5,000 Unterschriften erreicht
An: Landtag Baden-Württemberg, Ministerpräsident Kretschmann, Innenminister Strobl
Polizeigesetz Baden-Württemberg stoppen - Grundrechte schützen!
Baden-Württemberg hat bereits eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Nun soll es aber noch einmal verschärft werden. Die Tendenz ist klar: Weg von rechtsstaatlich klar definierten Grenzen hin zu schwammigen Vorgaben, bei denen Überwachungsmaßnahmen auf bloßen Verdacht eingesetzt werden dürfen. Wir fordern: Keine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes! Rücknahme der Änderungen aus der Verschärfung 2017!
Warum ist das wichtig?
Schau dir das Video an: https://youtu.be/0V5QxOhjcjU
Das ist seit der Verschärfung 2017 bereits möglich:
1. "Intelligente" Videoüberwachung
Das Polizeigesetz erlaubt die automatisierte Auswertung der Videoüberwachung. Das bedeutet, dass Software nach verdächtigen Verhaltensmustern selbstständig sucht. Ein vermeintlich „falsches“ Verhalten, wie z.B. schnelles Laufen auf öffentlichen Plätzen, kann so dazu führen, dass eine Person verdächtigt wird und in einer Liste verdächtiger Personen landen könnte, aus der man nicht mehr so einfach herauskommt.
2. Aufenthalts- und Kontaktverbote
Wer als Gefährder eingestuft wird, kann mit Aufenthalts- und Kontaktverboten belegt werden. Der Staat kann dir also vorschreiben, in welchen Bereichen du dich aufhalten darfst, und verbieten, mit anderen Leuten zu kommunizieren. Die Definition für einen sogenannten "Gefährder" ist dabei äußerst schwammig: Angeblich soll dies nur zur Abwehr von Terrorismus dienen. Da das Gesetz aber hier nicht eindeutig formuliert und der bloße Verdacht ausreichend ist, kann diese Maßnahmen praktisch jeden treffen. Diese Maßnahme ist alle 3 Monate für weitere 3 Monate verlängerbar, eine Maximaldauer gibt es nicht.
3. Telekommunikations-Überwachung
Das Gleiche gilt auch für die Telekommunikationsüberwachung (auch „Quellen-TKÜ“ genannt). Die Polizei darf hier Eingriffe in technische Geräte wie Smartphones oder Computer vornehmen, um laufende Kommunikation bereits vor einer eventuellen Verschlüsselung zu überwachen. Dazu kommt ein Trojaner zum Einsatz, der über Sicherheitslücken ins System kommt. Das sorgt für einen fundamentalen Konflikt: Eigentlich sollte sich der Staat darum bemühen, dass IT-Systeme möglichst sicher sind und jede Lücke stopfen. Da er aber auf Sicherheitslücken für den eigenen Trojaner angewiesen ist, wird er diese nicht den Herstellern melden und sorgt somit für ungeschützte Systeme, die natürlich auch von anderen angegriffen werden können.
Und das soll nach einer weiteren Verschärfung erlaubt sein:
1. Unendlichkeitshaft
Neben den Aufenthalts- und Kontaktverbote sollen „Gefährder“ in Zukunft, nach dem Vorbild Bayerns, auch eingesperrt werden dürfen. Wenn dies ähnlich wie in anderen Bundesländern und ähnlich der Aufenthaltsgebote formuliert wird, gibt es auch hier keine Maximaldauer. Im Prinzip kannst du also ohne jeden konkreten Anlass unendlich lange eingesperrt werden.
2. Online-Durchsuchung
Der Staatstrojaner soll so erweitert werden, dass nicht nur (wie aktuell) die laufende Kommunikation überwacht wird, sondern auch alle anderen Daten auf den jeweiligen Systemen abgegriffen werden dürfen. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre mit enormem Missbrauchspotential.
Zusätzlich sollen auch der Einsatz von Bodycams in Privaträumen sowie erweiterte DNA-Analysen erlaubt werden.
All diese Maßnahmen greifen tief in die Grundrechte der Bürger ein. Dass dies tatsächlich zu mehr Sicherheit führt, ist mehr als fragwürdig. Einen Nachweis gibt es dafür nicht.
http://www.bw-trojaner.de/
Das ist seit der Verschärfung 2017 bereits möglich:
1. "Intelligente" Videoüberwachung
Das Polizeigesetz erlaubt die automatisierte Auswertung der Videoüberwachung. Das bedeutet, dass Software nach verdächtigen Verhaltensmustern selbstständig sucht. Ein vermeintlich „falsches“ Verhalten, wie z.B. schnelles Laufen auf öffentlichen Plätzen, kann so dazu führen, dass eine Person verdächtigt wird und in einer Liste verdächtiger Personen landen könnte, aus der man nicht mehr so einfach herauskommt.
2. Aufenthalts- und Kontaktverbote
Wer als Gefährder eingestuft wird, kann mit Aufenthalts- und Kontaktverboten belegt werden. Der Staat kann dir also vorschreiben, in welchen Bereichen du dich aufhalten darfst, und verbieten, mit anderen Leuten zu kommunizieren. Die Definition für einen sogenannten "Gefährder" ist dabei äußerst schwammig: Angeblich soll dies nur zur Abwehr von Terrorismus dienen. Da das Gesetz aber hier nicht eindeutig formuliert und der bloße Verdacht ausreichend ist, kann diese Maßnahmen praktisch jeden treffen. Diese Maßnahme ist alle 3 Monate für weitere 3 Monate verlängerbar, eine Maximaldauer gibt es nicht.
3. Telekommunikations-Überwachung
Das Gleiche gilt auch für die Telekommunikationsüberwachung (auch „Quellen-TKÜ“ genannt). Die Polizei darf hier Eingriffe in technische Geräte wie Smartphones oder Computer vornehmen, um laufende Kommunikation bereits vor einer eventuellen Verschlüsselung zu überwachen. Dazu kommt ein Trojaner zum Einsatz, der über Sicherheitslücken ins System kommt. Das sorgt für einen fundamentalen Konflikt: Eigentlich sollte sich der Staat darum bemühen, dass IT-Systeme möglichst sicher sind und jede Lücke stopfen. Da er aber auf Sicherheitslücken für den eigenen Trojaner angewiesen ist, wird er diese nicht den Herstellern melden und sorgt somit für ungeschützte Systeme, die natürlich auch von anderen angegriffen werden können.
Und das soll nach einer weiteren Verschärfung erlaubt sein:
1. Unendlichkeitshaft
Neben den Aufenthalts- und Kontaktverbote sollen „Gefährder“ in Zukunft, nach dem Vorbild Bayerns, auch eingesperrt werden dürfen. Wenn dies ähnlich wie in anderen Bundesländern und ähnlich der Aufenthaltsgebote formuliert wird, gibt es auch hier keine Maximaldauer. Im Prinzip kannst du also ohne jeden konkreten Anlass unendlich lange eingesperrt werden.
2. Online-Durchsuchung
Der Staatstrojaner soll so erweitert werden, dass nicht nur (wie aktuell) die laufende Kommunikation überwacht wird, sondern auch alle anderen Daten auf den jeweiligen Systemen abgegriffen werden dürfen. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre mit enormem Missbrauchspotential.
Zusätzlich sollen auch der Einsatz von Bodycams in Privaträumen sowie erweiterte DNA-Analysen erlaubt werden.
All diese Maßnahmen greifen tief in die Grundrechte der Bürger ein. Dass dies tatsächlich zu mehr Sicherheit führt, ist mehr als fragwürdig. Einen Nachweis gibt es dafür nicht.
http://www.bw-trojaner.de/