100 Unterschriften erreicht
An: An das Bundesfamilienministerium und Familienministerin Lisa Paus
Stoppt Buschmanns Ideen zur Änderung der Unterhaltsreform!
Wir fordern hiermit, die Ideen Buschmanns zur Änderung der Unterhaltsreform auf keinen Fall wie vorgesehen umzusetzen, sondern den Fokus darauf zu setzen, dass Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen und die Betreuung zum Wohle des Kindes unabhängig vom finanziellen Aspekt so gleichberechtigt wie möglich zu gestalten.
Da der Kindesunterhalt das Existenzminimum des Kindes sicherstellen soll, hat er einen klar definierten Zweck: Er muss zweckgebunden für die (finanziellen)Interessen des Kindes und zum Wohl des Kindes verwendet werden.
Diese sind wie folgt: Nahrung, Unterkunft, Zugang zu Bildung.
Unterhalt ist kein Betreuungsgeld. Hierfür gibt es in den ersten Jahren einen gesonderten Unterhalt für die hauptbetreuende Person, wenn der andere Elternteil gut verdient.
Der Kindesunterhalt steht in erster Linie dem Kind und seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen zu.
“Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält laut Deutschem Jugendinstituts (DJI) gar keinen Cent Unterhalt vom anderen Elternteil. Weitere 25 Prozent bekommen weniger, als ihnen eigentlich zusteht. In solchen Fällen springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Da nach wie vor mehr als 80 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, betrifft dieses Problem vor allem Mütter mit ihren Kindern” (Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/unterhalt-unterhaltsvorschuss-100.html )
Dieser Missstand sollte dringend angegangen werden, bevor über Entlastungen der Unterhaltszahlungen (welche kaum geleistet werden!!!) die Rede ist.
Wie zu sehen, ist das Konzept nicht annähernd ausreichend durchdacht worden und der Fokus sollte an anderer Stelle angesetzt werden, nämlich getrennt lebende Elternteile, welche unterhaltspflichtig und -fähig sind, zum Zahlen zu bewegen. Hiermit wären alleinerziehende Elternteile finanziell entlastet und für das Kindeswohl wäre gesorgt, was laut Buschmann an erster Stelle stehen sollte.
Da der Kindesunterhalt das Existenzminimum des Kindes sicherstellen soll, hat er einen klar definierten Zweck: Er muss zweckgebunden für die (finanziellen)Interessen des Kindes und zum Wohl des Kindes verwendet werden.
Diese sind wie folgt: Nahrung, Unterkunft, Zugang zu Bildung.
Unterhalt ist kein Betreuungsgeld. Hierfür gibt es in den ersten Jahren einen gesonderten Unterhalt für die hauptbetreuende Person, wenn der andere Elternteil gut verdient.
Der Kindesunterhalt steht in erster Linie dem Kind und seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen zu.
“Etwa die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält laut Deutschem Jugendinstituts (DJI) gar keinen Cent Unterhalt vom anderen Elternteil. Weitere 25 Prozent bekommen weniger, als ihnen eigentlich zusteht. In solchen Fällen springt der Staat mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss ein. Da nach wie vor mehr als 80 Prozent der Alleinerziehenden Frauen sind, betrifft dieses Problem vor allem Mütter mit ihren Kindern” (Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/unterhalt-unterhaltsvorschuss-100.html )
Dieser Missstand sollte dringend angegangen werden, bevor über Entlastungen der Unterhaltszahlungen (welche kaum geleistet werden!!!) die Rede ist.
Wie zu sehen, ist das Konzept nicht annähernd ausreichend durchdacht worden und der Fokus sollte an anderer Stelle angesetzt werden, nämlich getrennt lebende Elternteile, welche unterhaltspflichtig und -fähig sind, zum Zahlen zu bewegen. Hiermit wären alleinerziehende Elternteile finanziell entlastet und für das Kindeswohl wäre gesorgt, was laut Buschmann an erster Stelle stehen sollte.
Warum ist das wichtig?
Durch die Reform wird ein falscher Anreiz in Form von einer finanziellen Erleichterung für den nicht hauptbetreuenden Elternteil geschaffen. Dies kann dazu führen, dass Kinder verfrüht zu Übernachtungen beim anderen Elternteil gedrängt werden. Auch gibt es hier keine Regelung für stillende Mütter oder einen Schutz für zu junge Kinder, die beim Einschlafen auf den hauptbetreuenden Elternteil und die Hauptbezugsperson angewiesen sind. Unser pädagogisches sowie psychologisches Wissen nach heutigem Stand unterstützt die Auffassung, dass Kinder nicht gegen ihren Willen in solche Situationen gedrängt werden sollen. Leider gibt es bis heute hier keinen außreichenden Schutz für Kleinkinder und gestillte Babys in unserem Rechtssystem.
Dass getrennt lebende Elternteile mehr Betreuung übernehmen sollten und dies auch möglich gemacht wird, sollte unabhängig vom Anreiz ‚Geldsparen’, sondern immer abhängig vom Kindeswohl gemacht werden. In der Zeit, in der das Kind vom einen Elternteil betreut wird, könnte der Hauptbetreuende Elternteil theoretisch (mehr) arbeiten.
Ja. Aber fair wäre dies nur, wenn wirklich beide Elternteile gleich viel arbeiten könnten (und auch verdienen!), beide Elternteile eine komplette eigene Kinderausstattung besitzen (z.B Kinderwagen, Autositz etc.) und beide das Kind vor allem auch an Wochentagen übernehmen und nicht ein Elternteil hauptsächlich am Wochenende betreut bzw. arbeiten muss.
Eltern sollten das Kind gleichberechtigt bei sich gemeldet haben, das Essen zahlen, die Wäsche waschen, Geburtstage vorbereiten und organisatorische Angelegenheiten (z.B Schulanmeldungen, Arztbesuche, Ausweisdokumente erneuern usw. übernehmen).
Auch sollten beide Elternteile gleich viele Tage beim
kranken Kind verbringen, sodass sich nicht nur der hauptbetreuende Elternteil stets krank melden muss und dadurch evtl. berufliche Nachteile hat.
Bei Erfüllung all dieser Punkte wäre eine Verringerung der Unterhaltslast an zudenken.
Leider ist dies bis heute in den meisten Fällen aber eine utopische Vorstellung.
Care Arbeit wird meist nicht fair aufgeteilt, egal ob bei zusammen lebenden oder getrennt lebenden Paaren. Hier muss die Politik endlich dafür Sorge tragen, dass Hauptbetreuenden keine Nachteile durch Elternzeit und co. enstehen, auch nicht mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Rente. Auch die Kindergrundsicherung muss ausgebaut werden, denn die bisherigen Bemühungen hierzu, sind leider äußerst schwach von Seiten der Politik und zielen wieder darauf ab, eine der besonders benachteiligten Gruppe , nämlich die der Alleinerziehenden, noch mehr zu belasten anstatt zu entlasten.
Bei aller Gleichberechtigung sollte zudem beachtet werden, dass Elternteile, welche dem Kindeswohl und/oder dem hauptbetreuenden Elternteil durch psychische oder physische Gewalt schaden, natürlich weiterhin zum Schutze der Betroffenen keine weitere Betreuung übernehmen dürfen, egal ob mit oder ohne finanziellen Anreiz.
Dass getrennt lebende Elternteile mehr Betreuung übernehmen sollten und dies auch möglich gemacht wird, sollte unabhängig vom Anreiz ‚Geldsparen’, sondern immer abhängig vom Kindeswohl gemacht werden. In der Zeit, in der das Kind vom einen Elternteil betreut wird, könnte der Hauptbetreuende Elternteil theoretisch (mehr) arbeiten.
Ja. Aber fair wäre dies nur, wenn wirklich beide Elternteile gleich viel arbeiten könnten (und auch verdienen!), beide Elternteile eine komplette eigene Kinderausstattung besitzen (z.B Kinderwagen, Autositz etc.) und beide das Kind vor allem auch an Wochentagen übernehmen und nicht ein Elternteil hauptsächlich am Wochenende betreut bzw. arbeiten muss.
Eltern sollten das Kind gleichberechtigt bei sich gemeldet haben, das Essen zahlen, die Wäsche waschen, Geburtstage vorbereiten und organisatorische Angelegenheiten (z.B Schulanmeldungen, Arztbesuche, Ausweisdokumente erneuern usw. übernehmen).
Auch sollten beide Elternteile gleich viele Tage beim
kranken Kind verbringen, sodass sich nicht nur der hauptbetreuende Elternteil stets krank melden muss und dadurch evtl. berufliche Nachteile hat.
Bei Erfüllung all dieser Punkte wäre eine Verringerung der Unterhaltslast an zudenken.
Leider ist dies bis heute in den meisten Fällen aber eine utopische Vorstellung.
Care Arbeit wird meist nicht fair aufgeteilt, egal ob bei zusammen lebenden oder getrennt lebenden Paaren. Hier muss die Politik endlich dafür Sorge tragen, dass Hauptbetreuenden keine Nachteile durch Elternzeit und co. enstehen, auch nicht mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Rente. Auch die Kindergrundsicherung muss ausgebaut werden, denn die bisherigen Bemühungen hierzu, sind leider äußerst schwach von Seiten der Politik und zielen wieder darauf ab, eine der besonders benachteiligten Gruppe , nämlich die der Alleinerziehenden, noch mehr zu belasten anstatt zu entlasten.
Bei aller Gleichberechtigung sollte zudem beachtet werden, dass Elternteile, welche dem Kindeswohl und/oder dem hauptbetreuenden Elternteil durch psychische oder physische Gewalt schaden, natürlich weiterhin zum Schutze der Betroffenen keine weitere Betreuung übernehmen dürfen, egal ob mit oder ohne finanziellen Anreiz.