
Ist die Anerkennung, dass auch Wohnungskatzen, und damit alle nicht zur Zucht eingesetzte Katzen kastriert werden müssen, um Leiden zu vermeiden. Genannt seien hier hormonbedingte Tumorerkrankungen, Aggressivität bei potenten Katern und der Geruchsbelästigung der Umwelt und die Pyometra bei weiblichen Katzen, die einen letalen Ausgang nimmt, wenn das Tier nicht behandelt wird. Alles das sind vermeidbare Leiden im Sinne der §§ 1 und 2 Tierschutzgesetz.
Bundeseinheitliche Regelungen in Bezug auf Animal Hoarding. Dies muss endlich als Krankheit oder seelische Störung anerkannt und behandelt werden. Animal Hoarder sollen sich nicht in ein andere Bundesland begeben können, um der ordnungsrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Zurzeit können diese Personen unbehelligt bleiben, bis jemand im nächsten Bundesland auf sie aufmerksam wird. Das Staatsziel Tierschutz in Artikel 20a GG wird dadurch nicht ausreichend gewürdigt.
Alles das ist notwendig, um zukünftige Straßenkatzenkolonien zu verhindern, die eine Schande für ein reiches, hochentwickeltes Land wie Deutschland eines ist, sind. Tierschutzvereine, die sich bereits um frei auf der Straße lebende Katzen kümmern, brauchen eine umfangreiche Unterstützung. Auch Privatpersonen, die sich dem Katzenschutz nachweislich widmen, sollen um Spenden bitten dürfen, ohne Nachteile durch die Finanzbehörden fürchten zu müssen. Diese Einkommen sollten nicht zu den zu versteuernden Einkommen gezählt werden. Um die Behandlung der frei lebenden Katzen könnte ein Netzwerk mit Tierärzten und Tierkliniken geschaffen werden, um die Behandlung sicherzustellen und auf der anderen Seite Missbrauch vorzubeugen.
Bislang ist durch die verschiedensten Kastrationsverordnungen der Kommunen bundesweit geregelt, dass jemand, der eine frei lebende Katze füttert, auch als Besitzer des Tieres betrachtet wird und ordnungsrechtlich verpflichtet wird, die Kastration auf eigene Kosten durchführen zu lassen, oder ein Ordnungsgeld zu riskieren. Das ist verhinderter Tierschutz. Es darf nicht sein, dass Mitleid zu einem Kostenfaktor wird, den ein Tierschützer nicht zu leisten im Stande ist.
Das Ziel muss und soll das Ende des Straßenkatzenelends sein.
Zur Zucht
Bislang legen Rassezuchtvereine die Standards für eine Zucht fest. Die beachten dabei weitgehend das Tierschutzgesetz. Die Zuchtvereine sollen verpflichtet sein, bei der Festlegung der Zuchtstandards aktuellen Kenntnissen der Wissenschaft in Bezug auf Qualzucht zu folgen. Bis jetzt wird der Kreativität wissenschaftlich und biologisch unausgebildeten Züchter selten eine Grenze gesetzt.
Anzumerken ist, dass Züchter um des Alleinstellungsmerkmals willen sogar mit Katzen, die neu auftretende Mutationen oder Gendefekte aufweisen, züchten, ohne tierärztliche und wissenschaftliche Begleitung. So ist auch die neu aufgetretene Züchtung von Katzen mit Vollfarbe und blauen Augen zu bewerten, wie sie zur Zeit bei der Britisch Kurzhaar Katze, der Bengal, der Maine Coon und der Sphinx Katze (Nacktkatzen) beobachtet wird. Diese Katzen lassen sich sehr teuer verkaufen, was leider oft der Grund hinter dieser meist gedankenlosen Züchtung ist. Inzwischen gibt es einige Züchter in Deutschland, aber der globale Handel floriert zur Zeit und teils werden astronomische Preise für diese Katzen erzielt.
Um Qualzucht zu behindern und zu beenden zeigen Tierschützer regelmäßig verschiedene Sachverhalte beim zuständigen Veterinäramt an. Bisher liegt es im Ermessen der Amtsveterinäre, ob sie tätig werden oder nicht. Amtstierärzte sind bereits jetzt zum Einschreiten verpflichtet, wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Hierbei sind die jeweils aktuellen Erkenntnisse zur Qualzucht zugrunde zu legen, um den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz festzustellen. Anzeigen müssen verpflichtend dokumentiert werden. Dem Anzeigeerstatter sind auf Verlangen Auskünfte über den Ausgang des Verfahrens zu erteilen.
Neueste Veröffentlichungen belegen dass der Amtsveterinär unter anderem einschreiten muss, wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt:
Die Garantenstellung des Amtstierarztes von Annabelle Thilo
ISBN (Print): 978-3-8487-6687-1
ISBN (ePDF): 978-3-7489-0799-2
Und
Sind tierschutzwidrige Maßnahmen i. S. v. § 11b Abs. 1 TierSchG legal, wenn bezweckt ist, nach mehreren Zuchtgenerationen ungeschädigte, schmerz- und leidensfrei lebensfähige Nachkommen zu erzielen?
Gutachten im Auftrag der Tierärztekammer Berlin
Verfasser: Prof. Dr. Thomas Cirsovius, Hamburg
Obige Schriften machen eindeutig klar, dass es einen enormen Nachholbedarf bei der Festlegung, was Qualzucht ist und der Strafverfolgung gibt. Bislang ist leider so, dass Schmerzen und Leiden möglich sind, weil immer erst ein Amtsveterinär einschreiten muss, um eine Qualzucht zu beenden.
Eine gute Grundlage zur Identifikation von Qualzucht ist die Datenbank QUEN, die kürzlich online gegangen ist und die Dissertation von Karina Schöll, Tierärztin der Uni Gießen, „Qualzuchtmerkmale bei der Katze und dessen Bewertung unter tierschutzrechtlichen Apekten“. ISBN: 978-3-8359-6928-5