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An: Bundeswirtschaftsministerium

Klimaziele erreichen durch intelligente Energieverbrauchsmessung (Smart Meter)

Was ist passiert? Die Verfügung des OVG Münster sagt verkürzt, dass die sogenannte Markterklärung aus dem Januar 2020 und die damit verbundene Einbauverpflichtung für die Strommessstellenbetreiber für die neuen Smart-Meter-Gateways nicht gültig sind. Daher dürfen auch alle anderen Messtechniken weiter verbaut werden. Das Problem an diesem Urteil ist, dass es bereits seit 2018 vorhersehbar gewesen war und man es durch einfache Veränderungen im Messstellenbetriebsgesetz hätte verhindern können.
Trotz vieler Hinweise und Diskussionen hierzu sind die zuständigen Stellen im Bundeswirtschaftsministerium nicht auf das Problem eingegangen. Und nun ist der größte anzunehmende Schaden entstanden: Zeit, Geld und Vertrauen wurden verspielt. Noch schlimmer: Das Voranschreiten der Energiewende ist gefährdet und ebenso der technologische Vorsprung Deutschlands.
Meine Forderung ab das Bundeswirtschaftsministerium ist, die bereits erfolgten Hinweise und Diskussionen zu nutzen und in ein praxistaugliches Gesetz umzusetzen.

Warum ist das wichtig?

Mit der Fernabfrage des Energieverbrauchs kann man z.B. durch Fernschalten von Verbrauchern die Netzauslastung steuern (Nachtstrom etc.) Dies ist wichtig um z.B. den Vorhalt zur Versorgungssicherheit über klimaschädliche Kohlekraftwerke gering zu halten.
Auch hat mit der entwickelten Smart Meter Technik Deutschland z.Z. einen Technologie Vorsprung der verloren geht, wenn wir diese nicht einsetzen. Gleichzeitig geht das Vertrauen der Industrie in die Ernsthaftigkeit der Politik bezüglich der Umsetzung der Klimaziele zurück, so dass diesbezüglich vorausschauende Investitionen kritischer betrachtet werden.
Wer hierzu mehr Informationen lesen möchte, siehe sich den Artikel des Vereins Deutscher Ingenieure an:
https://www.vdi.de/news/detail/sand-im-getriebe-der-energiewende

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Neuigkeiten

2021-07-17 13:46:25 +0200

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2021-04-27 14:37:22 +0200

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