Kostenlose FFP2-Masken für Arbeitslosengeld II - EmpfängerInnen, da sie diese nicht aus ihrer monatlichen Grundsicherung bestreiten können. Eventuelle Ansprüche auf Mehrbedarf beziehen sich nicht auf einen Mund-Nasen-Schutz.
Warum ist das wichtig?
Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab Montag, den 25.01.2021 OP- oder FFP2-Masken beim Einkauf und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs Pflicht. Arbeitslosengeld II - EmpfängerInnen haben aber nicht die finanziellen Möglichkeiten, sich diese anzuschaffen. Somit sind sie nicht ausreichend vor Covid 19 geschützt und gefährden auch ihre Mitmenschen.