100 Unterschriften erreicht
An: Bundestagsfraktionen der FDP, Christian Lindner und CDU/CSU Die Abgeordneten Albert Stegemann, Thomas Jarzombek, Günter Krings und Astrid Damerow
Verbesserter Tierschutz jetzt!
Die Petition dient dazu, die Bundestagsfraktionen von FDP und CDU/CSU aufzufordern, sich stärker für den Tierschutz stark zu machen, bzw., die Blockadehaltung aufzugeben.
Warum ist das wichtig?
Am 21. März 2024 stand in vielen Veröffentlichungen der Presse eine Meldung, in der sinngemäß großes Unverständnis darüber geäußert wurde, das Tierschutzgesetz zu verschärfen. Es stand zu lesen, Deutschland hätte eine der strengsten Tierschutzgesetze überhaupt, sagen die CDU-Abgeordneten Albert Stegemann, Thomas Jarzombek, Günter Krings und Astrid Damerow.
https://www.rnd.de/wirtschaft/ist-mehr-tierschutz-schlecht-fuer-landwirtschaft-und-wissenschaft-3HYVKFXS3FFURETXNNKPQ35X7I.html?
Vielleicht sollten die Dame und die Herren einen Blick über den Tellerrand werfen. In vielen Ländern der EU gibt es bereits strengere Gesetze, in Österreich sogar schon einige Jahre eine landesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Österreich war auch eines der ersten Länder, die Qualzuchtmerkmale im Gesetz festgeschrieben haben, während Deutschland sich schwertat, überhaupt etwas zu bewegen. Großbritannien hat die Strafen für Tierquälerei erhöht und hat verkündet, keine Lebendtiertransporte mehr zu erlauben. Ein sehr lobenswerter Schritt.
Wir, die Unterzeichnenden, möchten die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP an die Begründung erinnern, mit der der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert wurde.
In der Drucksache 14/8860; Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode steht zu lesen:
»Die Aufnahme eines Staatszieles Tierschutz trägt dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen. Diese Verpflichtung greift die einfachgesetzlich im Tierschutzgesetz als zentrales Anliegen formulierte Achtung der Tiere auf. Sie umfasst drei Elemente, nämlich: den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden sowie der Zerstörung ihrer Lebensräume.«
Eine Umsetzung dieses ehrenhaften Ziels hat es bis heute nicht gegeben. Immer noch werden landwirtschaftlich genutzte Tiere nicht ihrer Art entsprechend gehalten. Sogar bei schwersten Verstößen gegen das Tierschutzrecht werden lapidare Urteile gefällt; eine Bestrafung findet eigentlich nicht statt.
Immer noch werden in Deutschland Haustiere unkontrolliert gezüchtet, darunter Haustiere, die es nach dem § 11b Tierschutzgesetz nicht geben dürfte, anonym über Onlineportale und die sozialen Medien verkauft.
Wir fordern:
- Die Bauern dabei zu unterstützen, dass die Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig und vielfältig wird und die Subventionspolitik derart zu gestalten, dass eine ökologisch-biologische Landwirtschaft stärker unterstützt wird. Für die Massentierhaltung gilt der Wahlspruch „weniger ist mehr“. Weniger bedeutet mehr Platz für die Tiere und einen geringeren Infektionsdruck.
- Bezüglich eines wirksamen Tierschutzes sowie des zwingend gebotenen Klimaschutzes und der Sicherstellung der Ernährung der Weltbevölkerung fordern wir eine umfassende Reduktion der Tierzahlen in Landwirtschaft/ Tierindustrie bei gleichzeitiger Förderung von pflanzenbasierten Lebensmitteln.
- Regeln für Haustierzüchter
- Verpflichtender Sachkundenachweis nach § 2 Tierschutzgesetz für die gängigsten in Deutschland gehaltenen Haustiere und Exoten
- Die deutschlandweite Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen und die Registrierung in den gängigen, schon vorhandenen Tierregistern
- Ein konsequentes Verbot des Onlinehandels mit Tieren ohne nachgewiesene Identität
- Festlegen der medizinisch indizierten Qualzuchtmerkmale bereits bei den Elterntieren
- Tierquälerei als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen
- Tierversuche auf ein Mindestmaß zu beschränken, denn die meisten Tierversuche können auf den Menschen nicht übertragen werden. Es gibt bereits sehr gute Verfahren, die die Tierversuche ersetzen können.
https://www.rnd.de/wirtschaft/ist-mehr-tierschutz-schlecht-fuer-landwirtschaft-und-wissenschaft-3HYVKFXS3FFURETXNNKPQ35X7I.html?
Vielleicht sollten die Dame und die Herren einen Blick über den Tellerrand werfen. In vielen Ländern der EU gibt es bereits strengere Gesetze, in Österreich sogar schon einige Jahre eine landesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Österreich war auch eines der ersten Länder, die Qualzuchtmerkmale im Gesetz festgeschrieben haben, während Deutschland sich schwertat, überhaupt etwas zu bewegen. Großbritannien hat die Strafen für Tierquälerei erhöht und hat verkündet, keine Lebendtiertransporte mehr zu erlauben. Ein sehr lobenswerter Schritt.
Wir, die Unterzeichnenden, möchten die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP an die Begründung erinnern, mit der der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert wurde.
In der Drucksache 14/8860; Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode steht zu lesen:
»Die Aufnahme eines Staatszieles Tierschutz trägt dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung. Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen. Diese Verpflichtung greift die einfachgesetzlich im Tierschutzgesetz als zentrales Anliegen formulierte Achtung der Tiere auf. Sie umfasst drei Elemente, nämlich: den Schutz der Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden sowie der Zerstörung ihrer Lebensräume.«
Eine Umsetzung dieses ehrenhaften Ziels hat es bis heute nicht gegeben. Immer noch werden landwirtschaftlich genutzte Tiere nicht ihrer Art entsprechend gehalten. Sogar bei schwersten Verstößen gegen das Tierschutzrecht werden lapidare Urteile gefällt; eine Bestrafung findet eigentlich nicht statt.
Immer noch werden in Deutschland Haustiere unkontrolliert gezüchtet, darunter Haustiere, die es nach dem § 11b Tierschutzgesetz nicht geben dürfte, anonym über Onlineportale und die sozialen Medien verkauft.
Wir fordern:
- Die Bauern dabei zu unterstützen, dass die Landwirtschaft in Deutschland zukunftsfähig und vielfältig wird und die Subventionspolitik derart zu gestalten, dass eine ökologisch-biologische Landwirtschaft stärker unterstützt wird. Für die Massentierhaltung gilt der Wahlspruch „weniger ist mehr“. Weniger bedeutet mehr Platz für die Tiere und einen geringeren Infektionsdruck.
- Bezüglich eines wirksamen Tierschutzes sowie des zwingend gebotenen Klimaschutzes und der Sicherstellung der Ernährung der Weltbevölkerung fordern wir eine umfassende Reduktion der Tierzahlen in Landwirtschaft/ Tierindustrie bei gleichzeitiger Förderung von pflanzenbasierten Lebensmitteln.
- Regeln für Haustierzüchter
- Verpflichtender Sachkundenachweis nach § 2 Tierschutzgesetz für die gängigsten in Deutschland gehaltenen Haustiere und Exoten
- Die deutschlandweite Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von Freigängerkatzen und die Registrierung in den gängigen, schon vorhandenen Tierregistern
- Ein konsequentes Verbot des Onlinehandels mit Tieren ohne nachgewiesene Identität
- Festlegen der medizinisch indizierten Qualzuchtmerkmale bereits bei den Elterntieren
- Tierquälerei als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen
- Tierversuche auf ein Mindestmaß zu beschränken, denn die meisten Tierversuche können auf den Menschen nicht übertragen werden. Es gibt bereits sehr gute Verfahren, die die Tierversuche ersetzen können.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Petition wird per Einschreiben eingeschickt.