20,000 Unterschriften erreicht
An: Bernhard Daldrup (SPD), Kai Wegner (CDU), baupolitische Sprecher der Regierungsfraktionen im Bundestag
Für faire Mieten: Das kommunale Vorkaufsrecht jetzt stärken!
Immobilienkonzerne kaufen Mieter*innen buchstäblich das Dach über dem Kopf weg: Mieterhöhungen, soziale Verdrängung und Wohnungsknappheit durch Umwandlung in teure Eigentumswohnungen sind die Folgen.
Das Problem ist lange bekannt. Und die Lösung wäre eigentlich ganz einfach: Mehr Häuser und Wohnungen in öffentliche Hand überführen. Denn wenn der kommunale Wohnungsbestand wächst, wird es auch einfacher, die Mieten wieder bezahlbar zu machen.
Der Immobilien-Lobby gefällt das nicht. Schließlich profitieren große Immobilienkonzerne von den teuren Mieten in den Städten. Doch günstige Mieten und eine Sicherung des Wohnraums für alle kommt dem Allgemeinwohl zugute.
Lange fehlte die rechtliche Möglichkeit, um genug Häuser zu kommunalisieren. Doch das können die Bundesregierung und damit die Abgeordneten von Union und SPD jetzt ändern: Denn die Bedingungen, zu denen Kommunen Häuser kaufen können, werden in dieser Legislatur neu verhandelt. Das heißt: Das kommunale Vorkaufsrecht kann endlich reformiert werden.
Finden Verkäufe von Grundstücken und Häusern innerhalb des Immobilienmarktes statt, haben Kommunen und Bezirke unter bestimmten Bedingungen das Recht, diese vorzukaufen und sie dem Gemeinwohl zu unterstellen.
Mit dieser Petition wollen wir dafür sorgen, dass die Abgeordneten von Union und SPD erfahren, welche Reformen aus Sicht der Mieter*innen jetzt dringend nötig sind.
1. Faire Preise für Städte und Kommunen:
Damit den Kommunen der Vorkauf gelingen kann, dürfen für sie nicht die Kaufpreise gelten, die die profitorientierten Immobilienkonzerne festlegen. Stattdessen sollen Kommunen zu einem fairen Preis vorkaufen können: Der sozialverträgliche Ertragswert. Dieser Wert soll sich nach dem Ertrag von sozialverträglichen Mieten richten, die auf dem Grundstück erzielt werden sollen, und nicht nach dem Gewinn, auf den die Immobilienkonzerne aufgrund von überhöhten Mieten spekulieren.
2. Mehr Zeit für Städte und Kommunen:
Kommunen und Bezirke brauchen Zeit, um gemeinwohlorientierte Käufer*innen zu finden und die Finanzierung für den Vorkauf zu ermöglichen. Dafür muss die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf sechs Monate verlängert werden.
3. Mehr Moglichkeiten für den kommunalen Vorkauf:
Das kommunale Vorkaufsrecht soll nicht weiter nur in bestimmten von den Kommunen dafür ausgezeichneten Gebieten (Milieuschutzgebieten) gelten, sondern erweitert werden auf alle Verkäufe innerhalb einer Kommune oder eines Bezirks, auf Immobilienerwerbe durch Share-Deals und auf ungenutzte Flächen.
Das Problem ist lange bekannt. Und die Lösung wäre eigentlich ganz einfach: Mehr Häuser und Wohnungen in öffentliche Hand überführen. Denn wenn der kommunale Wohnungsbestand wächst, wird es auch einfacher, die Mieten wieder bezahlbar zu machen.
Der Immobilien-Lobby gefällt das nicht. Schließlich profitieren große Immobilienkonzerne von den teuren Mieten in den Städten. Doch günstige Mieten und eine Sicherung des Wohnraums für alle kommt dem Allgemeinwohl zugute.
Lange fehlte die rechtliche Möglichkeit, um genug Häuser zu kommunalisieren. Doch das können die Bundesregierung und damit die Abgeordneten von Union und SPD jetzt ändern: Denn die Bedingungen, zu denen Kommunen Häuser kaufen können, werden in dieser Legislatur neu verhandelt. Das heißt: Das kommunale Vorkaufsrecht kann endlich reformiert werden.
Finden Verkäufe von Grundstücken und Häusern innerhalb des Immobilienmarktes statt, haben Kommunen und Bezirke unter bestimmten Bedingungen das Recht, diese vorzukaufen und sie dem Gemeinwohl zu unterstellen.
Mit dieser Petition wollen wir dafür sorgen, dass die Abgeordneten von Union und SPD erfahren, welche Reformen aus Sicht der Mieter*innen jetzt dringend nötig sind.
1. Faire Preise für Städte und Kommunen:
Damit den Kommunen der Vorkauf gelingen kann, dürfen für sie nicht die Kaufpreise gelten, die die profitorientierten Immobilienkonzerne festlegen. Stattdessen sollen Kommunen zu einem fairen Preis vorkaufen können: Der sozialverträgliche Ertragswert. Dieser Wert soll sich nach dem Ertrag von sozialverträglichen Mieten richten, die auf dem Grundstück erzielt werden sollen, und nicht nach dem Gewinn, auf den die Immobilienkonzerne aufgrund von überhöhten Mieten spekulieren.
2. Mehr Zeit für Städte und Kommunen:
Kommunen und Bezirke brauchen Zeit, um gemeinwohlorientierte Käufer*innen zu finden und die Finanzierung für den Vorkauf zu ermöglichen. Dafür muss die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts von zwei auf sechs Monate verlängert werden.
3. Mehr Moglichkeiten für den kommunalen Vorkauf:
Das kommunale Vorkaufsrecht soll nicht weiter nur in bestimmten von den Kommunen dafür ausgezeichneten Gebieten (Milieuschutzgebieten) gelten, sondern erweitert werden auf alle Verkäufe innerhalb einer Kommune oder eines Bezirks, auf Immobilienerwerbe durch Share-Deals und auf ungenutzte Flächen.
Warum ist das wichtig?
Das kommunale Vorkaufsrecht funktioniert in seiner bisherigen Form in der Praxis nicht. Eigentlich soll es Kommunen die Möglichkeit geben, gegen steigende Mieten und soziale Verdrängung vorzugehen. Die Idee: Wird ein Mietshaus in einem Bezirk verkauft, der stark von der Mieten-Krise betroffen ist (sogenannte Milieuschutzgebiete), dann hat die Kommune das Recht, in den Kaufvertrag als Käuferin einzutreten zugunsten eines gemeinwohlorientierten Dritten. Dies können landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und sonstige Träger*innen sein, die nicht nach maximalen Profiten aus den Mieten der Menschen streben.
Doch viel zu oft scheitert der Kauf am Preis. Denn auf dem Immobilienmarkt werden mittlerweile riesige Millionenbeträge verlangt. Und die sind für die Kommunen nicht zu leisten, die Wirtschaftlichkeit stellt sich für ein gemeinwohlorientierten Erwerber*innen meist nicht dar. Deshalb braucht es dringend eine Reform des Vorkaufsrechts, die es Kommunen ermöglicht, Wohnungen zu fairen Preisen zu kaufen und mit gerechten Mieten die soziale Verdrängung zu stoppen.
Damit das Vorkaufsrecht auch wirklich ein einflussreiches Instrument in der gesamten Kommune und den Bezirken wird, müssen auch die Anwendungsbereiche des Vorkaufsrechts ausgeweitet werden. Je mehr Möglichkeiten es gibt, Häuser und Grundstücke kommunal anzukaufen, desto mehr Einfluss können die Kommunen und Bezirke insgesamt auf die Entwicklung von Mietpreisen vor Ort nehmen.
Eine ausführliche Begründung der Forderungen finden Sie im Positionspapier von 23 Häuser sagen NEIN in Kooperation mit Bizim Kiez und dem Berliner Mieterverein:
https://www.bizim-kiez.de/blog/2020/09/17/zur-petition-das-baugesetzbuch-sinnvoll-reformieren-forderungen-fuer-ein-preislimitiertes-und-durchsetzungsfaehiges-kommunales-vorkaufsrecht/
Doch viel zu oft scheitert der Kauf am Preis. Denn auf dem Immobilienmarkt werden mittlerweile riesige Millionenbeträge verlangt. Und die sind für die Kommunen nicht zu leisten, die Wirtschaftlichkeit stellt sich für ein gemeinwohlorientierten Erwerber*innen meist nicht dar. Deshalb braucht es dringend eine Reform des Vorkaufsrechts, die es Kommunen ermöglicht, Wohnungen zu fairen Preisen zu kaufen und mit gerechten Mieten die soziale Verdrängung zu stoppen.
Damit das Vorkaufsrecht auch wirklich ein einflussreiches Instrument in der gesamten Kommune und den Bezirken wird, müssen auch die Anwendungsbereiche des Vorkaufsrechts ausgeweitet werden. Je mehr Möglichkeiten es gibt, Häuser und Grundstücke kommunal anzukaufen, desto mehr Einfluss können die Kommunen und Bezirke insgesamt auf die Entwicklung von Mietpreisen vor Ort nehmen.
Eine ausführliche Begründung der Forderungen finden Sie im Positionspapier von 23 Häuser sagen NEIN in Kooperation mit Bizim Kiez und dem Berliner Mieterverein:
https://www.bizim-kiez.de/blog/2020/09/17/zur-petition-das-baugesetzbuch-sinnvoll-reformieren-forderungen-fuer-ein-preislimitiertes-und-durchsetzungsfaehiges-kommunales-vorkaufsrecht/