50 Unterschriften erreicht
An: Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung Ariane Kari
Regelmäßige veterinäramtliche Kontrollen der NABU Beweidungsprojekte
Mit der Petition wird gefordert, die Beweidungsprojekte des NABU in ganz Deutschland regelmäßig und unangemeldet von den Zuständigen
Veterinärämtern kontrolliert werden und tierschutzrechtlich auffällig gewordene Projekte
entsprechend sanktioniert (Geldstrafen, Tierhalteverbot etc.) und von einer
Förderung mit EU- oder BUND Geldern ausgeschlossen werden müssen.
Begründung
In den vergangenen Jahren kam es bei mehreren Beweidungsprojekten des NABU zu Tier- und auch Seuchenschutz
relevanten Vorfällen, bei denen Tiere verhungerten, ertranken, kranke und verletzte Tiere nicht tierärztlich
versorgt wurden, der Kennzeichnungspflicht von Rinder und Equiden genau so wenig nachkommen wurde,
wie einer regelmäßigen Huf- und Klauenpflege. Auch eine Kontrolle und Behandlung gegen Parasiten fand oft
über Jahre nicht statt. Die Begründung lautete in den meisten Fällen, die Tiere seien zu verwildert um sie
behandeln zu können. Das Tierschutzgesetz schreibt allerdings, gerad bei Equiden vor, das diese bereits als
Fohlen an den Umgang mit Menschen, die Verabreichung von Wurmkuren und auch an das Aufhalten der
Beine zur Hufbearbeitung gewöhnt werden sollen. Ebenfalls ist eine tägliche Kontrolle des Zustandes der
Herden / Tiere Vorschrift, Das Tierschutzgesetz sagt ebenfalls in §1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieses kann
auch durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter oder deren Beauftragte und durch
Unterlassung geschehen.
Wie in der Landwirtschaft, oder bei privaten Tierhaltern auch, sollte bei Auffälligkeiten nicht nur das einzelne Projekt, sondern der gesamte Tierbestand ALLER NABU Beweidungsprojekte kontrolliert werden, um Missstände frühzeitig erkennen, beheben oder gar beenden zu können.
Veterinärämtern kontrolliert werden und tierschutzrechtlich auffällig gewordene Projekte
entsprechend sanktioniert (Geldstrafen, Tierhalteverbot etc.) und von einer
Förderung mit EU- oder BUND Geldern ausgeschlossen werden müssen.
Begründung
In den vergangenen Jahren kam es bei mehreren Beweidungsprojekten des NABU zu Tier- und auch Seuchenschutz
relevanten Vorfällen, bei denen Tiere verhungerten, ertranken, kranke und verletzte Tiere nicht tierärztlich
versorgt wurden, der Kennzeichnungspflicht von Rinder und Equiden genau so wenig nachkommen wurde,
wie einer regelmäßigen Huf- und Klauenpflege. Auch eine Kontrolle und Behandlung gegen Parasiten fand oft
über Jahre nicht statt. Die Begründung lautete in den meisten Fällen, die Tiere seien zu verwildert um sie
behandeln zu können. Das Tierschutzgesetz schreibt allerdings, gerad bei Equiden vor, das diese bereits als
Fohlen an den Umgang mit Menschen, die Verabreichung von Wurmkuren und auch an das Aufhalten der
Beine zur Hufbearbeitung gewöhnt werden sollen. Ebenfalls ist eine tägliche Kontrolle des Zustandes der
Herden / Tiere Vorschrift, Das Tierschutzgesetz sagt ebenfalls in §1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dieses kann
auch durch Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht durch den Tierhalter oder deren Beauftragte und durch
Unterlassung geschehen.
Wie in der Landwirtschaft, oder bei privaten Tierhaltern auch, sollte bei Auffälligkeiten nicht nur das einzelne Projekt, sondern der gesamte Tierbestand ALLER NABU Beweidungsprojekte kontrolliert werden, um Missstände frühzeitig erkennen, beheben oder gar beenden zu können.
Warum ist das wichtig?
Da der NABU in der Vergangenheit des öfteren negativ mit seinen Beweidungsprojekten aufgefallen ist (siehe: Bucher Brack 25 ertrunkene Heckrinder, 30 ertrunkene Koniks, Speicherkoog : mindestens 7 verendete Koniks, Ostfriesland: 16 Heckrinder verhungert, Thüringen 2018 14 Heckrinder, 2019 6 Tiere aus Futtermangel verendet) und dennoch die Beweidungsprojekte als Aushängeschild nutz um Spenden zu generieren und auch Fördermittel zu erhalten, sind hier engmaschige Kontrollen unumgänglich