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An: Bundesverkehrsministerium, Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Andreas Scheuer zur Verantwortung ziehen, statt Präzedenzfall schaffen

Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister Volker Wissing,

mit einer gehörigen Portion Unmut habe ich die Entscheidung Ihres Ministeriums zur Kenntnis genommen, Ihren Amtsvorgänger Herrn Andreas Scheuer, nicht wegen dessen fahrlässigem, eigenmächtigem Handeln im Zusammenhang mit der gescheiterten PKW-Maut juristisch zur Verantwortung ziehen zu wollen.

Herr Andreas Scheuer hatte im Jahr 2018 Betreiber-Verträge hinsichtlich der Einführung einer PKW-Maut abgeschlossen, ohne auf ein seinerzeit erwartetes EuGH-Urteil zu warten.

Diese Unterschriften kosteten die Bürgerinnen und Bürger seit 2018 weit über 240 Millionen Euro: nämlich zum einen die vereinbarten Vertragsstrafen und weiterhin die Folgekosten, wie etwa die, für das von Ihnen beauftragte Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Bundesverkehrsminister a. D., Herrn Andreas Scheuer.

Die von Ihnen beauftragte Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass eine Klage unsichere Erfolgsaussichten hat und die möglichen Prozesskosten, aufgrund des hohen Streitwertes, erheblich sein können.

Angesichts des fahrlässigen Handelns des früheren Bundesverkehrsministers und des weitreichenden wirtschaftlichen Schadens für die Steuerzahler, ist in zwei Punkten Handlungsbedarf Ihrer Seite geboten:

1. Abänderung Ihrer Entscheidung und Anstrengung einer Schadenersatzklage gegen Bundesverkehrsminister a. D. Andreas Scheuer wegen grob fahrlässigem Verhalten im Zusammenhang mit der Planung und versuchten Einführung einer PKW-Maut und Verursachung eines Schadens von über 240 Milionen Euro für den Deutschen Steuerzahler.

2. Alternativ, sinnvollerweise jedoch zusätzlich, Schaffung einer Initiative zur Änderung bzw. Schaffung von Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen gegenüber Bundesministern in Fällen von grober Fahrlässigkeit.

Wie das beauftragte Gutachten bestätigt, waren "Die Pflichtverletzungen (...) aber jedenfalls fahrlässig und es liegt nahe, sie auch als besonders schweren Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt einzuordnen."

Es wird weiter ausgeführt, dass das Risiko besteht, dass "Bundesminister a. D. Scheuer versuchen würde, sich vom erhobenen Vorwurf dadurch zu exkulpieren, dass er fehlerhaft oder zumindest missverständlich zur Risikoeinschätzung und -vorsorge unterrichtet worden sei (...)".
Angesichts der gewaltigen Beträge, welche Bundesministerien für (vorwiegend externe) Berater aufwenden, scheint gerade diese Argumentation äußerst fragwürdig. Gerade die höchsten Volksvertreter haben die Pflicht und Schuldigkeit, in bestem Wissen und Gewissen für die Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Im Zweifel muss auch ein Bundesminister gehalten sein, ebenso seine Berater in Fällen der Falschberatung in Regress zu nehmen und diesbezüglich entsprechende Beratungsverträge mit Haftungsklauseln abzuschließen.

Ich bin davon überzeugt, dass Herrn Scheuer seinerzeit Risiken aufgezeigt wurden. Und auch wenn keine abschließende rechtliche Würdigung möglich gewesen sein sollte, da noch keine abschließende Einschätzung des europäischen Gerichtshofes vorlag, mussten Zweifel zumindest bekannt gewesen sein. Dies hätte Herrn Scheuer und seinen Beraterstab dazu veranlassen können, nein müssen, allerhöchstens entsprechende Vorverträge zu erarbeiten und abzuschließen und damit Schadenersatzforderungen weitestgehend zu minimieren.

Herr Bundesminister Volker Wissing, ich appeliere an Sie, nicht weiter an der Schaffung eines Präzedenzfalles mitzuwirken. Sicherlich soll im Sinne einer wünschenswerten, agilen und entscheidungsfreudigen Politik, nicht jegliches Haftungsrisiko auf die höchsten Entscheidungsträger übertragen werden.

Angesichts der ausufernden Kosten für die Jahrhundertprojekte "Elb-Philharmonie", "BER" und "Stuttgart 21" - um nur einige zu nennen - muss jedoch Schluss sein, mit dieser ebenfalls ausufernden Konsequenzlosigkeit.

Hochachtungsvoll
Benedikt Schulte

Warum ist das wichtig?

Ich wohne unmittelbar im Einzugsgebiet der A45-Brücke Rahmede (Lüdenscheid), welche durch fehlende / fehlerhafte Inspektionsarbeiten / Wartungen nun abgerissen und für teure Steuer-Millionen neu gebaut werden muss. Für die Ereigniskette die schließlich zur Sprengung führte, wird meiner Einschätzung nach niemand zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Kosten für den neuen Hauptstadt-Flughafen in Berlin, den BER, belaufen sich schlussendlich auf 7 Milliarden Euro - die Kosten sind damit dreimal so hoch wie ursprünglich geplant.

Die Kosten für die Elb-Philamonie in Hamburg betrugen rund 866 Millionen Euro und damit ca. elfmal so viel, wie ursprünglich veranschlagt.

Die Kosten für das Bahn-Projekt "Stuttgart 21" wurden zuletzt noch einmal um 1,7 Milliarden Euro höher geschätzt, die Gesamtkosten würden sich damit auf 11 Milliarden Euro - Ende offen - belaufen.

Jeder private "Häusle-Bauer" würde die Planer und / oder die ausführenden Betriebe zur Rechenschaft ziehen. Im Endeffekt liegt die Verantwort bei den höchsten Entscheidungsträgern und diese haben sich die Misserfolge auch anrechnen zu lassen.

Im Falle von Herrn Andreas Scheuer wird argumentiert, dass er eventuell nicht vollständig beraten wurde, bevor er die Betreiber-Verträge bezüglich der PKW-Maut in 2018 unterschrieb. Ich behaupte, dass jeder Haus-, Grundstück- oder auch nur Auto-Käufer genau hinschaut, bevor eine Unterschrift geleistet wird. Und falls man sich mit der Thematik selbst nicht auskennt, holt man sich fachkundigen Rat ein. Es geht schließlich um die eigene finanzielle Zukunft und um Konsequenzen, die einen 5, 10 ja vielleicht sogar 50 Jahre lang begleiten.

Insbesondere von einem Bundesminister oder einer Bundesministerin kann verlangt werden, dass er / sie sich ausführlich mit einem so großen Projekt befasst. Schließlich wird hier nicht das private Eigenheim erworben, sondern es werden Abermillionen Euro von Steuergeldern investiert, Geld das Millionen von Menschen für den Staat erwirtschaftet haben, um damit sinnvolle Ausgaben zu tätigen.

Auch wenn Euch und Ihnen jetzt vielleicht in den Sinn kommt "Wann hat der Staat denn jemals sinnvoll Geld ausgegeben?", dann möchte ich dagegen halten: warum "zwingen" wir ihn nicht dazu? Zum Beispiel dadurch, dass wir anfangen, locker-lässige oder Lobby-getragene Fehl-Entscheidungen eben nicht ohne Konsequenzen bleiben zu lassen, egal wie hoch das politische Amt auch sein mag.

Jeder Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater etc. benötigt eine Haftpflichtversicherung, dann muss eben auch eine solche für die obersten Entscheidungsträger von Bund und Ländern her.

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