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An: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Klimaschutz als Staatsaufgabe im Grundgesetz verankern
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Klimaschutz als Staatsaufgabe in das Grundgesetz (GG) aufzunehmen. Dies könnte zweckmäßig in Form einer Ergänzung zu Artikel 20a GG erfolgen.
Warum ist das wichtig?
Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen der menschlichen Zivilisation. Seine Auswirkungen sind bereits in allen Teilen der Welt spürbar und werden sich weiter verstärken. Der Klimawandel gefährdet die natürlichen Lebensgrundlagen von Gesellschaft und Wirtschaft auch in Deutschland.
Obwohl die Atmosphäre, die das Klima bestimmt, ein globales Rechtsgut ist, entbindet dies Einzelstaaten nicht von ihrer individuellen Verantwortung. Deutschland trägt als größte Industrienation Europas und viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt historisch und aktuell eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Zu den wesentlichen Staatszwecken gehört der Schutz der Bevölkerung vor äußeren Gefahren und auch die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Lebensgrundlagen muss der Staat nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für kommende Generationen bewahren.
Am 29. Juli 2019 war der Erdüberlastungstag. Somit sind die natürlichen Ressourcen eines ganzen Jahres so früh aufgebraucht wie noch nie in der Geschichte der Menschheit. Die Ursachen sind die Abholzung des Regenwaldes und das Verbrennen fossiler Energieträger, die CO2 in die Luft entweichen lassen. In Asien und Afrika verschwinden die Regenwälder vielerorts, um Bäume für Palmöl anbauen zu können. In Südamerika geht es um Platz für Getreide, das weltweit an Tiere verfüttert oder zu Biotreibstoff verarbeitet wird. Dabei absorbieren Regenwälder rund 30 Prozent der von Menschen ausgestoßenen Treibhausgase. Somit wird mehr CO2 ausgestoßen, als Bäume wieder binden können. Durch Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Südamerika (Mercosur) Ende Juni 2019 ist eine Verankerung des Klimaschutzes im deutschen Grundgesetz desto wichtiger, um einen fairen, ökologischen und nachhaltigen Handel mit einem gesetzlich geregelten Klimaschutz zu ermöglichen. Bereits mit Art 20a des Grundgesetzes verpflichtet sich der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Daher ist der Klimaschutz nicht nur eine Aufgabe des Staates unter vielen, sondern eine der wichtigsten Staatsaufgaben überhaupt und muss daher als solche explizit im Grundgesetz verankert werden. Dieses Staatsziel sollte der Bundestag durch eine Verpflichtung in Abs. 2 (neu) wie folgt ergänzen:
„Insbesondere ist er verpflichtet, durch Gesetzgebung, Gesetzesvollzug und Weiterentwicklung des Völkerrechts einer Klimaerwärmung, die die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, nachhaltig entgegenzuwirken. Innerhalb der Völkergemeinschaft ist dazu eine gerechte Lastenverteilung anzustreben. Die eigenen Verpflichtungen zum Klimaschutz sind davon nicht abhängig, sondern müssen eigenständig verfolgt werden.“
Obwohl die Atmosphäre, die das Klima bestimmt, ein globales Rechtsgut ist, entbindet dies Einzelstaaten nicht von ihrer individuellen Verantwortung. Deutschland trägt als größte Industrienation Europas und viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt historisch und aktuell eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Zu den wesentlichen Staatszwecken gehört der Schutz der Bevölkerung vor äußeren Gefahren und auch die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Lebensgrundlagen muss der Staat nicht nur für gegenwärtige, sondern auch für kommende Generationen bewahren.
Am 29. Juli 2019 war der Erdüberlastungstag. Somit sind die natürlichen Ressourcen eines ganzen Jahres so früh aufgebraucht wie noch nie in der Geschichte der Menschheit. Die Ursachen sind die Abholzung des Regenwaldes und das Verbrennen fossiler Energieträger, die CO2 in die Luft entweichen lassen. In Asien und Afrika verschwinden die Regenwälder vielerorts, um Bäume für Palmöl anbauen zu können. In Südamerika geht es um Platz für Getreide, das weltweit an Tiere verfüttert oder zu Biotreibstoff verarbeitet wird. Dabei absorbieren Regenwälder rund 30 Prozent der von Menschen ausgestoßenen Treibhausgase. Somit wird mehr CO2 ausgestoßen, als Bäume wieder binden können. Durch Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Südamerika (Mercosur) Ende Juni 2019 ist eine Verankerung des Klimaschutzes im deutschen Grundgesetz desto wichtiger, um einen fairen, ökologischen und nachhaltigen Handel mit einem gesetzlich geregelten Klimaschutz zu ermöglichen. Bereits mit Art 20a des Grundgesetzes verpflichtet sich der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Daher ist der Klimaschutz nicht nur eine Aufgabe des Staates unter vielen, sondern eine der wichtigsten Staatsaufgaben überhaupt und muss daher als solche explizit im Grundgesetz verankert werden. Dieses Staatsziel sollte der Bundestag durch eine Verpflichtung in Abs. 2 (neu) wie folgt ergänzen:
„Insbesondere ist er verpflichtet, durch Gesetzgebung, Gesetzesvollzug und Weiterentwicklung des Völkerrechts einer Klimaerwärmung, die die natürlichen Lebensgrundlagen gefährdet, nachhaltig entgegenzuwirken. Innerhalb der Völkergemeinschaft ist dazu eine gerechte Lastenverteilung anzustreben. Die eigenen Verpflichtungen zum Klimaschutz sind davon nicht abhängig, sondern müssen eigenständig verfolgt werden.“