17.12.2024: Rechtsgutachten bestätigt: Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos auf Social-Media-Plattformen kann Kindeswohlgefährdung sein.
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Viele Influencer*innen verdienen Geld damit, ihre Kinder ungefragt im Internet - insbesondere auf Instagram - darzustellen. Dabei gibt es keine Grenzen. Die Persönlichkeitsrechte der Kinder werden verletzt und die Privatsphäre ist irreparabel geschädigt. Bei vielen Elternblogger*innen werden die Kinder halbnackt oder schlafend gefilmt. Das gesamte Leben ist online. Live kann man verfolgen, wie die Kinder schlafen, wann sie gestillt werden, wie ihre Kinderzimmer und Kleiderschränke aussehen, welche Krankheiten sie haben, wann sie wo im Urlaub sind, wie ihr Charakter ist. Nachzulesen für alle, für immer. Zudem werden viele der Kinder für Werbungen vor die Kamera gezerrt und niemand kontrolliert deren Arbeitszeiten. Das muss sich ändern!
Der Schutz auf Intimsphäre muss gewahrt werden:
Es muss ein (Kinder)Recht auf Schutz der eigenen Intimsphäre, insbesondere in den digitalen Medien, geben.
Deswegen fordere ich Sie auf, folgende Maßnahmen für gewerblich agierende Influencer*innen gesetzlich festzulegen:
- Keine halbnackten (in Windeln oder Badesachen) oder gar nackten Bilder von Kindern
- Keine Informationen über Name und Wohnort der Kinder (Damit ist der genaue Wohnort gemeint, der Rückschlüsse auf die besuchte Kita/Schule ziehen lässt)
- Keine persönlichen Informationen über akute Krankheiten, Toilettengänge, Essverhalten
- Keine Kinder für Werbung, es sei denn, es ist gesetzlich geregelt und kontrolliert wie bei öffentlichen Werbedrehs/Shootings
- Kein Zeigen der privaten Räume der Kinder
- Keine Videos, in denen Kinder bloßgestellt werden (in denen sie fallen, von den Eltern geärgert werden, einen verschmierten Mund haben, auf der Toilette sitzen, in "lustigen" Positionen eingeschlafen sind etc.)