+++ UPDATE vom 29.04.2021: Das Bundesverfassungsgericht stuft das alte Klimaschutzgesetz als "teilweise verfassungswidrig" ein, weil es die Freiheitsrechte künftiger Generationen nicht genug schützt. Das stärkt die Forderungen in unserer Petition sehr! Unsere Erfolgschancen auf echte 1,5-Grad-Politik steigen - wenn wir für unseren Wahlkreise noch lauter werden. Jetzt unterschreiben! +++
Nach dem Klimapaketchen und Lufthansa-Milliarden ist klar, was Lobbyisten und Bremser anrichten können. Bleiben sie stark, würde Deutschland auch seine Klimaziele bis 2030 reißen und die Energiewende schrumpfen. Doch es geht auch ganz anders: Die Abwrackprämie 2020 wurde erfolgreich gestoppt, der Hambacher Wald und das erste Dorf im Rheinland vor den Kohlebaggern geschützt. Das ist ein Vorgeschmack darauf, was wir als Klimabewegung bewirken können!
Die Abgeordneten wollen im September 2021 in den Bundestag wiedergewählt werden. Das geht nur mit echter 1,5-Grad-Politik. Als “Schwarm for Future” werden wir sie in allen Wahlkreisen Deutschlands zum Klima-Krisengespräch bitten - und im Wahlkampf an ihren Taten messen.
Unterschreiben Sie jetzt. So sagen Sie dem Bundestags-Abgeordneten Marco Wanderwitz: Der Wahlkreis will mehr Klimaschutz!
Quellen:
- IPCC-Bericht “1,5 Grad”:
https://www.ipcc.ch/sr15/chapter/chapter-2/-
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/konsequenter-umweltschutz-spart-der-gesellschaft In einer früheren Version dieser Petition waren Folgeschäden jeder Tonne CO₂ nach Berechnungen des UBA mit mindestens 180 Euro angegeben. Am 21.12.2020 veröffentlichte das UBA die aktualisierte Zahl von 195 Euro.
- Tagesspiegel / Investigate Europe 2020:
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/klimaschutz-und-klimapolitik-wie-europas-staaten-ihre-eigenen-klimaziele-sabotieren/25965544.html- Umweltbundesamt 2019:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen#direkte-und-indirekte-subventionen - WICHTIG * Zum unterzeichnen dieser Petition müsst Ihr im Wahlkreis 163 wohnen, also in den folgenden Städten und Gemeiden:
im Erzgebirgskreis
die Gemeinden Hohndorf, Jahnsdorf/Erzgeb., Neukirchen/Erzgeb., Oelsnitz/Erzgeb., Thalheim/Erzgeb.
Verwaltungsgemeinschaft Burkhardtsdorf:
die Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf, Gornsdorf
Verwaltungsgemeinschaft Lugau:
die Gemeinden Lugau/Erzgeb., Niederwürschnitz
Verwaltungsgemeinschaft Stollberg/Erzgeb.:
die Gemeinden Niederdorf, Stollberg/Erzgeb.
von der Verwaltungsgemeinschaft Zwönitz:
die Gemeinde Zwönitz
im Landkreis Mittelsachsen
die Gemeinden Claußnitz, Erlau, Geringswalde, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lichtenau, Lunzenau, Penig, Wechselburg
Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt:
die Gemeinden Burgstädt, Mühlau, Taura
Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz:
die Gemeinden Königsfeld, Rochlitz, Seelitz, Zettlitz
im Landkreis Zwickau
die Gemeinden Callenberg, Gersdorf, Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz
Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna:
die Gemeinden Limbach-Oberfrohna, Niederfrohna
Verwaltungsgemeinschaft Rund um den Auersberg:
die Gemeinden Bernsdorf, Lichtenstein/Sa., St. Egidien
Mehr zum bundesweiten “Schwarm for Future” finden Sie auf:
https://SchwarmForFuture.net