100 Unterschriften erreicht
An: Die Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen Karin Welge
Für eine autofreie Innenstadt in Gelsenkirchen
Ich fordere eine autofreie Innenstadt Gelsenkirchen.
Die gesamte Verkehrspolitik ist bisher auf den Vorrang des Autoverkehrs ausgerichtet. Das ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Ich fordere, den Innenstadtbereich von Gelsenkirchen für den privaten Autoverkehr zu sperren.
1. Die Innenstadt von Gelsenkirchen wird im Geviert Florastraße bis zur Kreuzung mit der Ringstraße, Ringstraße bis zur Hiberniastraße, Hiberniastraße bis Husemannstraße und Husemannstraße bis Florastraße für den (privaten) Autoverkehr gesperrt.
Ausgenommen von dieser Sperrung sind:
Anlieferungen zu bestimmten Zeiten
Krankenfahrten
die Zufahrt für Anlieger
Linienverkehr
Einsatzfahrzeuge u.ä.
2. Auf außerhalb dieser Zone liegenden Großflächen, etwa dem Gelände ehemaliger Schalker Verein, werden kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung eines (kostenlosen) Shuttleverkehrs Richtung (autofreier) Innenstadtzone wird verwaltungsseitig geprüft.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Konzeption dieser Art (autofreie Zone) für den Innenstadtbereich von Buer zu entwickeln.
Die gesamte Verkehrspolitik ist bisher auf den Vorrang des Autoverkehrs ausgerichtet. Das ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Ich fordere, den Innenstadtbereich von Gelsenkirchen für den privaten Autoverkehr zu sperren.
1. Die Innenstadt von Gelsenkirchen wird im Geviert Florastraße bis zur Kreuzung mit der Ringstraße, Ringstraße bis zur Hiberniastraße, Hiberniastraße bis Husemannstraße und Husemannstraße bis Florastraße für den (privaten) Autoverkehr gesperrt.
Ausgenommen von dieser Sperrung sind:
Anlieferungen zu bestimmten Zeiten
Krankenfahrten
die Zufahrt für Anlieger
Linienverkehr
Einsatzfahrzeuge u.ä.
2. Auf außerhalb dieser Zone liegenden Großflächen, etwa dem Gelände ehemaliger Schalker Verein, werden kostenlose Parkplätze zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung eines (kostenlosen) Shuttleverkehrs Richtung (autofreier) Innenstadtzone wird verwaltungsseitig geprüft.
3. Die Verwaltung wird beauftragt eine Konzeption dieser Art (autofreie Zone) für den Innenstadtbereich von Buer zu entwickeln.
Warum ist das wichtig?
Die gesamte Verkehrspolitik ist bisher auf den Vorrang des Autoverkehrs ausgerichtet. Das ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Ich fordere, den Innenstadtbereich von Gelsenkirchen für den privaten Autoverkehr zu sperren.
In etlichen Städten gibt es bereits Modellversuche, den Autoverkehr im Innenstadtbereich zu minimieren, zu beschränken oder ganz zu verbannen. Diese Versuche bzw. Planungen oder Modellansätze dazu gibt es auch in größeren Städten, so aktuell etwa in WIEN.
Der Antrag an die Stadt nach § 24 GO NRW (Anregungen und Beschwerden) wird wie folgt begründet:
a) In etlichen der im Antrag genannten Bereich liegenden Straßen kommt es durch den Autoverkehr zu Staus, Gedränge, Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern, Missachtung von Halteverboten, Überschreitungen von Parkzeiten, Parken in zweiter Reihe und anderem Fehlverhalten. Dies geht nicht nur zu Lasten der Anwohner in diesen Straßen (Lärm, Luftverschmutzung), sondern verstärkt auch die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, besonders Fahrradfahrern und Fußgängern.
Dem kann nur durch ein konsequentes Einfahrverbot in diesen Bereich entgegengewirkt werden.
b) Durch die Suche nach Parkplätzen im genannten Bereich kommt es nicht nur zu einem vermehrten Ausstoß von Schadstoffen durch Kraftfahrzeuge und ein zusätzliches Lärmaufkommen, sondern zu einer Minderung der Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger, die sich etwa zum Einkauf in die Innenstadt begeben. Das von Autos unbedrängte Aufsuchen des Innenstadtbereichs könnte die Attraktivität der Innenstadt erhöhen, wenn das Einfahrverbot von zusätzlichen Maßnahmen begleitet würde, die die Aufenthaltsqualität erhöhen können: etwa bisherige Parkplätze begrünen und/oder als innerstädtische Spielflächen gestalten, für Kunstaktionen freigeben, etwa für Aktionen/Gestaltungswettbewerbe mit Kindertagesstätten, Schulen usw.
Die im Antrag genannten Maßnahmen sollten auch damit verbunden werden, dass das Konzept seitens der Stadt offensiv „vermarktet“ wird (Gelsenkirchen: die Innenstadt mit Aufenthaltsqualität).
c) Die vorgeschlagene Maßnahme ist als Bestandteil einer Konzeption für Gelsenkirchen als Stadt nachhaltiger, klimafreundlicher und sozialer Gestaltung und innovativer Mobilität zu sehen. Meint: Die vorgeschlagene Maßnahme versteht sich als erster Schritt, Gelsenkirchen aus der „Imagefalle“ zu holen.
Gelsenkirchen nimmt mit diesem Schritt zumindest regional eine Vorreiterrolle ein, weil die Stadt mit einem solchen Konzept die bisherigen verkehrsplanerischen Konzepte als überholt markiert und ihnen eine Alternative gegenüberstellt.
#geinnenstadtautofrei
Weiter führende links und Erläuterungen:
https://magazin-herrkules.de/2020/11/01/freiraum-fuer-fussgaenger/
In etlichen Städten gibt es bereits Modellversuche, den Autoverkehr im Innenstadtbereich zu minimieren, zu beschränken oder ganz zu verbannen. Diese Versuche bzw. Planungen oder Modellansätze dazu gibt es auch in größeren Städten, so aktuell etwa in WIEN.
Der Antrag an die Stadt nach § 24 GO NRW (Anregungen und Beschwerden) wird wie folgt begründet:
a) In etlichen der im Antrag genannten Bereich liegenden Straßen kommt es durch den Autoverkehr zu Staus, Gedränge, Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern, Missachtung von Halteverboten, Überschreitungen von Parkzeiten, Parken in zweiter Reihe und anderem Fehlverhalten. Dies geht nicht nur zu Lasten der Anwohner in diesen Straßen (Lärm, Luftverschmutzung), sondern verstärkt auch die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, besonders Fahrradfahrern und Fußgängern.
Dem kann nur durch ein konsequentes Einfahrverbot in diesen Bereich entgegengewirkt werden.
b) Durch die Suche nach Parkplätzen im genannten Bereich kommt es nicht nur zu einem vermehrten Ausstoß von Schadstoffen durch Kraftfahrzeuge und ein zusätzliches Lärmaufkommen, sondern zu einer Minderung der Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger, die sich etwa zum Einkauf in die Innenstadt begeben. Das von Autos unbedrängte Aufsuchen des Innenstadtbereichs könnte die Attraktivität der Innenstadt erhöhen, wenn das Einfahrverbot von zusätzlichen Maßnahmen begleitet würde, die die Aufenthaltsqualität erhöhen können: etwa bisherige Parkplätze begrünen und/oder als innerstädtische Spielflächen gestalten, für Kunstaktionen freigeben, etwa für Aktionen/Gestaltungswettbewerbe mit Kindertagesstätten, Schulen usw.
Die im Antrag genannten Maßnahmen sollten auch damit verbunden werden, dass das Konzept seitens der Stadt offensiv „vermarktet“ wird (Gelsenkirchen: die Innenstadt mit Aufenthaltsqualität).
c) Die vorgeschlagene Maßnahme ist als Bestandteil einer Konzeption für Gelsenkirchen als Stadt nachhaltiger, klimafreundlicher und sozialer Gestaltung und innovativer Mobilität zu sehen. Meint: Die vorgeschlagene Maßnahme versteht sich als erster Schritt, Gelsenkirchen aus der „Imagefalle“ zu holen.
Gelsenkirchen nimmt mit diesem Schritt zumindest regional eine Vorreiterrolle ein, weil die Stadt mit einem solchen Konzept die bisherigen verkehrsplanerischen Konzepte als überholt markiert und ihnen eine Alternative gegenüberstellt.
#geinnenstadtautofrei
Weiter führende links und Erläuterungen:
https://magazin-herrkules.de/2020/11/01/freiraum-fuer-fussgaenger/
Wie die Unterschriften übergeben werden
per E-Mail