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An: Frau Gebauer, Herr Laschet, Frau Karliczek

Schule NRW und Bundesweit - Klassenquarantäne und Maskenpflicht im Unterricht abschaffen

Liebe Frau Gebauer, lieber Herr Laschet, liebe Frau Karliczek, liebe Entscheider:innen von Bund und Land NRW,

Wir fordern:
1. Die Abschaffung der pauschalen 14-tägigen Quarantäne für ganze Schulklasse, stattdessen die Möglichkeit unsere Kinder „frei zu testen“ zur Eindämmung des Infektionsgeschehens nach Vorbild der Länder Baden-Württemberg und Berlin

2. Die Abschaffung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz im Unterricht

Der Hintergrund:
Mein Sohn wurde mitten im sensiblen Übergang von KiTa zu Schule am vierten Tag nach seiner Einschulung (24.8.2021) mit allen Kindern seiner Klasse in Frechen/NRW pauschal 14 Tage in Quarantäne versetzt, da ein/e Mitschüler/-in positiv auf Covid 19 getestet wurde. 
Alle Kinder der Klasse (außer das infizierte Kind) wurden am Montag, den 23.8.2021 im Pooltest negativ getestet. Auch weitere Schnelltests zu Hause nach dem Erstkontakt fielen negativ aus. 

Begründung zur ersten Forderung:
• Die Gesundheit unserer Kinder ist bedroht, wenn aufgrund pauschaler Quarantäne ein gesellschaftliches Leben, wie beispielsweise die Teilnahme an laufenden, lebenswichtigen Schwimmkursen und anderen Aktivitäten verwehrt wird. 
• Die Gesundheit ganzer Familien ist aufgrund belasteter Eltern bedroht, die psychisch und physisch im Spagat zwischen Beruf und Familie an ihre Grenzen gehen. 
• Das Opfer der psychischen und physischen Entwicklungsstörung ist zu groß und kein Gegenwert für das Gemeinwohl ist erkennbar, wenn negativ getestete Kinder zu Hause ausharren müssen. 
• Baden-Württemberg macht es vor, hier gilt: „Bei einem positiven Corona-Fall gibt es nicht automatisch eine Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen. An dessen Stelle tritt nun für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung mindestens mittels Schnelltest für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist. Sie werden zudem während der Zeitdauer von fünf Schultagen nur noch im bisherigen Klassenverband bzw. in der bisherigen Lerngruppe unterrichtet. Ausnahme: Für die Schülerlinnen und Schüler der Grundschule, der Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten, sowie für Kinder unter 8 Jahren gilt nur eine einmalige Testpflicht vor Betreten der Einrichtung mindestens mittels Schnelltest.“ (Quelle: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule, stand: 29.08.2021)

Begründung zur zweiten Forderung: 
• Das Tragen der Maske im Unterricht erschwert sprechen, atmen und damit die Kommunikation, das Lernen und die Durchführung pädagogischer Konzepte zum Aufbau einer sozialen, konzentrierten, lernfreudigen Klassengemeinschaft. 
• Im Arbeitsalltag dürfen Masken weitestgehend am Arbeitsplatz abgelegt werden. In einigen Büros wird gänzlich auf Maske verzichtet. Unsere Kinder tragen sie hingegen teilweise von 8 bis 16 Uhr durchgehend, mit kurzen Unterbrechungen durch Pausen im Außenbereich.
• Der Einsatz von regelmäßigen Tests sichert die schnelle und gezielte Aufdeckung von Infektionen, das permanente Lüften und die Kontaktbeschränkungen tragen zudem zur Eindämmung bei und schaffen ausreichend Sicherheit. Die Beschränkung von Sauerstoff und Behinderung beim Sprechen und Atmen ist in unseren Augen nicht zu rechtfertigen.

Warum ist das wichtig?

Weitere Hintergründe:
• Die Infektionszahlen steigen, doch die schweren Verläufe und die Hospitalisierung sind aufgrund der weit verbreiteten Impfungen rückläufig
• Kinder sind kaum von schweren Covid-Erkrankungen betroffen 
• Kinder- und Jugendpsycholog:innen und der deutsche Ärzteverband warnen vor den schweren psychologischen Folgen in der Entwicklung unserer Kinder. So sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt auf dem 124. Deutschen Ärztetag: „Es geht dabei nicht nur um entstandene schulische Bildungsdefizite, sondern mehr noch darum, dass viele Kinder wichtige Entwicklungsphasen in sozialer Isolation erlebt haben“ (Quelle: Negative Folgen für Psyche von Kindern: Ärzte warnen vor neuem Lockdown (berliner-zeitung.de))
• Die soziale Isolation schadet dem Kindswohl und kommt niemandem zu Gute, wenn sie negativ getestete Kinder trifft.

In Zeiten, in denen Risikogruppen größtenteils geimpft sind und somit einen milden Verlauf erwarten und wir die Möglichkeit von Tests haben, müssen die Regelungen angemessen angepasst werden. 

Es ist nicht tragbar, dass die härtesten Maßnahmen unsere Kinder treffen!

Unseren Kindern muss eine Rückkehr in eine normale, gesunde Kindheit ermöglicht werden. Negativ getestete Kinder dürfen nicht in 14-tägiger Quarantäne ausharren müssen. 

Helfen Sie uns! Wachsen Sie über sich hinaus! Schieben Sie die Verantwortung nicht an andere Zuständige, sondern drehen alle Schrauben, die Sie erreichen. Und wenn sie dafür eine Leiter brauchen! Tun Sie es für die Generation, die Sie später pflegen, versorgen und ernähren wird. 

Wir alle profitieren von Kindern mit glücklicher Kindheit.

Herzlichen Dank,

Caterina Nicolai.

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2021-08-31 20:07:26 +0200

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