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An: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Bitte helft, die Einstufung der Waschbären als Schädlinge zu verhindern!

Zum Thema:
Waschbären sind keine Schädlinge!

Wir fordern, dass der Elterntierschutz für die Waschbären in allen Bundesländern bestehen soll, und dass eine Einstufung dieser Tiere als Schädlinge in Deutschland ganz sicher und garantiert ausgeschlossen wird. Wir fordern, dass Berlin sich bundesweit für den Schutz der Waschbären und insbesondere den Elterntierschutz einsetzt und dass Berlin sich national und Eu-weit gegen die Einstufung des Waschbären als Schädling stark macht.

Warum ist das wichtig?

Seit die Waschbären EU-weit als invasive gebietsfremde Art geführt werden, werden sie intensiv bejagt. Ob eine solche Bejagung gerechtfertigt ist, ist umstritten. Dass allerdings die Art und Weise, wie derzeit mit dieser Tierart umgegangen wird, mit unserem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist, wird auch auf Seiten von Befürwortern der extremen Bejagung als höchst problematisch gesehen.
Jüngsten Bestrebungen zufolge soll jetzt versucht werden, die Waschbären aus der Zuständigkeit des Jagdrechtes zu entfernen, um sie als Schädlinge einstufen zu können. Das bedeutet, dass für sie noch weit weniger Schutz zutrifft als der ohnehin sehr geringe Schutz, den ihnen die Jagdgesetze verschiedener Bundesländer bieten. Laut verschiedener Landesjagdgesetze dürfen sowohl erwachsene als juvenile Waschbären ohne Schonzeiten ganzjährig bejagt werden. Gerade Jungbären sobald sie mit einigen Wochen das Nest verlassen, werden sie in Fallen gefangen und darin “exekutiert“ oder bei der Ansitzjagd erschossen. Einige Befürworter der Bestrebungen zur Ausrottung dieser Tierart in den EU-Ländern und insbesondere in Deutschland wollen den Elterntierschutz für Waschbären abschaffen, wie es leider in Bayern bereits der Fall ist. Der Elterntierschutz gewährleistet, dass Elterntiere so lange nicht getötet werden dürfen, bis ihr Nachwuchs selbstständig ist. Nach den Wünschen von Befürwortern einer extremen Bejagung der Waschbären soll auch dieser Elternschutz für Waschbären wegfallen, was unsagbares Leid nach sich ziehen würde, weil die Welpen einen elenden Hungertod sterben würden. Obwohl dies das Tierschutzgesetz eindeutig verbietet, verstummen die Stimmen nach härterer Bejagung nicht.
ABER: Alle Jagdgesetze der Länder sehen wenigstens vor, dass die Tötung tierschutzgerecht und somit schmerzlos zu erfolgen hat und Totschlagfallen müssen sofort töten, womit beim Waschbären, der mit den Pfoten nach dem Köder greift, nicht gerechnet werden kann. Daher sind in vielen- aber nicht in allen - Bundesländern Totschlagfallen verboten. Eine Einstufung des Waschbären als Schädling würde die Totschlagfallen wieder in die Praxis bringen.

Wäre der Waschbär erst einmal als Schädling eingestuft, würde er überhaupt keinen Schutz mehr genießen. Jeder dürfte ihn erschlagen, ertränken und sogar vergiften. Er wäre dann Ratten und Kakerlaken gleichgestellt.

Der Waschbär ist ein äußerst empfindsames, hoch soziales Säugetier, das die Intelligenz von Menschenaffen besitzt. Er ist einfallsreich, effizient in seinen Bewegungen und ein Symbol für Selbstfürsorge. Eine Einstufung und Behandlung als Schädling würde einen groben Verstoß gegen das geltende Tierschutzgesetz und unseren ethischen Umgang mit hochentwickelten Säugetieren darstellen.

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2023-04-06 22:16:00 +0200

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