100 Unterschriften erreicht
An: Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, sowie seine Länderkolleg:innen
Wehrhafte Demokratie – kein Mandat für gesichert rechte Extremisten!
Mandatsverlust für Abgeordnete, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden.
Wir fordern Bund und Länder auf, ein Gesetz zu schaffen, das dem Bundes‑ bzw. dem zuständigen Landesverfassungsgericht erlaubt, einzelnen Politiker*innen das Mandat und passive Wahlrecht zu entziehen, sobald in einem Gerichtsverfahren nachgewiesen ist, dass sie gesichert rechtsextrem agieren. So schützen wir die Demokratie punktgenau und nachhaltiger, indem wir gezielt gegen Personen und nicht nur pauschal gegen Parteien vorgehen.
Warum ist das wichtig?
Mach mit!
Individueller Entzug des Mandats und passiven Wahlrechts
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextrem ein; zahlreiche ihrer Spitzenfunktionär*innen propagieren ein autoritäres, völkisch‑nationales Staatsmodell. Ein individueller Entzug des Mandats und passiven Wahlrechts kappt den parlamentarischen Einfluss einzelner, verfassungsfeindlicher Strippenzieher, ohne Millionen von Wähler*innen kollektiv zu entrechten.
Unterzeichne jetzt, teile die Petition in Deinem Umfeld und hilf mit, unsere demokratischen Institutionen wehrhaft zu halten. Demokratie ist kein Selbstläufer – sie braucht Deinen Einsatz!
1 | Unsere Forderung
Wir Bürger*innen verlangen von Bundestag, Bundesrat, Landesparlamenten, Bundes‑ und Landesregierungen: Ein Bundes‑ und korrespondierende Landesgesetze, die es ermöglichen, das aktive und passive Wahlrecht einzelner Mandatsträgerinnen oder Wahlbewerberinnen zu entziehen und den sofortigen Mandatsverlust auszulösen, wenn ein Gericht feststellt, dass sie vom Verfassungsschutz gesichert rechtsextrem eingestuft werden.
Gerichtszuständigkeit für Bundesmandate: Bundesverfassungsgericht und für Landesmandate: jeweiliges Landesverfassungsgericht.
Klare Beweisführung: Antragstellende Verfassungsorgane tragen die Beweislast. Das Bundes‑ oder Landesamt für Verfassungsschutz stellt alle relevanten Belege bereit.
Regelmäßige Überprüfung der Maßnahme mindestens alle zwei Jahre; Aufhebung bei Wegfall der extremistischen Einstufung.
Verankerung durch Grundgesetzänderung um Wahlrechtsgleichheit und Verhältnismäßigkeit eindeutig abzusichern.
2 | So funktioniert es konkret
Heute
Parteiverbote treffen stets die gesamte Partei und sind juristisch wie politisch extrem aufwendig.
Ein Wahlrechtsentzug greift nur nach schweren Straftaten, verfassungsfeindlicher Extremismus ohne Straftat bleibt sanktionslos. Rechtsextremist*innen behalten ihre Mandate, erhalten weiterhin Fraktionsgelder und eine öffentliche Bühne.
Nach unserem Gesetz
Ein Gericht kann einzelne Politiker*innen, die als gesichert rechtsextrem eingestuft und entsprechend nachweislich belegt sind, punktgenau disqualifizieren, ohne die ganze Partei zu verbieten.
Das aktive und passive Wahlrecht erlischt bereits bei bewiesenem Extremismus gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung; eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht mehr Voraussetzung.
Das Mandat endet sofort nach dem Urteil; eine nicht-extremistische Ersatzperson rückt nach. Damit verlieren Extremistinnen ihre parlamentarischen Ressourcen und Reichweite, während die demokratische Repräsentation der übrigen Wählerinnen erhalten bleibt.
3 | Rechtliche Leitplanken
Due Process: Kein Ausschluss ohne richterliche Entscheidung, volle Rechtsmittel.
Verhältnismäßigkeit: Maßnahme endet automatisch, sobald die VS‑Einstufung aufgehoben ist.
Missbrauchsschutz: Hohe Beweisanforderungen, Transparenz der VS‑Grundlagen, qualifizierte Mehrheiten für Antragsberechtigte (z. B. 2⁄3 in Parlamenten).