2021-03-12 07:43:01 +0100
Letztlich waren wir - zumindest ein wenig - erfolgreich: heute, ein Jahr später, gibt es einen Anfang: die #Neustarthilfe darf auch für "private" Kosten,wie Krankenversicherung, verwendet werden.
Jetzt müssen wir noch einen drauf setzen und die Absetzung der Rückzahlungspflicht der in 2020 gezahlten "Soforthilfe" erreichen. Die Forderung von damals bleibt aber bestehen. Es kann nicht sein, dass durch nachträgliche Änderungen der Konditionen, das Geld nur bei den Soloselbstständigen geparkt wurde! Also immer noch: Änderung jetzt!