Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus Ebern deckt als Allgemeinkrankenhaus exakt diejenigen Fachbereiche ab, die seit Mitte 2018 Mindestvoraussetzung für eine Notfallversorgung sind: Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie. Sie sind von unschätzbarer Bedeutung für die Bevölkerung.
Mit der Entscheidung, die OP-Abteilung, die Anästhesie, die Chirurgische Station, die Zentrale Patientenaufnahme, das Labor sowie Röntgen aufzugeben, entfällt teilweise die Möglichkeit einer Erstversorgung der PatientInnen, insbesondere bei Unfällen und eskalierendem Krankheitsverlauf. Aufgrund steigender Strukturanforderungen ist absehbar, dass der Betrieb von Krankenhäusern mit verringertem Leistungsangebot, insbesondere ohne chirurgisches Angebot, mittelfristig nicht mehr zulässig ist. Die gestufte Notfallversorgung, gültig seit 01.07.2018, ist ein erster Schritt in eine gestufte Versorgung der Allgemeinkrankenhäuser insgesamt. Die vom Landkreis Haßberge angestrebte Kombination aus Altersmedizin inklusive Palliativmedizin, Kurzzeit- und Übergangspflege wird den aktuell geforderten Notfallstrukturen nicht gerecht. Namhafte Gesundheitsberater von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beabsichtigen, ähnliche Vorgaben als Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Krankenhauses zu entwickeln. Krankenhäusern, die diese Vorgaben nicht erfüllen, könnte die Betriebserlaubnis entzogen werden.
Mittelfristig droht ein „Aus“ des Standorts Ebern als akutstationäres Krankenhaus, sollte das Leistungsspektrum entsprechend gekürzt werden.