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An: Lisa Paus, Bundesministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend Marco Buschmann, Bundesjustizminister
Steuervergünstigungen für unverheiratete Paare mit Kindern
Aktuell können verheiratete Paare ohne Kinder durch das so genannte Ehegattensplitting Steuervorteile erhalten obwohl sie nichts zum Generationenvertrag beitragen.
Die Ehe als schützenswerten Status ist veraltet. Aktuelle Generationen heiraten immer seltener, bekommen aber durchaus Nachwuchs. Sie sorgen damit dafür, dass die Rentenkasse weiterhin anwächst, bekommen aber dafür keine Steuervergünstigungen und fallen in die höchste Steuerklasse 1.
Daher fordere ich, dass das Ehegattensplitting zukünftig abgeschafft wird. Es soll durch eine neue Form der Steuervergünstigung ersetzt werden, die an die Existenz von Nachwuchs gekoppelt wird und nicht an die Eintragung einer Ehe.
Warum ist das wichtig?
Die Bundesregierung plant eine Reform der Steuerklassen für Eheleute. Das Ehegattensplitting soll dabei aber nicht angerührt werden. Stattdessen beziehen sich Außeinandersetzungen mit dem Thema nur auf den Streit zwischen Individualbesteuerung und der gemeinsamen Veranschlagung des Einkommens (Zugewinngemeinschaft) aber die Ehe als Bezugsgröße bleibt dabei unangetastet.
Der Staat sollte die Lebensgemeinschaften steuerlich entlasten, die einen Beitrag zum Generationenvertrag leisten und Kinder in die Welt setzen. Die Förderung der Ehe im aktuellen Zustand ist aber nicht gleichbedeutend mit der Förderung der Familie.