An: Senat für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt
Lärmschutz Neue Krugallee in Berlin-Plänterwald

Sehr geehrte Damen und Herren,
Lärm macht physisch und psychisch krank. Nach der Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Der Straßenverkehr ist dabei die mit Abstand größte Lärmquelle: Drei Viertel der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder gar belästigt.
Lärm macht physisch und psychisch krank. Nach der Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. Der Straßenverkehr ist dabei die mit Abstand größte Lärmquelle: Drei Viertel der Menschen in Deutschland fühlen sich durch Straßenverkehrslärm gestört oder gar belästigt.
Im Namen der von Lärmbelastung betroffen Anwohner im Bereich 12435/12437 Neue Krugallee, Berlin Plänterwald fordere ich hiermit das von der Senatsverwaltung, dem Schutz vor Verkehrslärm in Berlin eine deutlich höhere Priorität zugemessen wird.
Die Straße liegt am Landschaftsschutzgebiet Plänterwald und zieht eine Schneise des Lärms durch ein schützenswertes Erholungsgebiet. Die Aufenthaltsqualität der Parkbesucher wird gemindert, die dort Erholung suchen. Die Gutachter im Bebauungsplan des künftigen Spreeparkes bescheinigen der Straße gesundheitsschädliche Werte. Treptow-Köpenick ist nach Lärmkarte eines der lautesten Bezirke und Plänterwald ist mit betroffen.
In der Umgebung der Straße befinden sich drei Schulen und der Wasserspielplatz Plansche. Die Kinder müssen die Straße an den Überwegen queren. Dort wird nicht mehr angehalten. Die Sicherheit der Kinder ist gefährdet.
Gleichfalls haben wir Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts bis 70 km/h, weil die Straße nur Fußgängerüberwege hat. Der Durchgangsverkehr muss künftig überwiegend zum Schutz aller über die parallel verlaufende Bundesstraße mit Ampelregelung fließen.
Die Anwohner haben deshalb schon einen Einwohnerantrag gestellt, der bisher aber von der Senatsverwaltung unbeachtet bleibt.
Daher beantrage ich hiermit, dass folgende Maßnahmen im Lärmaktionsplan der aktuellen vierten Runde für den oben genannten Bereich festgeschrieben und umgesetzt werden:
Anordnung verkehrsberuhigender Maßnahmen wie beispielsweise eine Fahrradstraße die für Anlieger und die Busse frei ist. Anlieger und Besucher können weiter dort parken. Fahrradstraße heißt nicht nur Fahrrad, das wird oft verwechselt. Künftig wird es mehr Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich geben, die den Kunst und Kulturpark besuchen wollen. Diese sind ebenfalls dem Straßenlärm und Unsicherheit ausgesetzt. Der Bebauungsplan ist an der Stelle unvollständig. Es geht um die Reduktion des Durchgangsverkehrs.
Außerdem beantrage ich, dass Gebiete mit niedriger Lärmbelastung und besonderem Erholungswert über den Lärmaktionsplan als ruhige Gebiete festgelegt werden. Vor allem das Gebiet des Plänterwaldes als Landschaftsschutzgebiet sollte als ruhiges Gebiet festgelegt werden und Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden.
Sollte die Petition Erfolg haben, ist die Stadt aufgefordert, dem Beispiel in allen Landschaftsschutzgebieten zu folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Lösch
Anordnung verkehrsberuhigender Maßnahmen wie beispielsweise eine Fahrradstraße die für Anlieger und die Busse frei ist. Anlieger und Besucher können weiter dort parken. Fahrradstraße heißt nicht nur Fahrrad, das wird oft verwechselt. Künftig wird es mehr Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich geben, die den Kunst und Kulturpark besuchen wollen. Diese sind ebenfalls dem Straßenlärm und Unsicherheit ausgesetzt. Der Bebauungsplan ist an der Stelle unvollständig. Es geht um die Reduktion des Durchgangsverkehrs.
Außerdem beantrage ich, dass Gebiete mit niedriger Lärmbelastung und besonderem Erholungswert über den Lärmaktionsplan als ruhige Gebiete festgelegt werden. Vor allem das Gebiet des Plänterwaldes als Landschaftsschutzgebiet sollte als ruhiges Gebiet festgelegt werden und Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden.
Sollte die Petition Erfolg haben, ist die Stadt aufgefordert, dem Beispiel in allen Landschaftsschutzgebieten zu folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Lösch
Warum ist das wichtig?
Lärmschutz muss an der Quelle ansetzen - um Betroffene dauerhaft wirksam zu entlasten und der motorisierte Individualverkehr muss deutlich reduziert werden. Ohne entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen wird eine dauerhafte Lärmreduktion nicht realisierbar sein.
Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Sie müssen vor Beeinträchtigungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck widersprechen, bewahrt werden. Dazu zählt auch der Straßenlärm, der die Tiere stört.
Straßenverkehrslärm belastet auch die Menschen Alltag:
Überlaute Autos und Motorräder
Herz- Kreislauf-Störung
Atemwegserkrankungen
Gehörverschlechterung
Erschrecken
Gleichzeitig besagt Paragraf 20a des Grundgesetzes, das die natürliche Lebensgrundlage des Menschen zu schützen ist und das auch für künftige Generationen. Zu den natürlichen Grundlagen gehört auch Gesundheit. Wenn aber Lärm krank macht, wird die Gesundheit nicht mehr geschützt.
Ich setze mich dafür ein, dass die Stadt Berlin mehr auf die Gesundheit und den Schutz der Menschlichen achtet und überall in der Stadt Lärmschutz ernst nimmt. Die Stadt hat dazu die Möglichkeit. Ein Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass Behörden weitaus mehr Handlungsmöglichkeiten in Sachen Lärmschutz haben als weitläufig angenommen. Kommunen können mittels der Lärmaktionsplanung bereits unter geltender Rechtslage beispielsweise über streckenweise oder großflächige Einführung von Tempo 30 entscheiden.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/laerm/
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung erleichtert das ebenfalls.
Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Sie müssen vor Beeinträchtigungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck widersprechen, bewahrt werden. Dazu zählt auch der Straßenlärm, der die Tiere stört.
Straßenverkehrslärm belastet auch die Menschen Alltag:
Überlaute Autos und Motorräder
Herz- Kreislauf-Störung
Atemwegserkrankungen
Gehörverschlechterung
Erschrecken
Gleichzeitig besagt Paragraf 20a des Grundgesetzes, das die natürliche Lebensgrundlage des Menschen zu schützen ist und das auch für künftige Generationen. Zu den natürlichen Grundlagen gehört auch Gesundheit. Wenn aber Lärm krank macht, wird die Gesundheit nicht mehr geschützt.
Ich setze mich dafür ein, dass die Stadt Berlin mehr auf die Gesundheit und den Schutz der Menschlichen achtet und überall in der Stadt Lärmschutz ernst nimmt. Die Stadt hat dazu die Möglichkeit. Ein Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Geulen und Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass Behörden weitaus mehr Handlungsmöglichkeiten in Sachen Lärmschutz haben als weitläufig angenommen. Kommunen können mittels der Lärmaktionsplanung bereits unter geltender Rechtslage beispielsweise über streckenweise oder großflächige Einführung von Tempo 30 entscheiden.
Das Rechtsgutachten mit mehr Details finden Sie auf dieser Website: https://www.duh.de/laerm/
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung erleichtert das ebenfalls.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wenn möglich direkt an folgender Adresse: Senatskanzlei Berliner Rathaus
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
oder
Leitung: Christian Haegele
Columbiadamm 10
12101 Berlin
Abgeordnetenhaus Katrin Wahlen/ Grüne