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An: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kinderwunschversuch erhöhen und Kinderwunschbehandlungen für alle zugänglich machen


Petition: Abschaffung der Begrenzung auf drei Versuche bei Kinderwunschbehandlungen und diskriminierungsfreie Kostenübernahme – unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir fordern eine Reform der gesetzlichen Regelungen zur Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Aktuell sind diese gemäß § 27a SGB V auf drei Versuche beschränkt und setzen voraus, dass die Behandlung bei verheirateten heterosexuellen Paaren mit eigenen Ei- und Samenzellen erfolgt. Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz sowie aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.


1. Begrenzung auf drei Versuche ist medizinisch nicht haltbar

Die gesetzlich festgelegte Begrenzung auf drei Versuche basiert nicht auf medizinischen, sondern auf rein wirtschaftlichen Überlegungen. Studien zeigen, dass die kumulative Erfolgswahrscheinlichkeit mit der Anzahl der Behandlungszyklen deutlich steigt. Eine im Journal of the American Medical Association (JAMA) publizierte Studie (Smith et al., 2015) mit über 156.000 IVF-Zyklen zeigt: Während nach drei Versuchen etwa 42–49 % der Paare ein Kind bekommen, steigt die kumulative Geburtenrate nach sechs Versuchen auf rund 65 %.

Die Begrenzung auf drei Zyklen bedeutet also, dass viele Paare mit realistischer Aussicht auf Erfolg die Behandlung vorzeitig abbrechen müssen – nicht, weil sie medizinisch aussichtslos ist, sondern weil sie finanziell nicht tragbar ist.


2. Medizinische Entscheidungen gehören in ärztliche Hand

Der Erfolg einer Kinderwunschbehandlung hängt stark von individuellen Faktoren wie Alter, Eizellqualität oder hormonellen Voraussetzungen ab. Daher ist ein pauschales Limit nicht sachgerecht. Ärztinnen und Ärzte sind in der Lage, auf Basis individueller Diagnostik und moderner Behandlungsmethoden fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Begrenzung auf drei Versuche untergräbt das Prinzip der gemeinsamen, informierten Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patientin – ein in der modernen Medizin anerkannter Standard.


3. Gleichstellung unabhängig von Familienmodell

Die derzeitige Rechtslage schließt viele Menschen von einer fairen Behandlung aus. Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die auf Spendersamen angewiesen sind, haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis 2021 bestätigt (Az. B 1 KR 7/21 R), obwohl sie faktisch eine Diskriminierung darstellt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sowie zahlreiche Ethik- und Gleichstellungsbeauftragte kritisieren diese Ungleichbehandlung.


4. Gesellschaftlicher Wandel und politische Zusagen

Einige Bundesländer wie Berlin, Rheinland-Pfalz, Bremen und das Saarland fördern Kinderwunschbehandlungen inzwischen auch für gleichgeschlechtliche Paare. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 sieht vor, die Reproduktionsmedizin diskriminierungsfrei zu gestalten und Zugangshürden abzubauen. Diese Entwicklungen müssen bundesweit umgesetzt werden – eine Reform ist überfällig.


5. Psychosoziale Belastung und finanzielle Ungerechtigkeit

Die emotionale Belastung durch unerfüllten Kinderwunsch ist erheblich. Die zusätzliche finanzielle Unsicherheit durch unvollständige Kostenübernahme verschärft diesen Druck. Viele Betroffene sehen sich gezwungen, Behandlungen abzubrechen, obwohl sie medizinisch noch erfolgsversprechend wären. Das ist weder human noch gerecht.


Unsere Forderungen:

  • Abschaffung der Begrenzung auf drei Versuche: Die Anzahl der Behandlungszyklen sollte sich an medizinischer Notwendigkeit orientieren, nicht an pauschalen Limiten.

  • Gleichstellung aller Paare: Eine diskriminierungsfreie Kostenübernahme, unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung, ist überfällig.

  • Stärkung der ärztlichen Entscheidungshoheit: Die Festlegung der Behandlungsdauer muss in der Verantwortung der Ärzt:innen in Absprache mit den Patient:innen liegen.

  • Bundesweite Förderung: Einheitliche Regelungen verhindern Ungleichheit je nach Wohnort und sorgen für Gerechtigkeit im Zugang zur Reproduktionsmedizin.

Fazit:

Die bestehende Regelung ist weder medizinisch noch ethisch haltbar. Eine evidenzbasierte und gerechte Reproduktionsmedizin erfordert, dass individuelle Umstände berücksichtigt und alle Menschen mit Kinderwunsch gleichbehandelt werden. Die Begrenzung auf drei Versuche ist veraltet, willkürlich und diskriminierend – und muss durch eine moderne, faire Regelung ersetzt werden.

Quellen (Auswahl):

  • Bundessozialgericht – Urteil vom 10.11.2021 (Az. B 1 KR 7/21 R)

  • Smith et al., 2015, JAMA: "Cumulative live birth rates after IVF"

  • LSVD – "Kinderwunschbehandlungen für alle"

  • Deutscher Bundestag – Fachgespräch zur Reproduktionsmedizin, 2018

  • Tagesspiegel, 2022 – "Deutsche Gesetzgebung engt ein"




Warum ist das wichtig?



Unfruchtbarkeit in Deutschland: Zahlen, Ursachen und politische Forderungen

Unfruchtbarkeit betrifft in Deutschland etwa 10 % der Paare. Die Wahrscheinlichkeit, davon betroffen zu sein, steigt mit dem Alter – besonders bei Frauen. Hier ein Überblick über statistische Daten und Ursachen:


📊 Häufigkeit nach Altersgruppen

Frauen:

  • 25–30 Jahre: ca. 23 % Wahrscheinlichkeit pro Zyklus, schwanger zu werden.

  • 35 Jahre: nur noch etwa 16 %.

  • 40 Jahre: ca. 5 % pro Zyklus.

  • 45 Jahre: Fruchtbarkeit stark eingeschränkt – die meisten Frauen sind unfruchtbar.
    (Quelle: FOCUS online)

Männer:
Auch bei Männern nimmt die Fruchtbarkeit mit dem Alter ab. Besonders Männer zwischen 40–44 Jahren berichten am häufigsten von Fertilitätsproblemen.
(Quelle: bpb.de)


🔍 Ursachen der Unfruchtbarkeit

Frauen:

  • Hormonstörungen: z. B. gestörter Eisprung

  • Endometriose: Verwachsungen der Gebärmutterschleimhaut

  • Alter: Rückgang von Eizellzahl und -qualität
    (Quellen:  kinderwunsch-aachen.de)

Männer:

  • Hodenfunktionsstörungen

  • Samenleiter-Blockaden

  • Alter: Verschlechterung der Spermienqualität


📈 Kinderlosenquote (Statistisches Bundesamt 2022)


Altersgruppe Kinderlosenquote
| 35–39 Jahre  | 26 %
| 40–44 Jahre  | 21 %
| 45–49 Jahre  | 20 %
| 50–54 Jahre  | 21 %
🧠 Fazit

Unfruchtbarkeit ist in Deutschland weit verbreitet – mit zunehmendem Alter sinkt die Fruchtbarkeit bei beiden Geschlechtern. Die Kinderlosenquote liegt konstant bei etwa 20 %. Frühzeitige Information und Zugang zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen sind entscheidend für betroffene Paare.

📢 Warum sollte diese Petition breite Unterstützung finden?


1. Ethische Argumente: Recht auf Familiengründung

Der Kinderwunsch ist ein Grundbedürfnis. Die UN-Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz (Art. 1 und 6) garantieren das Recht auf Familie. Eine Begrenzung auf drei Behandlungsversuche oder Ausschluss bestimmter Gruppen verletzt diese Rechte.

Quellen: Deutscher Ethikrat (2021), Grundgesetz Art. 6


2. Gerechtigkeitsperspektive: Diskriminierung beenden

Gleichgeschlechtliche, nicht verheiratete und queere Paare werden benachteiligt, obwohl sie denselben Kinderwunsch haben. Diese Ungleichbehandlung ist sozial ungerecht.

Quellen: LSVD (2023), Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2022)


3. Medizinische Evidenz: Starre Grenzen sind unsinnig

Studien zeigen: Mehr Versuche erhöhen die Erfolgschancen bei Kinderwunschbehandlungen. Die starre Begrenzung auf drei Zyklen ignoriert individuelle medizinische Faktoren wie Alter und Zyklusverhalten.

Quellen: Smith et al., JAMA (2015); Berufsverband Reproduktionsmedizin


4. Gesellschaftliche Realität: Familienvielfalt anerkennen

Gesellschaft ist heute vielfältig. Einschränkungen beim Zugang zur Reproduktionsmedizin fördern Ausgrenzung. Jede Lebensform verdient gleiche Unterstützung bei der Familienplanung.

Quellen: Heinrich-Böll-Stiftung (2022), BMFSFJ (2020)


5. Ökonomischer Nutzen: Demografischen Wandel aktiv gestalten

Deutschland hat eine der niedrigsten Geburtenraten in Europa. Finanzielle Hürden verhindern Familiengründung. Der erleichterte Zugang zur Kinderwunschbehandlung kann langfristig das Renten- und Sozialsystem stabilisieren.

Quellen: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Sachverständigenrat (2021)


6. Feministische Perspektive: Reproduktive Selbstbestimmung

Die Begrenzung auf drei Versuche trifft Frauen besonders hart – körperlich, emotional und finanziell. Eine moderne Gleichstellungspolitik muss reproduktive Rechte sichern und stärken.

Quellen: Gunda-Werner-Institut, Deutscher Frauenrat


7. Politisches Versprechen einlösen

Die Bundesregierung hat 2021 eine Modernisierung des Zugangs zur Kinderwunschbehandlung zugesagt. Diese Petition hilft, den politischen Druck zur Umsetzung zu erhöhen.

Quelle: Koalitionsvertrag 2021 – Kapitel "Moderne Familienpolitik"
https://www.deutsches-ivf-register.de/suche.php?kategorie=seite&suche=Kinderwunschstatistik

✅ Fazit der Petition

Diese Petition steht für:

  • medizinische Evidenz statt Bürokratie

  • Gleichbehandlung statt Diskriminierung

  • reproduktive Selbstbestimmung statt Pauschalgrenzen

  • das Menschenrecht auf Familiengründung

Jede Stimme zählt – auch für jene, die (noch) nicht betroffen sind.



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Neuigkeiten

2025-08-01 09:30:03 +0200

25 Unterschriften erreicht

2025-05-20 10:28:47 +0200

10 Unterschriften erreicht