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An: Bundesminister für Arbeit Hubertus Heil, Ministerin für Arbeit des Landes Rheinland-Pfalz Sabine Bätzing-Lichtenthäler

Gegen den willkürlichen Entzug der Arbeitserlaubnis für geduldete Flüchtlinge

Der willkürliche Entzug der Arbeitserlaubnis für gedultete Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt integriert sind, die in einem geregelten Arbeitsverhältnis stehen, die selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen, die Steuern und Sozialabgaben bezahlen, muss gestoppt werden. Ausländerbehörden müssen wirksam darauf verpflichtet werden, bestehende Arbeitsplätze nicht zu gefährden.

Warum ist das wichtig?

Konkreter Anlass dieser Petition ist der Fall des Irfan Shah Syed und die Anwendung der Beschäftigungsduldung durch die Ausländerbehörde des Landkreises Südliche Weinstraße

Irfan Shah Syed, 1991 in Pakistan geboren, war als Jugendlicher bereits erfolgreicher Unternehmer und hatte einen mittelständischen Betrieb mit über 30 Mitarbeitern aufgebaut. Im Zuge eines komplexen familiären Konfliktes verschwinden Familienmitglieder bzw. werden von der eigenen Familie getötet. Nach der Konversion zur Shia ist auch Herr Syed unmittelbar mit dem Tode bedroht. Da Pakistan ihn nicht schützen kann, egal wohin er im Land geht, flieht er im Dezember 2007 und gelangt schließlich über dramatische Entwicklungen 2015 nach Deutschland. Bereits im September 2016 beginnt er zu arbeiten in einem Verpackungswerk ohne jede Sprachkenntnisse, wird in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, zum Staplerfahrer ausgebildet und übernimmt im Werk auch Vorarbeitertätigkeiten – wohlgemerkt ohne jemals über die Grundschule hinaus Schulbildung genossen zu haben, geschweige denn eine Berufsausbildung. Das Zwischenzeugnis des Arbeitgebers stellt ihm beste Bewertungen aus.
Vor Gericht werden die Fluchtgründe dennoch widersinnigerweise als wirtschaftlich motiviert bewertet trotz seines wirtschaftlichen Erfolgs in Pakistan. Er erhält im Juli 2019 nur noch den Status der Duldung. Eigentlich ist er der ideale Kandidat für die Beschäftigungsduldung aufgrund seiner nunmehr fast vierjährigen Anstellung. Aber die zuständige Ausländerbehörde Südliche Weinstraße erkennt ihm die Duldungszeit nicht an. Mit dem 30. Mai 2020 wurde ihm auch noch die Arbeitserlaubnis entzogen. Ein Antrag auf Beschäftigungsduldung wurde abgelehnt.
Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass er keinen Reisepass vorlegen könne. Dabei weiß die Behörde, dass Reisepässe in Pakistan nur ausgestellt werden, wenn die Familie die Abstammung bestätigt, was im vorliegenden Fall bereits nachweislich von der Familie ausgeschlossen wurde. Die Behörde weiß auch um die Bemühungen des Herrn Syed um einen Reisepass. Auch müsste sie wissen, dass sie mit ihrer Begründung geltendes Recht beugt. Kein Asylsuchender in Deutschland kann für die Arbeit einer Botschaft zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem begründet die Behörde die Nichtverlängerung der Arbeitserlaubnis mit dem Ermessen der Behörde. Gleichzeitig behauptet der Landrat Dietmar Seefeld (CDU), immerhin ein Jurist, wider besseres Wissen in einem Schreiben vom 25. März 2020 an den Abgeordneten des Europaparlamentes, Norbert Neuser (SPD), dass es im Kontext von Abschiebungen keine Ermessensspielräume gebe. Noch im März hat das Integrationsministerium Rheinland-Pfalz in einem Erlass die Behörden angewiesen, die Arbeitsplätze von Geduldeten zu erhalten und bestehende Ermessensspielräume umgehend zu nutzen. Dieser Erlass wurde schlicht ignoriert.
Aber es geht bei diesen Widersprüchen um ein Menschenleben; Irfan Shah Syed ist mit seiner Integrationsleistung ein Gewinn für unsere Gesellschaft, und dies nicht nur ökonomisch. Die zivilgesellschaftlichen Kräfte vor Ort, die seit Jahren in engem Kontakt zu ihm stehen, stehen entsetzt vor der politischen und behördlichen Willkür, die ihre gesamte Arbeit in Frage stellt. Für Herrn Syed ist die Situation lebensbedrohlich. Er hat in Pakistan keinerlei Überlebenschance und ist seit 12,5 Jahren auf der Flucht. Gleichzeitig hat er seine Integrationsleistung umfangreich unter Beweis gestellt. Es bräuchte nur die Anwendung geltenden Rechts, um ihn wirksam zu schützen. Natürlich wurde gegen die Entscheidungen der Behörde Klage eingelegt, aber gerichtliche Entscheidungen brauchen Zeit, die im vorliegenden Fall angesichts der Gefährdung des Arbeitsverhältnisses nicht zur Verfügung steht.

Neuigkeiten

2020-07-12 22:14:37 +0200

In der Rheinpfalz ist ein Beitrag von Pfarrer Peter Nirmaier aus Maikammer erschienen, in welchem aus persönlicher Betroffenheit die Folgen einer Verwaltungspraxis in den Blick genommen werden, durch die Menschen aus Deutschland abschoben werden, die hier Arbeit, Auskommen, Freunde und eine neue Heimat gefunden haben.

2020-07-12 22:02:42 +0200

https://www.rheinpfalz.de/lokal/neustadt_artikel,-pfarrer-nirmaier-%C3%BCber-unvergessliche-situationen-_arid,5085153.html

2020-06-27 19:33:30 +0200

500 Unterschriften erreicht

2020-06-24 14:08:00 +0200

Ich habe heute zum Petitions-Text noch ein Bild von Irfan hochgeladen. Im Hintergrund ist das Hambacher Schloss zu sehen, eines der Symbole für den Kampf um Menschen- und Bürgerrechte in Deutschland.

2020-06-21 09:23:26 +0200

Die SWR Landesschau hat am 19.06.2020 über den Fall berichtet.

2020-06-21 03:12:13 +0200

https://www.ardmediathek.de/swr/video/landesschau-rheinland-pfalz/pakistanischer-fluechtling-fuerchtet-abgeschoben-zu-werden/swr-rheinland-pfalz/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyNjAyNTU/

2020-06-04 22:03:57 +0200

100 Unterschriften erreicht

2020-06-04 16:02:27 +0200

50 Unterschriften erreicht

2020-06-04 13:54:05 +0200

25 Unterschriften erreicht

2020-06-04 12:55:22 +0200

10 Unterschriften erreicht