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An: Vermieter, Stadtverwaltung, Gesetzgeber von Länder und Bund

Rauchverbot auf Balkon

Bild von Yoann Boyer auf Unsplash
Rauchen ist keine Privatangelegenheit, wenn dabei Mitbewohner und Nachbarn gefährdet sind. 
Uneingeschränktes Rauchen und Kettenrauchen auf Balkonen ist keine Privatangelegenheit, wenn dadurch Nachbarn durch den Qualm dauerhaft belästigt werden und noch schlimmer, die Gesundheit durch Passivrauchen gefährdet wird, weil vielerorts aus bautechnischen Voraussetzungen keine Möglichkeit besteht, sich als Nachbar eines Hauses dem uneingeschränkten Rauchen des Nachbarn zu entziehen.
Rauchen ist schädlich. Rauchen kann tödlich sein. Auch Passivrauchen.
Die Rechte des Nachbarn sollen durch ein generelles Rauchverbot auf Balkonen gestärkt werden, um seine Gesundheit zu schützen.

Warum ist das wichtig?

Weil nur durch Rücksicht und Empathie gegenüber seinen Nächsten und nicht durch grenzenlose Selbstentfaltung das (Zusammen)Leben funktioniert. Wenn jemand seine Nächsten, seine Nachbarn durch uneingeschränktes Rauchen gefährdet, so ist das keine Privatangelegenheit mehr und soll verboten werden.

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