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An: den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Fördern & Wohnen sowie den DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg e.V.

Menschenwürde wahren – Schließung der Flüchtlingsunterkunft in Hamburg Harburg!

Mitten in Harburg leben über 500 Menschen in einer alten Lagerhalle – ohne Privatsphäre, ohne ausreichende Heizung, mit defekten Sanitäranlagen und einem herabwürdigenden Umgangston vieler Mitarbeitenden. Die sogenannte Notunterkunft Neuland in der Schlachthofstraße Harburg wurde als kurzfristige Notlösung eröffnet, wird aber seit Jahren als Dauerunterkunft genutzt.
Diese Zustände verletzen grundlegende Menschenrechte und widersprechen der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen.

Hintergrund und aktuelle Situation
Vielleicht fragen Sie sich, warum diese Petition überhaupt noch veröffentlicht wird, nachdem die Stadt Hamburg die Schließung des Camps angekündigt hat.
Kurz gesagt: Wir halten diese Ankündigung für Augenwischerei.

In den offiziellen Mitteilungen fehlt ein konkreter Zeitplan und weiterhin werden neue Menschen in das Camp aufgenommen. Erst kürzlich wurde der Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer sogar bis Oktober 2028 verlängert.

Die Bewohner*innen können jedoch keinen Tag länger auf eine Verbesserung ihrer Lebensumstände warten. Viele sind nach traumatischen Erfahrungen in ihren Herkunftsländern, auf der Flucht und in der Unterkunft psychisch und physisch am Ende.

Let’s resist: Abolish the camp NOW!

Die Notunterkunft Neuland wird vom Deutschen Roten Kreuz betrieben und steht unter der Trägerschaft von Fördern & Wohnen. Aktuell leben dort 584 Menschen unter prekären Bedingungen.

Die Bewohner*innen weisen darauf hin, dass die Lebensumstände im Camp seit Monaten in eklatantem Widerspruch zur Menschenwürde stehen. Einige interne Regelungen beschneiden die Selbstbestimmung und die persönlichen Rechte der dort lebenden Menschen.

“Why are the residents being treated like prisoners?”
 (Zitat eines Bewohners)

Bewohner*innen, solidarische Bürger*innen, Organisationen und Initiativen fordern:

  • Sofortige Schließung der Notunterkunft Neuland – Schlachthofstraße
    und Verlegung aller Bewohner*innen in geeignete, sichere und menschenwürdige Unterkünfte.

Bis zum Umzug aller Bewohner*innen müssen spürbare Verbesserungen umgesetzt werden:

  • Schutz von Kindern: priorisierte und umgehende Verlegung von Minderjährigen und ihren Familien in kindgerechte Unterkünfte.
    Das Kindeswohlprinzip der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Behörden und Träger, bei allen Entscheidungen die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen. (vgl. BMFSFJ, 23.10.2025)

  • Beendigung willkürlicher Hausverbote und diskriminierender Behandlung durch Mitarbeitende und Sicherheitsdienste.

  • Einhaltung von Transparenz und Menschenrechten: juristische Prüfung der Hausordnung, regelmäßige unabhängige Kontrollen der Unterkunft sowie Beteiligung der Bewohner*innen an Entscheidungen, die ihr Leben betreffen.

  • Gewährleistung von Besuchsmöglichkeiten und sozialem Austausch: Bewohner*innen müssen das Recht haben, sich gegenseitig zu besuchen und Besuch von außerhalb zu empfangen. Das derzeitige Besuchsverbot verstärkt Isolation und verhindert soziale Teilhabe.

  • Sofortige Reparatur und Instandhaltung aller defekten Sanitäranlagen sowie eine verlässliche Versorgung mit warmem Wasser für alle Bewohner*innen.

Warum ist das wichtig?

Das Camp ist Sinnbild für ein gescheitertes Unterbringungssystem. Eine Lagerhalle hat sehr dünne Wände und dadurch wenig Wärmeisolierung. Familien, Kinder und alleinstehende Personen teilen sich mit 12 Personen enge Parzellen (sog. Kompartiments). Diese sind getrennt nur durch dünne Stellwände, die nach oben hin offen sind. Die Halle hat keine Fenster, wodurch es an natürlichem Licht und Frischluftzufuhr fehlt. Manche Kompartiments liegen im Halbdunklen. Sie haben keine Türen, die abschließbar wären, lediglich ein Vorhang im Eingangsbereich verhindert dauerhaften Einblick. Auch lässt sich nur das Eigentum, welches in einen kleinen abschließbaren Spind passt, vor dem Zugriff Dritter schützen. Diese Bedingungen bieten weder Schallschutz noch Sicherheit noch ausreichende Privatsphäre. Der permanente Lärmpegel und das Fehlen geschützter Rückzugsräume führen zu enormer psychischer Belastung. Schlaf und Erholung sind kaum möglich. 

Besonders betroffen sind Kinder, die unter den beengten und belastenden Bedingungen psychische Symptome entwickeln. Viele zeigen Anzeichen von Angst, Erschöpfung und sozialem Rückzug.

Derzeit gelten Besuchsverbote sowohl für Menschen von außerhalb, als auch von Kompartiment zu Kompartiment. Die Verbote verstärken die Isolation vom öffentlichen Leben, behindert familiäre und soziale Bindungen und widersprichen grundlegenden Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechten, wie sie im Artikel 13 unseres Grundgesetzes ausgeführt werden.
(Cremer & Engelmann, Oktober 2018)

Der Umgang der Mitarbeitenden mit den Bewohnenden ist oft menschenverachtend und traumatisierend. Für kleinste "Vergehen" wird ihnen Hausverbot erteilt. Die Hausordnung, auf die sich die Mitarbeitenden bei Anweisungen und Sanktionierungen beziehen, wurde weder ausgehändigt noch ausgehängt. Selbst auf kleine Anliegen, wie die Bitte um eine weitere Schlafdecke, reagieren Mitarbeitende mit schroffen Abfuhren. Die Sichtweisen der Bewohnenden werden prinzipiell negiert. Es werden willkürlich neue Regeln aufgestellt und falsche Versprechungen in Umlauf gebracht, weil Menschen, die in Vorfreude sind, sich weniger beschweren.

Bewohner*innen berichten von mangelnder Hygiene, defekten Sanitäranlagen, schlechtem WLAN und einem monotonen Essensangebot. Lange Wege zu den Sanitäranlagen beeinträchtigen die Lebensqualität zusätzlich.

Die genannten Faktoren werden als Postmigrationsstressoren bezeichnet. Die Psychotherapeutin Marit Matten beschreibt, dass viele Flüchtende mit einer Traumatisierung nach Deutschland kommen. Durch schlechte Unterbrigungsbedigungen in unserem Land verschlechtern sich ihre Zustände.
(vgl. Marit Matten, 05.11.2025)

Ein Fortbestehen der bestehenden Zustände ist daher nicht akzeptabel!

Nach einem angemeldeten Protest am 12. Oktober 2025 wurden 15 Menschen ohne nachvollziehbare Begründung vom Sicherheitsdienst aus der Unterkunft verwiesen und mussten die Nacht im Freien verbringen. Solche willkürlichen Maßnahmen sind Ausdruck eines Systems, das Kontrolle über Schutz stellt und Menschenrechte missachtet.

Es darf nicht sein, dass Menschen, die Schutz suchen, unter Bedingungen leben müssen, die ihre Würde und Gesundheit gefährden. Die Stadt Hamburg, welche die Menschenrechte einzuhalten hat, darf solche Zustände nicht dulden. Eine Bindung an das Grundgesetz ist in § 1 Artikel 1 Satz 3 eindeutig festgehalten.
(vgl. bpb, 11.12.2023)

Die sofortige Schließung des Camps Neuland – Schlachthofstraße ist ein notwendiger erster Schritt hin zu einer humanen, gerechten und respektvollen Unterbringungspolitik.


Menschenrechte gelten für alle – ohne Ausnahme.

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Medienberichte und weitere Informationen:


Quellenangaben

Schlachthofstraße 3, 21079 Hamburg, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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