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An: Hamburger Bürgerschaft

OMAS GEGEN RECHTS Hamburg fordern die Prüfung eines AfD-Verbots

Wir, die Hamburger OMAS GEGEN RECHTS fordern alle demokratischen Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft auf, sich jetzt für die Einleitung des AfD-Verbotsverfahren einzusetzen und Bundestag und Bundesrat aufzufordern, die Prüfung eines Verbotes der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Der Verfassungsschutz hat die gesamte AfD-Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft*. Aus seiner Sicht finden erwiesenermaßen Verstöße gegen die Menschenwürde, den Rechtsstaat und das Demokratieprinzip statt. 

Art. 21 Abs. 2 (u. Abs. 4) Grundgesetz besagt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Anders als beim gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD, verfügt die AfD aktuell über eine realistische Perspektive, ihre gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteten Ziele tatsächlich auch umsetzen zu können.

Stellt sich heraus, dass die AfD unsere Demokratie bedroht, dann muss sie verboten werden. 

Die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten, ist gerade deshalb in unserem Grundgesetz verankert, um unsere Demokratie gegen Feinde, auch von innen, zu schützen. 
Sie ist ausdrücklich eine wehrhafte Demokratie, um zu verhindern, dass die Geschichte sich wiederholt. 
Die NSDAP konnte durch legale Wahlen die Macht übernehmen und den Staat in der Weimarer Republik aus demokratischen Strukturen in den Faschismus führen.

SO ETWAS DARF SICH NICHT WIEDERHOLEN!

Warum ist das wichtig?

Wir wollen, dass unsere Kinder und unsere Enkel in einer freiheitlichen, toleranten, vielfältigen und offenen Gesellschaft aufwachsen können, die die Grundrechte eines jeden Menschen achtet.
Wir sind gegen Hassreden, rassistische Äußerungen, Diskriminierung sowie Bedrohung und Spaltung der Gesellschaft.

Bitte unterstützen Sie die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens und unterschreiben Sie unsere Petition!

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* Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.

Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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