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An: Bundesinnenminister, Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Juristen, Flüchtlingshilfen, Flüchtlingsräte, Mitglieder des Bundestages, Parteien, Arbeitskreise Asyl und Migration

🛑 Keine Aushöhlung des Asylrechts – Stoppt den Angriff auf den Amtsermittlungsgrundsatz!

Sehr geehrte Herr  Bundesminister, sehr geehrte Abgeordnete,

mit großer Sorge verfolgen wir die Pläne zur Reform des Asylverfahrensrechts, insbesondere den vorgesehenen Systemwechsel vom Amtsermittlungsgrundsatz hin zum Beibringungsgrundsatz. Dieser Wandel würde bedeuten, dass Schutzsuchende künftig selbst alle notwendigen Beweismittel für ihre Verfolgung und ihre Fluchtgründe beibringen müssten – andernfalls droht ihnen die Ablehnung ihres Asylantrags.

Dieser Vorschlag widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien:
 🔸 Der Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet die Behörden, selbst aktiv zu  ermitteln und schützt so besonders vulnerable Personen, die aufgrund von Traumatisierung, Sprachbarrieren oder fehlenden Unterlagen nicht in der Lage sind, ihre Fluchtgründe darzulegen.
🔸 Der geplante Systemwechsel würde das Machtungleichgewicht zwischen staatlicher Behörde und geflüchteter Person massiv verschärfen.
🔸 Das Asylrecht droht damit zu einem leeren Versprechen zu werden – gerade für die Schwächsten.

Wir fordern Sie auf:
Halten Sie am Amtsermittlungsgrundsatz im Asylverfahren fest!
Schützen Sie das Grundrecht auf Asyl und stellen Sie sicher, dass auch künftig faire Verfahren möglich sind!
Sagen Sie Nein zu einem Systemwechsel, der rechtsstaatliche Mindeststandards aushöhlt!

Asylverfahren müssen dem Schutz der Menschenwürde dienen – nicht der Abschreckung. Wir appellieren an Sie, diesen gefährlichen Kurswechsel zu stoppen.

Jetzt ist der Moment zu handeln – bevor aus einem Recht ein Privileg wird.

Warum ist das wichtig?

🛑 Kernproblem: Systemwechsel im Asylverfahren

  • Der geplante Wechsel vom Amtsermittlungsgrundsatz zum Beibringungsgrundsatz bedeutet: Geflüchtete müssten künftig selbst Beweise für ihre Verfolgung vorlegen.

  • Das ist für viele faktisch unmöglich – z. B. bei Flucht ohne Dokumente, aus Angst oder wegen traumatischer Erlebnisse.


⚖️ Warum das rechtsstaatlich problematisch ist

  • Der Amtsermittlungsgrundsatz ist ein Grundpfeiler fairer Verfahren: Er verpflichtet Behörden, selbst aktiv nach der Wahrheit zu suchen.

  • Wird dieser abgeschafft, verschiebt sich die Beweislast einseitig auf die Geflüchteten – selbst wenn sie dazu gar nicht in der Lage sind.

  • Das widerspricht dem Prinzip: „Im Zweifel für den Schutzsuchenden.“


👥 Wer besonders betroffen wäre

  • Vulnerable Gruppen: Kinder, Traumatisierte, Menschen mit Behinderung oder ohne Sprachkenntnisse wären besonders benachteiligt.

  • Frauen und queere Geflüchtete, die häufig Fluchtgründe nicht offen darlegen können, wären stärker gefährdet.


💔 Was auf dem Spiel steht

  • Ein solcher Systemwechsel würde das Asylrecht de facto entwerten – es würde vom Menschenrecht zum leeren Versprechen.

  • Die Asylverfahren könnten zu reinen Ablehnungsmaschinen werden – nicht mehr zu Schutzverfahren.
  • Das kann und wird bei der Menge der Fälle auf lange Sicht zu Todesurteilen führen bei Menschen, die eigentlich Anspruch auf Asyl gehabt hätten


❗️ Deshalb ist Unterstützung wichtig

  • Es geht nicht nur um Juristik, sondern um Menschenwürde, Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit.

  • Wer schweigt, macht es möglich, dass Grundrechte still und schleichend abgebaut werden.

  • Öffentlicher Druck kann bewirken, dass Entscheidungsträger:innen solche Pläne stoppen.


📝 Was Unterstützer:innen tun können

  • Petition unterschreiben und weiterleiten

  • Stellungnahme schreiben oder mit Abgeordneten sprechen

  • Beiträge in sozialen Medien teilen – verständlich, menschlich, klar

  • In Diskussionen betonen: Jeder Mensch verdient ein faires Verfahren

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2025-07-07 10:11:29 +0200

100 Unterschriften erreicht

2025-07-04 05:01:47 +0200

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2025-07-03 14:46:11 +0200

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2025-07-02 10:35:02 +0200

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