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An: Landrat Thomas Ebeling und Bayerischer Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek

Rekommunalisierung der Klinik Oberviechtach

Die Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern ist besorgt angesichts des Berichts der Oberpfalzmedien über die geplante Veräußerung der Asklepios-Klinik Oberviechtach an eine IWG-Unternehmensgruppe in Gießen.

Wir fordern den Landkreis Schwandorf auf:

• Sicherstellungskrankenhäuser gehören in kommunale Trägerschaft.
• Der Landkreis Schwandorf sollte deshalb Verhandlungen mit Asklepios und dem Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss aufnehmen und die Klinik Oberviechtach stattdessen selber erwerben.
• Die langfristige klinische Allgemeinversorgung wäre damit gesichert.

Wir fordern den Bayerischen Krankernhausplanungsausschuss und den Bayerischen Staatsminister für Gesundheit und Pflege Klaus Holetschek auf, in den anstehenden Verhandlungen das klinische Versorgungsangebot aus Innerer Medizin, Chirurgie und Notfallversorgung sicherzustellen und davon seine Entscheidungen abhängig zu machen.

Betriebswirtschaftliche Maßstäbe dürfen nicht darüber entscheiden, wer ein Krankenhaus betreibt und ob ein Allgemeinkrankenhaus mit Notfallversorgung, insbesondere ein Sicherstellungskrankenhaus, ggf. umstrukturiert wird. Es ist, weil bedarfsnotwendig, als Allgemeinkrankenhaus mit Notfallversorgung weiter zu betrieben.

Warum ist das wichtig?

Allgemeinkrankenhäuser sind klinische Daseinsvorsorge. Sie gehören in kommunale Trägerschaft. Private Klinikträger orientieren ihr klinisches Leistungsangebot vorrangig an ökonomischen Kriterien und nicht am Bedarf der Bevölkerung.

Nach allgemeiner Auffassung von Medizinern und Gesundheitsökonomen steht jedem Einwohner in Deutschland als Mindeststandard eine klinische Basisversorgung von Innerer Medizin und Chirurgie einschließlich einer Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten zu. Diesen Standard erfüllt die Klinik Oberviechtach mit 35 Klinikbetten für immerhin 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Klinik Oberviechtach wurde wegen ihrer zentralen Lage in ländlicher Region vom Gesetzgeber als Sicherstellungskrankenhaus nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingestuft. Konkret bedeutet das:

Die Klinik Oberviechtach gilt per Gesetz als unverzichtbar.

Die Problematik ist die oft fehlende Wirtschaftlichkeit eines ländlichen Krankenhauses mit nur 35 Betten und hohen Vorhaltekosten für sein breites medizinisches Leistungsangebot. Genau hier liegen unsere Bedenken:

A) Bedrohung der Klinik

Es ist üblich, dass private Klinikbetreiber unrentable Krankenhäuser schließen. So hat auch Asklepios den Betrieb des ehemaligen Kreiskrankenhauses Nabburg eingestellt. Ein solches Szenario darf sich in Oberviechtach nicht wiederholen.

B) Spezialisierte rentable Fachklinik

Aufgrund der Gewinnabsicht privater Klinikträger stellt sich die Frage: Ist der neue Klinikträger, die IWG-Unternehmensgruppe, bereit, das breite bedarfsnotwendige Versorgungsangebot aufrecht zu erhalten, oder wird er dies einschränken und sich auf ambulante Versorgungskonzepte konzentrieren? Für einen stationär interessierten Klinikträger gäbe es keinen Grund, Asklepios das Management für die stationäre Versorgung zu überlassen. Wenn er diese Aufgabe an Dritte überträgt, kann kein wirkliches stationäres Interesse vorliegen.

Nach Informationen der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern tritt die IWG-Unternehmensgruppe als Privatinvestor im Gesundheitswesen auf, um vorrangig Medizinische Versorgungszentren zu beraten, zu verwalten und zu implementieren. Es ist offen, ob die IWG-Unternehmensgruppe mittelfristig am bedarfsnotwendigen klinischen Versorgungsumfang festhalten wird.

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Neuigkeiten

2023-01-29 11:16:42 +0100

25 Unterschriften erreicht

2023-01-29 09:55:41 +0100

10 Unterschriften erreicht

2023-01-29 08:45:56 +0100

Mehr Informationen zur geplanten Veräußerung der Klinik Oberviechtach unter:

https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/kliniken-in-not/

2023-01-29 08:43:47 +0100

Die regionale Presse wird gebeten, in der Region Oberviechtach über die Petition zu berichten.

Die Bürger fordern wir auf: Teilen Sie die Petition in Social Media!