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An: Berliner Senat

Ein Denkmal für die "Mütter des Grundgesetzes" in Berlin

Hiermit fordere ich den Berliner Senat ein Denkmal für die sogenannten "Mütter des Grundgesetzes":

Helene Weber
Elisabeth Selbert
Frieda Nadig
Helene Wessel

An einer prominenten Stelle Berlins zu errichten.

Warum ist das wichtig?

"Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten.

Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.

Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1962, unterbrochen nur durch die Zeit des Nationalsozialismus, Parlamentsabgeordnete gewesen und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.

Helene Wessel war seit 1946 stellvertretende Vorsitzende der Zentrumspartei. Durch ihre 1949 erfolgte Wahl zu deren Vorsitzenden wurde sie die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland sowie die erste Fraktionsvorsitzende."

Besonders durch das außerordentlich Engagement zur Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt." ist hier eine Wertschätzung zu erbringen.

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2021-03-22 15:10:13 +0100

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2020-07-20 20:57:23 +0200

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